Labelmanager*innen sind bei einem Musiklabel für alle inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen verantwortlich. Sie entscheiden welche Musiker*innen in den Labelkatalog aufgenommen werden, planen die Veröffentlichungen von Alben oder einzelnen Songs, koordinieren und unterstützen die Musiker*innen bei der Produktion und treffen Entscheidungen über die Veröffentlichung (Auflage, Formate).
Labelmanager*innen kennen alle Aspekte des Musikgeschäfts genau und informieren sich auf Branchentreffen und in Fachmedien über die aktuellen Trends. Sie schließen Produktionsverträge mit Künstler*innen und Vertriebsverträge (z. B. mit Handelsketten). Je nach Größe des Labels übernehmen sie neben der wirtschaftlichen Planung auch Aufgaben im Bereich Public Relations (PR) oder sind als A&R- (Artist & Repertoire) Manager*in auf der Suche nach neuen Talenten für das Musiklabel.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Beruf Labelmanager*in ist eine betriebliche Führungsfunktion. Die selbstständigen Berufsausübung hängt von der jeweiligen Qualifikation des/der Manager*in ab und kann daher sehr unterschiedlich sein.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Marketing | Marketing bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten. |
Mastering | Als Mastering bezeichnet man den letzten Schritt in der Musikproduktion. Nach der Aufnahme und dem Mischen können im Mastering noch Klangqualität und Effekte bearbeitet werden bevor das endgültige Mastering erstellt wird, das die Grundlage für die CD- oder Schallplattenproduktion ist. |
Musiklabel | Als Musiklabel (engl: label = Marke) wird der öffentliche Auftritt bzw. die Marke einer Plattenfirma verstanden, unter der die Musik veröffentlicht wird. Einerseits kann eine Plattenfirma mehrere Labels betreiben (z. B. für verschiedene Musik-Genres), andererseits können Plattenfirmen neben einem Label noch andere Geschäftsbereiche haben z. B. Tonträgerproduktion, Musikproduktion, Vertrieb, Musikmanagement. Labels können über einen international geltenden Label Code (LC) identifiziert werden, was vor allem für die Abrechnung der Leistungsschutzrechte (Urheberrecht) wichtig ist z. B. wenn ein Song eines Labels im Radio gespielt wird. |
Public Relations (PR) | Public Relations (PR) oder auch "Öffentlichkeitsarbeit", umfasst alle Maßnahmen, das Ansehen bzw. den Bekanntheitsgrad einer Person, einer Institution oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu fördern und zu verbessern. Beispiele für PR-Maßnahmen sind Imagewerbung durch Inserate und TV-Spots, Presseaussendungen, Unternehmensblogs (Corporate Blogs), Vorträge, Pressekonferenzen, Publikationen, Teilnahme an Ausstellungen, PR-Events, gemeinnützigen Aktionen sowie die Schulung und Information der Mitarbeiter*innen (interne PR). |
Tantiemen | Tantiemen erhalten Künstler*innen für die Verwendung ihres Werkes. z. B. Schrifsteller*innen, Musiker*innen, Songwriter (m./w./d.). Die Tantiemen werden von Verwertungsgesellschaften ausbezahlt. |
Urheberrecht | Das Urheberrecht legt fest, wie künstlerische bzw. kreative Werke z. B. Texte, Videos/Filme, Fotos, Musik verwendet werden dürfen. Urheber*innen dieser Werke können anderen Personen ein sogenanntes Verwertungsrecht geben, d. h. die Zustimmung, dass das Werk für eigene Zwecke (z. B. als Hintergrundmusik für einen Film) verwendet werden darf. Bevor kreative Produkte für eigene Zwecke verwendet werden z. B. für ein Video, einen Zeitungsartikel, ein Werbeprospekt oder einen Blogbeitrag, sollte unbedingt geklärt werden, ob der/die Urheber*in damit einverstanden ist bzw. unter welcher Lizenz (freie Verwendung, Verwendung unter bestimmten Bedingungen, Verwendung nur mit Bezahlung) das künstlerische bzw. kreative Werk steht. Urheber*innen können ansonsten Schadenersatz verlangen. Der/Die Urheber*in muss bei Verwendung immer angegeben werden. Das Urheberrecht gilt übrigens auch für Software und Computerprogramme. |