Vom Wochenmagazin bis zum Sammlerstück, vom Taschenbuch bis zum Notizheft – Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen stellen, je nach Schwerpunkt, Bücher, Kataloge und verschiedene Papierwaren her. Während Buchbinder*innen sich auf Einzelanfertigungen und Kleinstserien sowie auf Restaurierungen spezialisieren, stellen Buchfertigungstechniker*innen große Serien von Büchern und Katalogen her. Postpresstechnologinnen und -technologen produzieren vor allem Printprodukte (z. B. Zeitungen, Broschüren) und Papierwaren (z. B. Lieferscheinbücher). Buchbinder*innen führen viele Arbeitsschritte manuell oder mit einfachen Maschinen aus und sind in kleinen Betrieben bzw. selbstständig tätig, Buchfertigungstechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen arbeiten hauptsächlich in großen Druckereien, industriellen Buchbindebetrieben oder Verlagen mit eigenen Hausdruckereien.
Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Werkstätten und großen Produktionshallen und haben Kontakt zu Berufskolleginnen und -kollegen, Fachkräften in Druckereien, Lieferantinnen und Lieferanten sowie fallweise auch zu Kundinnen und Kunden.
Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibungen zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin“ bzw.“Buchbindetechniker und Postpresstechnolo-
ge“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: https://lbsstpoelten.ac.at/
Berufsschule Linz 9
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36500
email: bs-linz9.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz9.ac.at/
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 468
Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704
email: lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien – Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 28 57 15
Fax: +43 (0)512 / 28 57 15 -15
email: direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet: https://tfbs-escm.at/
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin“ bzw.“Buchbindetechniker und Postpresstechnolo-
ge“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: https://lbsstpoelten.ac.at/
Berufsschule Linz 9
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36500
email: bs-linz9.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz9.ac.at/
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 468
Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704
email: lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien – Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 28 57 15
Fax: +43 (0)512 / 28 57 15 -15
email: direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet: https://tfbs-escm.at/
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin“ bzw.“Buchbindetechniker und Postpresstechnolo-
ge“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: https://lbsstpoelten.ac.at/
Berufsschule Linz 9
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36500
email: bs-linz9.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz9.ac.at/
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 468
Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704
email: lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien – Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 28 57 15
Fax: +43 (0)512 / 28 57 15 -15
email: direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet: https://tfbs-escm.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.
b) Freie Gewerbe:
Liste der Freien Gewerbe:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.