Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit, Gesundheit und Krankheit. Sie ist eine Spezialisierung der Allgemeinen Medizin mit Fokus auf Prävention, Gesundheitserhaltung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen schädlichen, gesundheitsgefährdenden Einflüssen und Faktoren denen Arbeitnehmer*innen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Damit ist die Arbeitsmedizin sehr stark auf Gesundheitserhaltung und Prävention ausgerichtet (Präventivmedizin).
Auf Basis eines gesetzlichen Auftrags trägt sie dazu bei, dass Beschäftigte durch Arbeit nicht krank werden. Ziel ist, die physische (körperliche) und psychische (geistige) Gesundheit bzw. die individuelle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit von Menschen bestmöglich zu erhalten und zu fördern.
Arbeitsmediziner*innen untersuchen und erforschen mögliche gesundheitsschädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz und erarbeiten Richtlinien zur Erhaltung der geistigen, körperlichen Gesundheit von Beschäftigten in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz. Darüber hinaus sind sie als Gutachter*innen und Berater*innen tätig. In dieser Funktion besuchen sie Unternehmen und Organisationen vor Ort, führen Betriebsbesichtigungen und Arbeitsplatzbewertungen durch und beraten Geschäftsführung und Management.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Arbeitsmediziner*in ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin (siehe °Arzt / Ärztin#) mit Weiterbildung bzw. Zusatzausbildungen in Arbeitsmedizin oder Organisationsmedizin (Universitätslehrgänge, Akademien) erforderlich.
Die Arbeitsmedizin-Ausbildung unterstützt Ärzt*innen bei ihrer Entwicklung zu einer neuen Berufsrolle, nämlich der beratenden, präventivmedizinischen Tätigkeit in Unternehmen.
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Dr. med.univ.
Berechtigungen:
Info:
Das Curriculum des Masterstudium Humanmedizin baut auf dem Curriculum des Bachelorstudiums Humanmedizin an der PMU auf.
Kosten:
Grundsätzlich sind für das Studium an öffentlichen Universitäten Studienbeiträge in Höhe von EUR 363,36 pro Semester zu entrichten.
An Privatuniversitäten fallen Studiengebühren an, deren Höhe vom jeweiligen Anbieter abhängen.
Hinweis:
Das Masterstudium Humanmedizin an der Paracelsus Medizinischen Universität ist wie das Bachelorstudium (6 Semester, 216 ECTS) mit einem erhöhten Workload ausgestattet (144 ECTS) und kann daher in 4 Semestern absolviert werden.
Weitere Infos: https://www.pmu.ac.at/humanmedizin.html
Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
Strubergasse 21
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 2420 80080
Fax: +43 (0)662 / 2420 80009
email: infopoint@pmu.ac.at
Internet: https://www.pmu.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Dr. med.univ.
Berechtigungen:
Info:
Das Curriculum des Masterstudium Humanmedizin baut auf dem Curriculum des Bachelorstudiums Humanmedizin bzw. Medical Science auf.
Kosten:
Grundsätzlich sind für das Studium an öffentlichen Universitäten Studienbeiträge in Höhe von EUR 363,36 pro Semester zu entrichten.
An Privatuniversitäten fallen Studiengebühren an, deren Höhe vom jeweiligen Anbieter abhängen.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Danube Private University (DPU)
Steiner Landstraße 124
3200 Krems an der Donau
Tel.: +43 (0)676 842 419 305
email: info@dp-uni.ac.at
Internet: https://www.dp-uni.ac.at/
Schwerpunkte:
Medizin, Zahnmedizin
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems a. d. Donau
Tel.: +43 (0)2732 720 90 – 0
Fax: +43 (0)2732 720 90 – 500
email: office@kl.ac.at
Internet: https://www.kl.ac.at/
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
Strubergasse 21
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 2420 80080
Fax: +43 (0)662 / 2420 80009
email: infopoint@pmu.ac.at
Internet: https://www.pmu.ac.at/
Sigmund Freud Privatuniversität
Freudplatz 1/Campus Prater
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 798 40 98
Fax: +43 (0)1 / 798 40 98 -900
email: rektorat@sfu.ac.at
Internet: https://www.sfu.ac.at
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Für die Zulassung zum Studium der Human- und Zahnmedizin an öffentlichen Universitäten wird ein bundesweit einheitlicher Aufnahmetest durchgeführt. Auch an Privatuniversitäten werden Aufnahmetests durchgeführt, allerdings von jeder Universität selbst.
Abschluss: abhängig vom Anbieter:
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studien
WICHTIG: Der Abschluss des Bachelorstudiums ist Grundlage für das weiter Masterstudium Humanmedizin; der Abschluss berechtigt NICHT zur Berufsausübung als Arzt/Ärztin
Info:
Kosten:
Grundsätzlich sind für das Studium an öffentlichen Universitäten Studienbeiträge in Höhe von EUR 363,36 pro Semester zu entrichten.
An Privatuniversitäten fallen Studiengebühren an, deren Höhe vom jeweiligen Anbieter abhängen.
Hinweis:
Das Bachelorstudium an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg ist mit 216 ECTS ausgestattet.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Danube Private University (DPU)
Steiner Landstraße 124
3200 Krems an der Donau
Tel.: +43 (0)676 842 419 305
email: info@dp-uni.ac.at
Internet: https://www.dp-uni.ac.at/
Schwerpunkte:
Medizin, Zahnmedizin
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
Strubergasse 21
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 2420 80080
Fax: +43 (0)662 / 2420 80009
email: infopoint@pmu.ac.at
Internet: https://www.pmu.ac.at/
Sigmund Freud Privatuniversität
Freudplatz 1/Campus Prater
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 798 40 98
Fax: +43 (0)1 / 798 40 98 -900
email: rektorat@sfu.ac.at
Internet: https://www.sfu.ac.at
Art: Diplomstudium
Dauer: 12 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Doktor/Doktorin der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Medizinische Universität Graz
Auenbruggerplatz 2
8036 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 385
Fax: +43 (0)316 / 380 -9667
email: studium@medunigraz.at
Internet: https://www.medunigraz.at/
Medizinische Universität Innsbruck
Christoph Probst Platz – Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 90 03 -0
email: i-master@i-med.ac.at
Internet: https://www.i-med.ac.at/
Medizinische Universität Wien
Spitalgasse 23
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 40 160 -0
Fax: +43 (0)1 / 40 160 -910 000
email: studienabteilung@meduniwien.ac.at
Internet: https://www.meduniwien.ac.at/
Dauer: 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.aamp.at/ausbildungen-fortbildungen/arbeitsmedizin-ausbildung-fuer-aerzte-innen
AAMP – Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention
Clemens Holzmeister Straße 6
1100 Wien
Tel.: +43 664 8800 3850
email: office@aamp.at
Internet: https://www.aamp.at
Medizinische Universität Wien
Spitalgasse 23
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 40 160 -0
Fax: +43 (0)1 / 40 160 -910 000
email: studienabteilung@meduniwien.ac.at
Internet: https://www.meduniwien.ac.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 12-wöchiger Lehrgang, mindestens 360 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Zur Ausbildung zugelassen sind:
Abschluss: ÖAK-Diplom „Arbeitsmedizin“
Berechtigungen: Ausübung des Berufs Betriebsarzt/ Betriebsärztin, ArbeitsmedizinerIn
Info:
In der Ausbildung werden die Grundlagen der Arbeitsmedizin vermittelt. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, mit dem Einsatz entsprechenden Fachwissens und entsprechender Mittel die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen zu erhalten und zu fördern.
Dauer: 12-wöchiger Lehrgang, mindestens 360 Stunden
Die Fortbildung kann bei von der ÖÄK aprobierten Anbietern absolviert werden. Das ÖÄK-Diplom wird von der österreichischen Ärztekammer nach Abschluss der Berufsausbildung (jus practicandi bzw. Berufsberechtigung für Fachärzte) verliehen.
Weitere Infos: http://www.arztakademie.at/
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 514 06 -0
Fax: +43 (0)1 / 514 06 -43
email: post@aek.or.at
Internet: http://www.aerztekammer.at
Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung ist für Arbeitsmediziner*innen im Rahmen des freien Berufs Arzt / Ärztin als praktische Ärzt*innen oder Fachärzt*innen möglich.
Nach Abschluss eines Medizinstudiums schließt die Turnusausbildung an. Diese Turnusausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Durch die Absolvierung der Ausbildung und die anschließende Arztprüfung wird das „ius practicandi“ erworben, welches die Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit als Arzt / Ärztin darstellt. Eine Facharztausbildung dauert rund sechs Jahre und kann in insgesamt 43 Fächern erfolgen.
Detaillierte Informationen zur Ausbildung für die jeweiligen Fachrichtungen und zur selbstständigen Berufsausübung findest du bei der Österreichischen Ärztekammer (Weihburggasse 10-12, 1010 Wien | T: +43 (0)1 / 514 06 -0 | E: post@aerztekammer.at).
