Der Lehrberuf Hüttenwerkschlosser*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:
Hüttenwerkschlosser*innen arbeiten in Großbetrieben der Eisen- und Stahlindustrie an Hochöfen, wo sie mittels verschiedener Schmelzverfahren Eisenerze und Schrott aufbereiten und daraus Roheisen, Stahl oder Edelstahl erzeugen. Diese werden dann zu Blechen, Platten, Rohren und Drähten usw. weiterverarbeitet.
Hüttenwerkschlosser*innen bedienen die Hochöfen, steuern und kontrollieren die Fertigungsabläufe und reinigen und warten die Maschinen und Geräte. Sie überwachen weiters computergesteuerte Fertigungsstraßen und nehmen mit speziellen Prüfgeräten und Messvorrichtungen Qualitätskontrollen an den Erzeugnissen vor (z. B. Härte- und Dichtemessungen). Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften.
Tätigkeiten im Rahmen der Erzaufbereitung:
Edelstahlherstellung:
Erzeugung von Halbfabrikaten:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Hüttenwerkschlosser*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik ersetzt. Im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser*in können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Informationen zur Ausbildung siehe °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Teilgewerbe:
Informationen zum „Teilgewerbe“:
Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung).
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung.
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Hüttenwerkschlosser*innen arbeiten vorwiegend an Hochöfen in Industriebetrieben der Eisen- und Stahlindustrie. Sie steuern computergesteuerte Anlagen und überwachen den Schmelzvorgang zur Erzaufbereitung. Bei dieser werden die aus den Bergwerken angelieferten Erze in Steinbrechermaschinen zerkleinert, dann wird Kalk und Ton zugesetzt und die Mischung in Hochöfen zur Roheisengewinnung eingeschmolzen. Je nach Qualität unterscheidet man graues Roheisen (Gusseisen), weißes Roheisen (Eisen, Stahl) oder Edelstahl. Roheisen, das durch das Einschmelzen von Schrotteilen entsteht, wird in Formen gegossen und daraus Gegenstände wie Kanaldeckel, Gleisbauteile, Rohre, Maschinenteile etc. hergestellt.
Für die Herstellung von Eisen, Stahl oder Edelstahl werden verschiedene Schmelzverfahren angewandt. Hüttenwerkschlosser*innen beschicken die Hochöfen, steuern die Schmelztemperatur und kontrollieren den Schmelzvorgang. Zur Steigerung der Schmelzleistung wird Sauerstoff in den Ofen eingeblasen (Linz-Donawitz-Verfahren). Dadurch wird eine besonders harte und gute Qualität des Stahls erzielt.
Beim Elektrostahlverfahren wird Roheisen in einem Elektro-Ofen auf 3000 Grad Celsius erhitzt. Dabei werden Legierungsmetalle in bestimmten Mengen hinzugesetzt, sodass eine Stahllegierung entsteht. Während der Schmelze entnehmen die Hüttenwerkschlosser*innen Proben, welche im Labor hinsichtlich bestimmter Qualitätsmerkmale untersucht werden.
Beim Abgießen des geschmolzenen Stahls wird zuerst die auf der Schmelze schwimmende Schlacke entfernt, entweder mittels Ofenkippung durch Fernsteuerung, sodass die Schlacke abrinnen kann, oder mittels Abziehen mit speziellen Werkzeugen. Ist die Schlacke abgezogen, wird der Ofen weiter geneigt bis die Schmelze in die unter dem Ofen stehenden Gießpfannen abfließt. Mit Krananlagen werden die Pfannen mit dem geschmolzenen Stahl zur Weiterverarbeitung weiter transportiert, z. B. ins Walzwerk, wo der Stahl durch Warm- und Kaltwalzen zu Blöcken, Blechen, Platten, Rohren und Drähten weiter verarbeitet wird.
Hüttenwerkschlosser*innen arbeiten vorwiegend an Hochöfen und bedienen verschiedene Maschinen und Geräte, wie z. B. Steinbrechermaschinen, Sinteranlagen, Walzanlagen und computergesteuerte Aufbereitungs-, Beschickungs-, Schmelz- und Gießanlagen; weiters überwachen sie Kühlsysteme und Abgasreinigungsanlagen. Sie hantieren mit verschiedenen Mess- und Prüfgeräten, Gießbehältern, Schöpfer, Pfannen, Blöcken und Massen. Sie tragen spezielle Schutzbekleidung, lesen und verwenden technische Unterlagen und führen Arbeitsprotokolle.
Hüttenwerkschlosser*innen arbeiten in den Werkhallen von Betrieben der Eisenhütten-, Stahl- und Aluminiumindustrie sowie in Recyclingbetrieben oder in Betrieben der Glas- und keramischen Industrie. Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem Bereich Hütten- und Metallwesen, siehe z. B. Bergbautechniker*in, Metallurg*in, Metallgießer*in (Lehrberuf), Metalltechnik (Modullehrberuf) oder Werkstofftechniker*in.
CNC | Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist. |
CNC-Maschine | Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control. |
Härteprüfgeräte | Damit wird die Oberfläche von Sand, Metall und Kunststoffen gemessen. Durch Aufdrücken des Gerätes auf die zu messende Oberfläche kann die Härte auf einem analogen oder digitalen Display abgelesen werden. |
Legierung | Legierung nennt man das Zusammenschmelzen verschiedener Metalle zu einem Mischmetall. |
Recycling | Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und ihre Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling eignen sind unter anderem Glas, Papier, Pappe, Eisen, Aluminium und andere Metalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Wiederverwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Altstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus dem Gesamtabfall. |