Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)

Garten- und Grünflächengestalter*innen im Bereich Landschaftsgärtnerei planen, gestalten und pflegen Park- und Grünanlagen. Sie legen Ziergärten, begrünte Dachterrassen oder Sportplätze an und pflanzen Wiesenflächen, Sträucher, Bäume oder Blumen an. Sie lockern, düngen und bewässern den Boden, entfernen das Unkraut und mähen die Grünflächen. Sie bearbeiten den Untergrund mit Hacken, Krampen, Schaufeln und Rechen und setzen anschließend Jungpflanzen oder Pflanzensamen ein. Garten- und Grünflächengestalter*innen sind in privaten oder öffentlichen Gartenbaubetrieben (z. B. Stadt- oder Gemeindegärten) beschäftigt. Sie arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Gelände vermessen, entwässern und „modellieren“ (Erde auf- oder abtragen, Boden planieren)
  • Terrassen, Wege und Mauern errichten
  • Bodenbearbeitungsarbeiten durchführen; lockern, jäten, umschaufeln
  • Grünflächen bepflanzen, Rasenflächen anlegen
  • Außenanlagen von öffentlichen Gebäuden, Wohn- und Industriegebäuden, Parkplätzen usw. gestalten und pflegen
  • Feuchtbiotope und Schwimmteiche anlegen und pflegen
  • Dach- und Terrassengärten anlegen
  • Straßenböschungen und -hänge begrünen
  • landschaftsbauliche Arbeiten im Rahmen des Umweltschutzes durchführen (z. B. Bachläufe wiederherstellen; verödete, kahle Böschungen, Hänge und Halden wiederbepflanzen)
  • gartentechnische Werkzeuge, Geräte und Maschinen (z. B. Krampen, Schaufeln, Hacken, Rechen, Scheren, Motorsägen, Messer, Sichel, Baumsägen, Gießkannen) anwenden
  • Rasenmäher/Rasentraktoren, Beregnungs- und Bewässerungsanlagen bedienen
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Für Maturantinnen und Maturanten besteht in Wien die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Garten- und Grünflächengestaltung
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Garten- und Grünflächengestalterin“ bzw.“‚Garten- und Grünflächengestalter“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und in Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
email: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: https://lbslangenlois.ac.at/

Berufsschule Linz 10 – Expositur Ritzlhof
Kremstalstraße 124
4053 Haid/Ansfelden

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670
email: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz10.ac.at/

Tiroler Fachberufsschule für Garten, Raum und Mode
Kaiser-Max-Straße 3a
6060 Hall in Tirol

Tel.: +43 (0)5223 / 425 13
email: direktion@tfbs-garamo.tsn.at
Internet: https://tfbs-garamo.tsn.at/

Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31
1220 Wien

Tel.: +43 (0)1 4000 95860
email: office.922025@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.zukunftgestalten.wien/

Art: Lehrgang

Dauer: 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • für den Besuch der Schule: Praxis in einem Gartenbaubetrieb
  • für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung: Mindestalter von älter als 20 Jahren

Abschluss:

Gärtnerfacharbeiterprüfung durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.

Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist ein Mindestalter von älter als 20 Jahren sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Praxis (Vollzeit) in einem landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb. Bei gewerblichen Betrieben verdoppelt sich die Zeit.

Info:

Zielgruppe: bisher ungelernte Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Gartenbaues

Kosten: fallen für Schulbücher und Lehrmittelbeitrag an; rund EUR 400,00 (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik) sowie Schulbücher ca. EUR 150,00 (selbst zu besorgen)

Schwerpunkte:

  • Produktionsschwerpunkte:
    • Zierpflanzenbau
    • Gemüsebau
    • Baumschule
    • Dienstleistungsschwerpunkte:
    • Garten- und Grünflächengestalter (Garten und Landschaftsbau)
    • Blumenbinderei (Floristik)

Weitere Infos: https://lfs-langenlois.ac.at/ausbildungen/ggs/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
email: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau – Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
email: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau – Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Gartenbauschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34000
email: lwbfs-ritzlhof.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-ritzlhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik
  • Ausbildungsschwerpunkt Gartenbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Garten- und Grünflächengestaltung

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige – Fachrichtung Gartenbau

Intensivlehrgang Gartengestaltung/Floristik für Quereinsteiger*innen

Lehre Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahre

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Abschluss einer außerlandwirtschaftlichen Berufsausbildung oder weiterführenden Schule oder
  • vollendetes 20. Lebensjahr

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

je nach Stufe Facharbeiter*innenprüfung oder Landwirtschaftsmeister*innenprüfung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Bildungszentrum Ehrental
Ehrentaler Straße 117-119
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463/ 432 16
Fax: +43 (0)463/ 432 16 -10
email: office@bz-ehrental.ksn.at
Internet: https://www.lfs-ehrental.ksn.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Gartenbau

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige:

  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Gartenbau

Berufsschule Gartenbau


Gartenbauschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34000
email: lwbfs-ritzlhof.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-ritzlhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik
  • Ausbildungsschwerpunkt Gartenbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Garten- und Grünflächengestaltung

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige – Fachrichtung Gartenbau

Intensivlehrgang Gartengestaltung/Floristik für Quereinsteiger*innen

Lehre Gartenbau


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Friedhofsgärtnerei

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei sind mit der gärtnerischen Gestaltung von Parkanlagen, Ziergärten oder Sportanlagen befasst. Mit der Gestaltung und Pflege von Golfplätzen beschäftigen sich Garten- und Grünflächengestalter*innen im Schwerpunkt Greenkeeping (siehe dazu Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)).
Zu den Tätigkeiten von Landschaftsgärtnerinnen gehören außerdem das Begrünen von Böschungen und Hängen, die nach Straßenbauarbeiten kahl und verödet sind oder das Rekultivieren von Berghalden. Ein anderer wichtiger Aufgabenbereich ist das Durchführen von Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen an kranken und umweltgeschädigten Bäumen („Baumchirurgie“).

