Besamungstechniker*innen nehmen künstliche Befruchtungen bei weiblichen Tieren vor. Sie führen Besamung direkt in den Ställen ihrer Kundinnen und Kunden – den/die Landwirt*in oder Viehzüchter*in – vor. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden über die Auswahl des zu verwendenden Spermatozoids, der Zuchttiere oder Zeitpunkt der Besamung.
Besamungstechniker*innen arbeiten mit und am lebenden Tier, wodurch sie auch mit Schmutz und unangenehmen Gerüchen konfrontiert sind. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ist eine Schutzbekleidung unbedingt erforderlich. Regelmäßige Weiterbildungen runden das Berufsprofil ab.
Der größte Anteil in diesem Beruf sind Eigenbestandsbesamer*innen – also Landwirte und Landwirtinnen, die diese Tätigkeit zur Sicherung ihres eigenen Viehbestands vornehmen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung für die fachliche Eignung ist ein positiv abgeschlossener Lehrgang in einer Ausbildungseinrichtung für Besamungstechniker*innen. Die Ausbildungseinrichtung kann dabei eigenständig Zugangsvoraussetzungen vorgeben, wie z. B. eine abgeschlossene Ausbildung als °Landwirt*in#. Ein °Tierarzt / Tierärztin# darf künstliche Befruchtungen ohne Lehrgang durchführen.
Informationen zu Ausbildungsinhalten finden sich z. B. in der Anlage der Wiener Tierzuchtverordnung: Download
Eine Tätigkeit als Besamungstechniker*in muss bei der zuständigen Behörde (regionale Landwirtschaftskammer) schriftlich angezeigt werden, die eine Bescheinigung ausstellt. Neben der fachlichen Eignung sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Besamungstechniker*innen können selbstständig tätig sein. Sie üben jedoch kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung aus. Zur selbstständigen Berufsausübung reicht der Meldung der Tätigkeit bei der regionalen Landwirtschaftskammer (siehe Ausbildung).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.