Sie sind oft die Krönung eines guten Abendessen oder eine Feier: die Nachspeisen! Cremen, Mousse, Tiramisu, Strudel, Kuchen und Torten gehören zu einem vollständigen Menü einfach dazu.
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) im Schwerpunkt Patisserie stellen verschiedene Arten von Backwaren aus Blätterteig, Plunder, Laugenteig, Feinbackwaren wie Kekse, Teegebäck, Biskuit, Lebkuchen sowie kalte und warme Nachspeisen (Desserts) wie z. B. Puddings, Cremen, Fruchtdesserts her. In der Patisserie werden die Süßspeisen und Desserts dabei für den unmittelbar Konsum im Café oder Restaurant zubereitet.
Viele Tätigkeiten wie etwa das Glasieren, Dekorieren und Verzieren von Patisserie-Erzeugnissen verrichten sie händisch. Dafür benötigen sie eine gewisse Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit; gestalterische Fähigkeiten und Kreativität sind ebenso gefragt.
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) – Patisserie arbeiten vor allem in Restaurants und Hotels sowie Konditoreien mit angeschlossenen Cafés, zum Teil aber auch in betrieblichen Großküchen und Kantinen, wo sie in eigenen Dessert- bzw. Patisserie-Abteilungen mit die Zubereitung von Nachspeisen beschäftigt sind. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen gastronomischen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferanten.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Seit 1. August 2021 erfolgt die Ausbildung im Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den beiden Schwerpunkten Allgemeine Konditorei oder Patisserie.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Konditorei (Zuckerbäckerei)
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Konditorin (Zuckerbäckerin)“ bzw.“Konditor (Zuckerbäcker)“ oder auf Wunsch in geschlechtsneutraler Form zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Backstuben, Küchen, Service- und Verkaufsräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
In größeren Restaurant- und Hotelküchen sowie in betrieblichen Großküchen, Kantinen und Mensen wird für die Herstellung von Desserts und Süßspeisen eigenes Fachpersonal beschäftigt, die sogenannten Patissier / Patissière (von franz.: pâte‚ Teig) – zu deutsch: Feinbäcker*in oder Dessert-Koch / Dessert-Köchin.
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) im Schwerpunkt Patisserie stellen alle Arten von kalten und warmen Nachspeisen (Desserts) sowie verschiedene Süß- und Backwaren aus Blätterteig, Plunderteig oder Biskuit sowie Kuchen, Stollen, Kekse und Feingebäck her. Sie verkosten die Roh- und Zusatzstoffe, prüfen Inhaltsstoffe und Aromen und wirken bei der geschmacklichen Verfeinerung und Weiterentwicklung von Patisserie-Produkten und Rezepten mit. Sie stellen die Teige (z. B. Hefe-, Plunder-, Blätter oder Mürbteig) und Massen (z. B. Biskuit-, Brand-, Brüh- und Röstmassen) für Backwaren, Kekse, Kuchen etc. her und bereiten im kochenden Wasser, in der Pfanne oder im Ofen verschiedene Süßspeisen zu. Die fertigen gebackenen Süßspeisen füllen sie mit Cremen, bringen Glasuren und Überzüge an und dekorieren und verzieren sie. Außerdem bereiten sie kalte Desserts wie Mousse, Puddings, Cremen oder Tiramisu zu.
Zu ihren Aufgabenbereich gehört auch die Kontrolle der Waren- und Materialbestände, die Bedarfsplanung und der Einkauf sowie das sachgerecht Lagern von Lebensmitteln und Zutaten. Sie unterstützen bei der Beratung der Kund*innen und Gäste richten die fertigen Desserts servierfertig und ansprechend an und geben sie gemeinsam mit Getränken aus.
Konditor*innen für Patisserie wirken bei der betrieblichen Menüplanung mit und stimmen die Desserts auf die entsprechenden Hauptgänge usw. ab. Dabei berücksichtigen sie unterschiedliche Themen und Anlässe und kombiniert verschiedene Komponenten zu abgestimmten Tellerdesserts. Außerdem unterstützen bei der Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen, Catering-Events und dergleichen und gestalten in diesem Zusammenhang kalte und warme Buffets.
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) mit Schwerpunkt Patisserie verwenden und bedienen verschiedene Maschinen und elektrische Küchengeräte, z. B. Teigbearbeitungsmaschinen, Rühr- und Ausrollmaschinen, Herde und computergesteuerte Backöfen und Gefrieranlagen. Sie hantieren mit den unterschiedlichsten Küchenwerkzeugen wie z. B. Messer, Spachtel, Schneebesen, Gabeln, Töpfe, Pfannen, Bleche, Kuchen-, Torten- und Ausstechformen. Zur Zubereitung von Teigen und Rohmassen verarbeiten sie verschiedene Rohstoffe wie Mehl, Eier, Wasser, Butter, Milch, Zucker, Tortengelees, Schlagobers, Früchte, Nüsse und dergleichen mehr.
Konditor*innen führen außerdem elektronische Betriebsbücher, Material- und Lagerlisten und Einkaufslisten.
Hygiene und Sauberkeit ist in diesem Beruf nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch bei der Kleidung besonders wichtig, daher tragen Konditor*innen bei der Arbeit entsprechende Arbeitskleidung und Kopfbedeckungen.
Konditor*innen mit Schwerpunkt Patisserie arbeiten hauptsächlich in den Küchen von Restaurants und Hotels sowie in betrieblichen Großküchen (Kantinen) von Unternehmen und Organisationen sowie in Gasträumen. Sie sind aber auch in Backstuben von Konditoreien tätig und halten sich in Verkaufsräumen, Lager- und Kühlräumen auf.
Konditor*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen betrieblichen / gastronomischen Fach- und Hilfskräften, siehe siehe z. B. Bäckerei (Lehrberuf), Koch / Köchin (Lehrberuf) Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), Catering-Spezialist*in, Food & Beverage Manager*in, Bankettmanager*in sowie Verkaufs-, Buffet- und Schankkräften.
Konditor*innen beginnen oft schon sehr früh mit ihrer Arbeit, damit zur Geschäftsöffnung die Produkte frisch zur Verfügung stehen. Da in der Patisserie die Nachspeisen in Restaurants frisch zubereitet werden, arbeiten Konditor*innen im gastronomischen Bereich auch am Abend und in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Konditor*innen arbeiten hauptsächlich im Stehen.
Der Beruf Konditor*in (Zuckerbäcker*in) mit Schwerpunkt Patisserie ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) mit Schwerpunkt Patisserie sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Fachspezifische Weiterbildungen bietet insbesondere die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes an. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben fachspezifischen Themen auch Kurse und Lehrgänge in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) an.
Auch der Besuch von Fachtagungen, Branchenveranstaltungen (z. B. Messen, Exkursionen) und das Lesen von Fachmagazinen bietet kontinuierliche Weiterbildung zu neuen Entwicklungen im Berufsbereich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höhere Lehranstalten für Lebensmittel- und Biotechnologie sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Food Design) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |
Kuvertüre | Kuvertüre, fachsprachlich Schokoladenüberzugsmasse oder Überzugsschokolade, ist eine sehr flüssige Schokolade zum Überziehen von Torten, Gebäck und Pralinen. |
Pasteurisieren | Hitzeverfahren zum Haltbarmachen von Lebensmitteln, vor allem von Milch. Das Verfahren ist nach dem Erfinder, dem französischen Chemiker Louis Pasteur benannt. Diese Methode gilt als die beste, um Keimfreiheit zu gewährleisten. Bei der Hitzebehandlung gehen aber auch Geschmack und viele wertvolle Vitamine verloren. |
Petit Fours | Ein Petit Four (Plural: Petits Fours, franz. ""kleiner Ofen") ist ein kleines mundgerechtes Konfekt, Minikuchen oder Minitorte. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |