Material- und Verarbeitungstechniker*in

Material- und Verarbeitungstechniker*innen sind mit der Auswahl und dem Einsatz von Materialien und Verarbeitungsverfahren für Produkte aller Art befasst. Die Produktpalette reicht dabei von Sportgeräten (z. B. Schi, Ski-Doos), Handycovers über High-Tech-Fenster bis zu Auto- und Flugzeugteilen oder Bauteilen von Elektrogeräten. Die Art der Materialien (z. B. Holz, Metall, Glas, Kunststoff, Textil) und deren Verarbeitungsmethoden bestimmen Funktion, Design und Lebensdauer der aus ihnen hergestellten Produkte.

Material- und Verarbeitungstechniker*innen arbeiten in Forschung- und Entwicklungsabteilungen von Industrie- und Gewerbebetrieben. Sie erforschen und testen den Einsatz von Materialien und Verarbeitungsmethoden für die Herstellung von funktionellen, langlebigen und gleichzeitig kostengünstigen Produkten. Außerdem optimieren und verbessern sie bestehende Produkte und Produktionsverfahren. Sie arbeiten eng mit Fachkräften der Produktions- und Entwicklungsleitung sowie mit Oberflächentechniker*innen, Werkstofftechniker*innen oder Verfahrenstechniker*innen zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kunststoffverarbeitung (Handwerk) (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Elektrolyse

Die durch elektrischen Strom bewirkte chemische Zersetzung von Salzen, Säuren oder Laugen.

galvanisieren

Unter Galvanisieren versteht man das Beschichten (z. B. Vergolden, Versilbern, Verchromen, Verzinken etc.) von Gegenständen, die beispielsweise aus Eisen, Messing, Aluminium, Kupfer, aber auch aus Kunststoff sein können. Dies geschieht mittels Elektrolyse, d. h. mittels Zufuhr von Strom.

Korrosion

Die chemische Veränderung in Oberflächenmaterialien fester Körper, z. B. bei Metallen und Gesteinen.