Der Lehrberuf Landmaschinentechniker*in wurde mit 1. Juni 2015 durch den Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik im Schwerpunkt Landmaschinen ersetzt. Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du beim beim Lehrberuf:
Landmaschinentechniker*innen warten und reparieren landwirtschaftliche Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen wie Traktoren, Mähdrescher, Säh- und Pflanzmaschinen, Fütterungs- und Reinigungsmaschinen oder Melkanlagen. Sie stellen Störungen und Schäden an den Maschinen fest, bauen schadhafte Teile aus, reparieren sie oder ersetzen sie durch neue Teile. Dafür benützen sie computergesteuerte Werkzeugmaschinen wie auch gewöhnliche Handwerkzeuge (Hämmer, Schraubenzieher, Feilen etc.). Landmaschinentechniker*innen arbeiten vorwiegend in kleinen und mittleren Landmaschinenreparaturbetrieben oder in für landwirtschaftliche Genossenschaften, gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften. Einen Teil ihrer Arbeiten verrichten sie bei den Kund*innen im Außendienst.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Landmaschinentechniker*in wurde mit 1. Juni 2015 durch den Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik im Schwerpunkt Landmaschinen.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Freies Gewerbe:
– Wagner
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
„Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb zuhause, und als Kind habe ich schon immer sehr viel bei den Traktoren herum gewerkt und das hat mich immer interessiert, darum habe ich dann den Beruf Landmaschinentechniker gewählt.“
Franz Felberbauer, Lehrling, in einem Interview aus: AMS your job, 2005.
Landmaschinentechniker*innen sind mit Wartungs- und Reparaturarbeiten an allen Arten von Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen befasst, die in der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft zum Einsatz kommen. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten kontrollieren Landmaschinentechniker*innen die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen mit verschiedenen Testgeräten. Sie überprüfen die Funktionstüchtigkeit von Motoren, Elektronik und Hydraulik sowie der Licht- und Bremsanlagen unter Einsatz von modernen Testgeräten wie Motorprüfstand, Abgastester oder Batterietestgerät. Sie stellen Fehler und Mängel fest, reparieren fehlerhafte Bauelemente oder ersetzen schadhafte Bestandteile durch neue. Sie zerlegen die Bauelemente, reinigen sie und führen an ihnen Fehlermessungen durch. Bei der Reparatur fehlerhafter Bauelemente kommen verschiedene Metallbearbeitungstechniken (z. B. Bohren, Feilen, Schleifen, Schweißen, Sägen, Fräsen) zum Einsatz. Nach der Reparatur führen sie abschließend Funktionskontrollen durch.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Betreuung von automatischen Anlagen in landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden, z. B. Fütterungs- und Entmistungsanlagen, Förderbänder, Hebevorrichtungen oder Abfüllanlagen, an denen die Landmaschinentechniker*innen in regelmäßigen Abständen Servicearbeiten durchführen.
Landmaschinentechniker*innen verwenden für ihre Arbeit Spezialwerkzeuge und Geräte wie z. B. Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Zangen, Feilen, Schweißgeräte, Gewindeschneider; weiters Schweiß- und Lötgeräte, Bohrer und diverse Mess- und Prüfgeräte. Die moderne Modulbauweise ermöglicht den Ersatz ganzer Bauteile, sodass Reparaturen an einzelnen Bauelementen immer seltener werden. Zudem ersetzt der Einsatz von computergesteuerten Werkzeugmaschinen die händische Herstellung von Bauelementen. Weiters lesen und verwenden sie technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, Betriebsanleitungen, Werkskizzen und dergleichen und führen technische Dokumentationen, Arbeitsprotokolle, Stück- und Inventarlisten und Wartungsjournale.
Landmaschinentechniker*innen arbeiten in Reparaturwerkstätten von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben sowie in Industriebetrieben im Bereich der Herstellung und Montage von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen. Sie arbeiten mit verschiedenen Fachkräften der Fahrzeugtechnik zusammen, siehe z. B. Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf) und haben Kontakt zu ihren Kund*innen, z. B. zu Landwirt*innen oder zu Forstwirt*innen. Häufig führen sie die Reparatur- und Servicearbeiten direkt bei ihren Kund*innen vor Ort durch.
Für Land- und Baumaschinentechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:
Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Land- und Baumaschinentechniker*innen:
Das Berufsförderungsinstitut (bfi), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und zahlreiche private Weiterbildungsinstitutionen bieten verschiedene Kurse in den genannten Bereichen an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
Hydraulik | Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben. |
Pneumatik | Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |