Lackiertechnik (Lehrberuf)

Lackiertechniker*innen behandeln Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff (z. B. Fahrzeuglackierungen, Maschinen, Fenster- und Türen, Möbellackierungen). Die Lackierungen werden zum Schutz vor äußeren Einflüssen aufgetragen (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, Rost), aber auch zu dekorativen Zwecken. Zu ihren wichtigsten Arbeitstechniken gehören das Grundieren, Schleifen, Streichen, Spritzen, Tauchen und Fluten. Lackiertechniker*innen arbeiten dabei mit Spritzgeräten und -pistolen, mit Pinseln verschiedener Größen, mit Schablonen, Folien und anderen Werkzeugen und Hilfsmitteln.

Lackiertechniker*innen arbeiten in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben sowie in Bereichen der industriellen Fertigung (z. B. Fahrzeugindustrie), wo sie z. B. in Spritzkabinen und an Lackierstraßen eingesetzt werden. Sie arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff behandeln (z. B. von Fahrzeugen, Maschinen, Fenster- und Türen)
  • Oberflächen reinigen, trocknen und polieren
  • Lackierungen herstellen, dabei Arbeitstechniken wie Grundieren, Schleifen, Streichen, Spritzen, Tauchen und Fluten anwenden
  • Karosserie-Teile in verschiedenen Techniken grundieren, spachteln, schleifen, Füller auftragen und lackieren (Uni-, Metallic- und Sonderlackierungen)
  • Speziallacke mit Runzel- und Struktureffekten usw. auftragen
  • Unterboden- und Hohlraumschutz durchführen
  • Türen, Fenster und Bauteile aus Holz, Blech, Kunststoff etc. beschichten
  • Metallteile pulverbeschichten
  • Schriftzüge und Motive mittels Schablonen anbringen
  • Malereien und Dekorformen anfertigen und anbringen
  • Lackierungen von Autos, Motorrädern, Motorbooten, Surfbrettern, Schiern etc. künstlerisch gestalten
  • dabei mit dem Luftpinsel („Airbrush“-Technik) arbeiten
  • Farbregister und Farbpaletten führen
  • technische Unterlagen und Dokumentationen, Werkskizzen, Betriebsbücher, Stücklisten etc. führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Lackierer*in (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 67/2003; Novelle mit Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Maler*in und Anstreicher*in (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 67/2003; Novelle mit Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 67/2003; Novelle mit Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Vergolder*in und Staffierer*in (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 67/2003; Novelle mit Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Lackiertechniker*innen lackieren, streichen, bemalen und polieren Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff. Vorwiegend sind sie mit der Herstellung von Fahrzeuglackierungen und Möbellackierungen befasst. Bei der Herstellung von Lackierungen reinigen und polieren sie zunächst die Oberflächen und achten darauf, dass diese sauber, trocken und staubfrei sind. Danach bringen sie eine Grundierung, d. h. eine erste deckende Grundschicht auf. Erst dann wird in mehreren weiteren Schichten die eigentliche Lackfarbe aufgetragen.

Bei Reparaturlackierungen befreien sie zuerst die zu behandelnden Oberflächen von Schmutz, alten Lackschichten und Rost. Danach füllen, spachteln und grundieren sie die Oberflächen, bringen Korrosionsschutz auf und schleifen sie fein ab. Nach diesen Vorarbeiten tragen die Lackiertechniker*innen die Farben und Lacke in mehreren Schichten auf. Abschließend reinigen und polieren sie wieder die Oberflächen.

Für das Auftragen der Lackschichten kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz: In Spritzkabinen wird der Lack mit speziellen Spritzpistolen auf die Grundierung aufgetragen. Anschließend trocknen die Werkstücke in sogenannten Trockenkabinen. Bei kleineren oder schwer zugänglichen Flächen arbeiten Lackiertechniker*innen nicht mit Spritzpistolen, sondern mit verschiedenen Pinseln oder mittels „Fluten“. Dabei wird das Werkstück in eine Wanne gestellt und mit einem Spritzgerät besprüht. Kleinere Werkstücke bearbeiten Lackiertechniker*innen durch Eintauchen in ein Lackbad. Ein Lackierverfahren, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Elektrophorese: das Lackbad und das Werkstück werden elektrisch aufgeladen, wobei sich der Lack am Werkstück ablagert. Mit diesem Verfahren ist ein gleichmäßiges Aufbringen der Lackschicht auch an besonders schwer zugänglichen Stellen möglich.

Abschließend führen Lackiertechniker*innen Qualitätskontrollen durch, überprüfen, ob die Lackschichten fehlerfrei und durchgängig sind, beheben etwaige Fehler und polieren die Oberflächen.

Lackiertechniker*innen gestalten und designen aber auch Sonderlackierungen. Dabei hat der Computer haben längst Einzug in ihr Arbeitsleben gehalten. Schriften und Motive werden in der Regel am Computer gestaltet und mittels Schablonen am Werkstück aufgetragen. Aber auch die Berechnung der Farbmischungen wird in der seriellen Fertigung (z. B. in der Fahrzeugindustrie) vom Computer gesteuert.

Bei all ihren Arbeiten legen Lackiertechniker*innen besonderes Augenmerk auf umweltschonende und energieeffiziente Arbeitsmethoden und Materialverwendung und sorgen dafür, dass Sicherheits- und Qualitätsstandards genau eingehalten werden.

Arbeitsmittel

Lackiertechniker*innen arbeiten vorwiegend mit Schleif- und Poliermaschinen, Sandstrahlern, Spritzlackiergeräten, Sprühgeräten, Spraydosen, Lackbädern, Mess- und Farbmischgeräten sowie mit Pinseln verschiedenster Arten und Größen. Weiters verwenden sie die verschiedensten Lacke, Farben und Kunstharze, Hilfsmittel wie Farbverdünner, Terpentine, Farblöser, Poliermittel, Reinigungsmittel und dergleichen. Karosserie- und Unterbodenteile von Fahrzeugen bearbeiten sie mit Unterbodenschutz. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Farbkarten, Farbpaletten und Betriebsbücher wie Stücklisten, Inventarlisten, Arbeitsprotokolle, Wartungsjournale usw.

Arbeitsumfeld

Lackiertechniker*innen arbeiten vor allem in Werkstätten oder Werks- und Produktionshallen von Betrieben. Je nach Spezialisierung oder Aufgabenbereich sind sie z. B. in Spritzkabinen, an Lackierstraßen, Farbmischstationen oder an Tauch- und Trockenanlagen eingesetzt.

Bei ihrer Arbeit tragen sie Schutzkleidung und Atemmasken, um Haut- und Augenkontakt mit Lacken und das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden. Lackiertechniker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

Lackiertechniker*innen sind in

  • gewerblichen Klein- und Mittelbetriebe wie Kfz-Werkstätten, Autolackierereien oder
  • Industriebetrieben der Bereiche Fahrzeug-, Möbel-, Ski- und Spielzeugindustrie beschäftigt.

Der Beruf Lackiertechniker*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Produkt- und Fachbereiche (z. B. Fahrzeuge, Maschinen & Geräte, Fenster & Türen)
  • Arbeitsvorbereitung, Planung und Kalkulation Material- und Betriebsmitteleinsatz
  • Oberflächenbehandlung, Versiegelung Korrosionsschutz
  • Karosseriebau
  • Restauration, historische Lackiertechniken
  • Service, Wartung, Reparatur
  • Recycling und Umweltschutz

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Lackiertechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu verschiedenen technischen und kaufmännischen Themenbereichen relevante Kurse und Lehrgänge an, zum Teil auch in verwandten Berufsfeldern wie etwa für Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen.

Viele Betriebe führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

CAM

Abkürzung für "Computer Aided Manufacturing" (Computerunterstützte Produktion).

Elektrolyse

Die durch elektrischen Strom bewirkte chemische Zersetzung von Salzen, Säuren oder Laugen.

elektromagnetische Gravur

Eine mechanische Gravur, die mit Hilfe eines elektronisch gesteuerten Gravierstichels durchgeführt wird.

Elektrophorese

Die Bewegung elektrisch geladener Teilchen in nicht leitender Flüssigkeit unter dem Einfluss elektrischer Spannung.

Industrie 4.0

Unter Industrie 4.0 versteht man die vermehrte Digitalisierung und Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen in allen Arbeits- und Wirtschaftsbereichen, etwa durch Computer und Roboter. Wesentliches Element von Industrie 4.0 ist dabei die intelligente, digitale Vernetzung der gesamten Produktionsumgebung ("smart production"), also von den Maschinen und Anlagen über die Logistik- und Manipulationssysteme bis hin zur Gebäudetechnik untereinander, aber auch mit dem Menschen (MitarbeiterInnen).

Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft; darauf folgtedie zweite industrielle Revolution, geprägt durch Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie, sowie daran anschließend die dritte industrielle Revolution oder digitale Revolution mit Einsatz von Elektronik und IT (v. a. die speicherprogrammierbare Steuerung und die CNC-Maschine) zur Automatisierung der Produktion.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Siebdruckverfahren

= ein Druckverfahren, bei dem mit einem Rakel die Druckfarbe durch sehr feine textile Siebe gedrückt wird. Die Farbe kann nur an den Stellen auf dem Bedruckstoff wirksam werden, die vorher nicht undurchlässig beschichtet oder abgedeckt wurden. Geeignet für kleine Auflagen bzw. schwierige Druckaufgaben und wird vorwiegend für Kunstdrucke, Plakate, Schilder, Tapeten und Stoffe verwendet.