Informationsoffizier*innen informieren in Bildungseinrichtungen, etwa Schulen oder Hochschulen, über die Aufgaben, Tätigkeiten und Berufs- sowie Einsatzmöglichkeiten des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH). Dabei kommen sie mit verschiedenen Zielgruppen, vor allem mit Jugendlichen, in Kontakt und verfügen deshalb über ausgeprägte kommunikative und journalistische Kompetenzen in Wort und Schrift.
Die Tätigkeit von Informationsoffizier*innen stellt eine Spezialisierung zu jenen von Berufsoffizier*innen und Unteroffizier*innen dar, die durch einen speziellen Lehrgang des Bundesheeres ermöglicht wird.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum/zur Informationsoffizier*in erfolgt im Rahmen des Informationsoffizierslehrganges, den das Österreichische Bundesheer viermal jährlich anbietet. Nach einer eintägigen Auswahltestung steht der Lehrgang sowohl °Berufsoffizier*in#nen und °Unteroffizier*in#nen als auch Miliz(unter)offizier*innen offen. Mit dem Abschluss des Lehrgangs erhalten sie vom Verteidigungsministerium eine Urkunde und werden anschließend als Informationsoffizier*in eingesetzt.
Die selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Informationsoffizier*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
ABC-Waffen | Abkürzung für Atomare/Biologische/Chemische Waffen und Waffensysteme. |
Ballistik | Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete). |
Garde | Ursprünglich aus dem Franzözischen für Wache, Elitetruppe. Früher stellte die Garde die Leibwache eines Fürsten oder militärischen Führers dar. Heute ist die Garde jener Eliteverband, der die Republik Österreich und das österreichische Bundesheer nach außen repräsentiert. Für Rekruten gibt es bestimmte Anforderungen, sie müssen z. B. mindestens 176 cm groß sein. |
Kader | Die aus Berufsoffizier*innen und Berufsunteroffizier*innen bestehende miliärische Kern- bzw. Elitetruppen. |
nichtletale Waffen | Letal bedeutet "tödlich". Nicht-letal sind demnach nicht-tödliche "Waffen" wie z. B. Pfeffersprays, Wasserwerfer oder Tränengas. |