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Gesellschaft und Arbeits- und Berufswelt. Damit steht sie an der Schnittstelle zwischen Betrieben/Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, Sozialversicherungen und anderen öffentlichen Stellen.
Arbeitsmediziner*innen sind vor allem mit Aufgaben der Gesundheitserhaltung (Prävention) und Rehabilitation von berufsbedingt kranken oder verunfallten Arbeitnehmer*innen befasst. Ziel ist es, die berufliche Leistungskraft zu erhalten und Risiken für Berufserkrankungen rechtzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang sind sie z. B. mit der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, mit der Messung von chemischen Schadstoffen und dergleichen befasst.
Sie beraten Führungskräfte in Unternehmen, Organisationen sowie die Beschäftigten, und führen an ihnen verschiedene medizinische Untersuchungen durch. Auch die Rehabilitation und Integration von chronisch kranken oder behinderten Personen in ein Unternehmen gehört zu ihren Tätigkeiten.
Sie besuchen Unternehmen und Organisationen, besichtigen vor Ort Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen und führen verschiedene Untersuchungen und Evaluationen wie z. B. Arbeitsplatzbewertung, Gefährdungsbewertung, Risikobewertung, und dergleichen durch. Weiters führen sie chemisch-physikalische Messungen von verschiedenen Arbeitsumgebungsfaktoren wie z. B. Staub, Lärm, Beleuchtung, chemische Dämpfe und dergleichen durch.
Zu ihren umfassenden Beratungsleistungen zählen etwa Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit und Unfallprävention, Aufklärung und Information zur Früherkennung von berufsbedingten Risikofaktoren und Berufskrankheiten sowie Beratung und Begleitung von betrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfall und Erkrankung.
Auf der Grundlage ihrer Untersuchungen, Studien und Gutachten entwickeln Arbeitsmediziner*innen arbeitsrechtliche Richtlinien und Gesetzesentwürfe und andere verbindliche Normen und Vorschriften sowie Richtlinien zur Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Sie dokumentieren ihre Forschung und veröffentliche die Ergebnisse auf Tagungen sowie in Fachzeitschriften und Fachjournalen.
Hinweis: Der Beruf Arbeitsmediziner*in sollte nicht mit dem Beruf Betriebsarzt / Betriebsärztin verwechselt werden. Im Unterschied zu Betriebsärzt*innen, welche – als praktische Ärzt*innen – vor allem in größeren Betrieben zur medizinischen Untersuchung und Versorgung der Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen, befassen sich Arbeitsmediziner*innen mit Forschungs-, Untersuchungs-, Gutachter- und Beratungstätigkeiten.
Arbeitsmediziner*innen arbeiten mit Computern, Laptops sowie medizinischen Geräten und Apparaten wie, z. B. Blutdruckmessgeräten, Defibrillatoren, Ultraschallgeräten, Geräten zur Lungenfunktionsprüfung, für Seh- und Hörtests, Messgeräten (z. B. zur Messung von Lärm, Beleuchtungsstärke oder Gefahrenstoffen), Laborgeräten, Stethoskopen, Verbandsmaterialien, Desinfektionsmitteln.
Sie hantieren mit Medikamenten (Tabletten, Salben, Tropfen) und führen medizinische Unterlagen wie Patient*innenakten, Rezepte, Befunde, Arztbriefe, Fragebögen, Gefährdungsanalysen, Fachpublikationen, Rechtsvorschriften wie z.B. Hygiene-, Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen.
Arbeitsmediziner*innen arbeiten in den Büros, Untersuchungs- und Behandlungsräumen ihrer Praxis sowie bei Unternehmen und Organisationen vor Ort. Darüber hinaus arbeiten sie auch in Labors (z. B. bei Forschungsprojekten) oder in Hörsälen und Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeiten).
Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Manager*innen und Abteilungsleiter*innen verschiedener betrieblicher Abteilungen, mit Personalverantwortlichen, Betriebsrät*innen, Betriebsärzt*innen und mit Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Fachabteilungen. In ihrer Praxis werden sie von Assistent*innen (siehe Arbeitsmedizinische Assistenz (m./w./d.)) und Sprechstundenhilfen (siehe Ordinationsassistent*in) unterstützt.