Beim Gestalten und Anlegen von Grünflächen vermessen die Garten- und Grünflächengestalter*innen zunächst das zu bearbeitende Gelände und führen verschiedene Bodenbearbeitungsmaßnahmen durch (z. B. Boden auflockern, jäten und entwässern, Erde aufschütten oder abtragen). Vor Beginn der Bepflanzungsarbeit besprechen sie die von ihren Berufskolleg*innen im Planungsbüro ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufgabenverteilung in der Arbeitsgruppe fest. Sie transportieren die einzusetzenden Sträucher, Jungpflanzen, Pflanzensamen, Knollen etc. zum Arbeitsort und heben mit Schaufeln und Hacken kreisförmige Pflanzgruben (entsprechend der Wurzelgröße der Pflanzen) aus. Dann setzen sie Jungbäume, Sträucher und Zierpflanzen in die Gruben ein, schütten sie mit Erde zu, treten den Boden fest und bewässern ihn. Sie stützen junge Bäumchen mit Stützpfählen ab und versprühen Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich von Garten- und Grünflächengestalter*innen ist die gärtnerische Ausgestaltung von Hallen und Dachgärten in Betriebsgeländen oder Wohnanlagen. In Parkanlagen oder entlang von Straßenzügen setzen sie nach Plan Blumenpflanzen ein, die, nach Aufblühen der Blumen, ein ansprechendes Formen- und Farbenmuster bieten.

Arbeitsmittel

Bei der Bearbeitung und Gestaltung von Grünflächen kommen verschiedene Maschinen und Geräte wie Hacken, Rechen, Gartenscheren, Messer, Baumsägen, Motorsägen Schaufeln, Rasenmäher/Rasentraktoren oder Gießkannen zum Einsatz. Garten- und Grünflächengestalter*innen verwenden bei ihrer Arbeit Grundmaterialien wie Kulturerden, Torf, Düngemittel, Sand, Kies oder Schotter. Sie bedienen Beregnungs- und Bewässerungsanlagen und hantieren mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Bei Planungsarbeiten fertigen sie Skizzen mit Papier und Stiften an oder erstellen Skizzen am Computer mit entsprechender Planungssoftware. Sie verwenden Telefone und Mobiltelefone und andere Büro- und Kommunikationsgeräte.

Arbeitsumfeld

Garten- und grünflächengestaltende Arbeiten werden saisonabhängig vor allem von Frühjahr bis Herbst durchgeführt, aber auch im Winter fallen diverse Arbeiten in der Pflege und Überwinterung von Pflanzen und Anlagen und verschiedene Planungsarbeiten an. Garten- und Grünflächengestalter*innen kommen je nach Auftrag oder Projekt an verschiedenen Orten zum Einsatz und arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) unter Leitung von Partieführer*innen oder Gärtnermeister*innen. Größere Unternehmen beschäftigen Garten- und Grünflächengestalter*innen zur Pflege von Garten- und Grünanlagen innerhalb des Betriebsgeländes.

  • Klein- und Mittelbetriebe des Garten-, Landschafts-, Park- und Sportplatzbaus
  • Bundesgärten, Stadt- und Gemeindegärten
  • Großbetriebe mit firmeneigenen Grün- und Parkanlagen

Der Beruf Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Park- und Grünflächengestaltung
  • Blumen- und Pflanzenzucht
  • Baumschule, Baumzucht
  • Aussaat- und Bepflanzungspläne erstellen
  • biologische Dünger und Schädlingsbekämpfung
  • computergesteuerte Bewässerungsanlagen programmieren und bedienen
  • gartenbauliche Maschinen- und Geräte: Bedienung, Wartung, Funktionskontrolle
  • Betriebsmanagement
  • Qualitätssicherung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Garten- und Grünflächengestalter*innen – Landschaftsgärtnerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.

Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.

Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Biotop

Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten, wie z. B. Auwald, Sumpf, Gewässer, Wiesen und dergleichen.

Botanik

auch Pflanzenkunde genannt, ist die Lehre vom Lebenszyklus, Stoffwechsel, Wachstum und Aufbau von Pflanzen (Teilgebiet der Biologie).

Ökologie

ist die Wissenschaft von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer Umwelt.

Schädlinge

Tiere, die an Nutzpflanzen fressen oder saugen und sie dadurch in ihrem Wachstum behindern oder sogar zum Absterben bringen. Manche Schädlinge übertragen Krankheiten. Schädlinge sind bestimmte Insekten, Milben, Fadenwürmer oder Nagetiere. Schädlinge neigen unter den günstigen Nahrungsbedingungen, die sie auf dem Feld vorfinden, zur Massenvermehrung.

Setzlinge

a) junge Pflanzenkeimlinge
b) Jungfische