Mentaltrainer*in

Mentalrainer*innen / Mentalcoaches (m./w./d.) führen mit Privatpersonen, mit Fach- und Führungskräften sowie mit Spitzensportler*innen Mentaltrainings durch. Unter Mentaltraining wird eine Vielfalt von psychosozialen Methoden verstanden, welche das Ziel verfolgen, die soziale und emotionale Kompetenz, die kognitiven Fähigkeiten, die Belastbarkeit, das Selbstbewusstsein, d. h. insgesamt die mentale Stärke der Kund*innen zu fördern. Vor allem geht es darum den richtigen Umgang mit Stress und hohen Belastungen in Berufen mit hoher Verantwortung oder im Spitzensport zu trainieren. Weitere Ziele betreffen Wohlbefinden, Ausgeglichenheit und allgemeine Zufriedenheit.

In Bezug auf soziale Kompetenzen werden von Mentaltrainer*innen auch Verhandlungstechnik, Mitarbeiter*innenführung, Motivation sowie Team- und Konfliktmanagement trainiert. Mentaltrainer*innen arbeiten in der Regel als Selbstständige (Freiberufliche) und haben Kontakt zu Psycholog*innen, Pädagog*innen, Lebens- und Sozialberater*innen oder Mediator*innen. Zu ihren Kund*innen zählen Manager*innen, Spitzensportler*innen, Politiker*innen und dergleichen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Gedächtnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Mentaltrainer*innen üben ihre Tätigkeit meist selbstständig (freiberuflich) aus. Grundsätzlich ist dafür keine formale rechtliche Qualifikation erforderlich, zu beachten ist aber, dass viele konkrete Teilbereiche des Coachings bestimmten gesetzlich geregelten Berufen (Unternehmensberatung, Psychotherapie, Steuerberatung, Lebens- und Sozialberatung etc.) vorbehalten sind.
Nähere Information zur Berufsanerkennung als Coach (m./w./d.) findest du auf der Website des Österreichischen Dachverbands für Coaching.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist daher beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Lebens- und Sozialberatung (BGBl. II Nr. 140/2003; Novelle durch BGBl. II Nr. 112/2006 sowie BGBl. II 116/2022)
  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (BGBl. II Nr. 112/2018)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Public Relations-Berater*in (PR-Berater*in)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

c) freie Berufe:

  • Psychotherapie

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Coaching

Engl. für trainieren, betreuen, vorbereiten. Beratung durch einen spezifisch (oft psychologisch) ausgebildeten Coach. Dabei werden allgemeine, persönliche oder unternehmensinterne Probleme angesprochen.

Consulting

Erarbeitung von Lösungsansätzen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen eines Unternehmens. Erfolgt meist durch Beratungsorganisationen bzw. durch externe Personen (Consulter*innen).

Hard Skills / Soft Skills

Die Bezeichnung für fachliche Kompetenzen. Im Gegensatz dazu: Soft Skills = Soziale Kompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Kommunikationskompetenz, Kontaktfähigkeit.

Human Relations

Unter Human Relations versteht man die Beziehungen einer Unternehmung/Institution zu ihren Mitarbeiter*innen. Instrumente der Förderung und Verbesserung dieser Beziehungen sind z. B. Betriebsausflüge, Betriebsfeiern, Newsletter für MitarbeiterInnen, Leistungs-Prämien, Preise usw.

Human Resources Management (HRM)

Unter Human Resources Management (HRM) werden alle Prozesse und Bereiche des Personal-Managements verstanden, wie z. B. Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalführung (Arbeitseinteilung, Teambildung, Teamsteuerung).

Mediation

Mediation ist eine Methode der Konfliktschlichtung, bei der die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteiischen dritten Person (Mediator*in) über die Konfliktsituation verhandeln und eine Vereinbarung schließen, mit der alle Konfliktparteien zufrieden sind. Häufige Anwendungsfälle sind z. B.: Scheidungen, Obsorgefragen, Eigentumsrecht, Umweltverfahren.

Supervision

Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen.