„Smart City“ bezeichnet moderne Stadtentwicklungskonzepte zur digitalen Vernetzung von Städten und urbanen Zentren und Regionen, mit dem Ziel, verschiedene Bereiche und Prozesse automatisch zu steuern und zu koordinieren, wie z. B. die Koordination von Verkehrsaufkommen und Ampelschaltungen, von Müllabfuhr und Recycling oder die digitale/automatisierte Kommunikation zwischen Versorgungsbetrieben und Magistraten. Smart-City Konzepte beinhalten neben technischen auch ökonomische und soziale Innovationen (z. B. „Smart Government“ oder „Smart Society“).
Städteplaner*innen für Smart City & E-Mobility sind mit der Entwicklung von Konzepten und Projekten zur digitalen Vernetzung von Gebäuden, Verkehrswegen und Infrastrukturen in Städten und urbane Regionen sowie mit der Planung und Einführung von Infrastrukturen für Elektromobilität (E-Mobility) für PKWs und öffentliche Verkehrsmittel befasst. Zu diesem Zweck arbeiten sie im Team mit verschiedenen Expert*innen wie z. B. Verkehrstechniker*innen, Kulturtechniker*innen oder Umwelttechniker*innen und stehen in engem Austausch mit Behörden sowie mit Bürger*inneninitiativen und politischen Entscheidungsträger*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) freie Berufe:Dazu ist die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung erforderlich. Voraussetzung für die Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung ist eine mindestens dreijährige, hauptberufliche praktische Tätigkeit (nach Abschluss des Studiums) in einem Dienstverhältnis oder als Gewerbetreibende*r eines reglementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst. Die praktische Betätigung muss geeignet sein, die für die Ausübung der Befugnis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Genauere Informationen findest du auf den Seiten der Kammern der Ziviltechniker:innen | Architekt:innen und Ingenieur:innen.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
b) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Industrie 4.0 | Unter Industrie 4.0 versteht man die vermehrte Digitalisierung und Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen in allen Arbeits- und Wirtschaftsbereichen, etwa durch Computer und Roboter. Wesentliches Element von Industrie 4.0 ist dabei die intelligente, digitale Vernetzung der gesamten Produktionsumgebung ("smart production"), also von den Maschinen und Anlagen über die Logistik- und Manipulationssysteme bis hin zur Gebäudetechnik untereinander, aber auch mit dem Menschen (MitarbeiterInnen). Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft; darauf folgtedie zweite industrielle Revolution, geprägt durch Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie, sowie daran anschließend die dritte industrielle Revolution oder digitale Revolution mit Einsatz von Elektronik und IT (v. a. die speicherprogrammierbare Steuerung und die CNC-Maschine) zur Automatisierung der Produktion. |
Informationsmanagement | Die Erfassung und Bereitstellung betrieblicher Informationen, zur Unterstützung der betriebsinternen Kommunikation zwischen der Geschäftsleitung und den verschiedenen Abteilungen. |
Inkubator | Generell Brutkasten/Brutschrank für die Zucht von Zell- und Gewebekulturen (z. B. in der Biotechnologie). |
Internet of Things (IoT) | Im Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) sind Maschinen bzw. Geräte mit Softwareanwendungen und Verbindung zum Internet ausgestattet und können somit selbst "denken" und "handeln", z. B. bestellt eine Kaffeemaschine automatisch Kaffeebohnen nach. Dadurch können viele Tätigkeiten und Prozesse automatisiert und ohne Einfluss von Menschen ablaufen. |
Smart Data | Als Smart Data werden große Datenmengen (Big Data) bezeichnet die, nach bestimmten Vorgaben gesammelt, geordnet und analysiert wurden. Erst dadurch wird Big Data zu Smart Data und hilft dabei, nützliche Erkenntnisse aus den Daten zu erhalten. |
Urbanistik | Fachbegriff für Städtebau, vor allem Städteplanung. |