Arbeitsmediziner*innen sind als Selbstständige in Einzel- und Gemeinschaftspraxen oder als Angestellte bei
Der Beruf Arbeitsmediziner*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Arbeitsmediziner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitutes (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) bieten vor allem zu kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Themen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die auch für Arbeitsmediziner*innen relevant sein können, z. B. in Buchhaltung, Kostenrechnung, Betriebswirtschaft.
Weiterbildungen z. B. in Bereichen wie Arbeitsschutz, Ergonomie, Gesundheitsförderung oder Gesundheitsmanagement sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen von Zusatz-Weiterbildungen können weitere Qualifikationen erworben werden, wie z. B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Flugmedizin, Sozialmedizin.
Die Organisationsmedizin ist eine Vertiefung der Arbeitsmedizin vor allem in den Themen Unternehmensführung, Arbeits- und Organisationspsychologie und Gesundheitsmanagement mit dem Fokus auf Einflussfaktoren, die aus der Arbeitsorganisation, den Führungs- und Organisationsstrukturen und der Unternehmenskultur resultieren. Organisationsmedizin liefert damit einen ganzheitlichen, systemischen Ansatz zur Erhaltung und Optimierung des Einsatzes von Humanressourcen.
Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz zur Analyse von Patient*innendaten einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Arbeitsmediziner*innen entwickeln. Das Thema Arbeitsmedizin 4.0, z. B. die Anpassung von Schutzkonzepten an die digitalisierte Arbeitswelt sowie entsprechende Maßnahmen zur präventiven Arbeitsgestaltung, bietet ebenfalls Weiterbildungspotenzial.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem ein Zweitstudium oder Doktorats-/PhD-Studium, z. B. in Gesundheitsmanagement, Gesundheitswissenschaften oder Public Health.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Allergie – Allergene | Allergene sind meist verschiedene sehr kleine, natürlich vorkommende Eiweißstoffe, die bei dafür anfälligen – allergischen – Menschen Abwehrreaktionen (z. B. Niesen, Husten, Halsschmerz) auslösen, z. B. durch Gräserpollen, Pilzsporen, Wiesenpflanzen, Blüten von Bäumen, aber auch Insektengifte und diverse Nahrungs- und Arzneimittel (Milch, Penicillin usw.). |
Anamnese | Vorgeschichte einer Krankheit nach Angaben der Patient*innen. |
Anthroposophische Medizin | Die Anthroposophische Medizin ist eine komplementärmedizinische Medizin die den Menschen unter den Aspekten Körper, Geist, Psyche und Lebensweise ganzheitlich betrachtet. Sie basiert auf der klassischen Schulmedizin, es werde jedoch alternative Methoden zur Heilung miteinbezogen z. B. spezielle Arzneimittelherstellung, Körpertherapien, Kunsttherapie. |
Arbeits- und Organisationspsychologie | Arbeits- und Organisationspsychologie beinhaltet Regelungen und Maßnahmen zur Steuerung des Ablaufs von Arbeitsschritten und Arbeitsprozessen. |
Arbeitstherapie | Teilbereich der Ergotherapie; dosierte körperliche oder geistige Arbeit z. B. im Rahmen einer planmäßigen beruflichen Rehabilitation (evt. kombiniert mit beruflicher Umschulung) oder in Suchtkliniken mit längerfristiger Behandlungsdauer. |
E-Health | E-Health bezeichnet die Vernetzung von Patientinnen und Patienten und Gesundheitseinrichtungen (Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Pflege- und Sozialeinrichtungen, Rettungsdienste usw.) durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In den Bereich E-Health fallen z. B. TeleMonitoring-Systeme, über die ein*e Patient*in regelmäßig von zu hause Messwerte an eine*n Arzt/Ärztin oder Krankenhaus übermittelt und dort der Gesundheitszustand überprüft und erforderlichenfalls die Therapie angepasst werden kann. Weitere Beispiele sind: Elektronische Krankenakte, Gesundheits-Apps (z. B. Diabetes, Menstruation), Online-Apotheke, Online-Beratung zur Gesundheit etc. |
Electronic Medical Report | Elektronische Patient*innenakte (EPA, Electronic Medical Record, EMR); eine elektronische Patient*innenakte zur Sammlung von elektronisch gespeicherten Gesundheitsinformationen zu einem Patienten/einer Patientin. |
Herz-Lungen-Maschine | Die Herz-Lungen-Maschine übernimmt für die Dauer einer Herzoperation die Aufgaben der Lunge und des Herzens. Das Blut wird über Schläuche aus den Hohlvenen der Herz-Lungen-Maschine zugeführt. Die Pumpfunktion des Herzens wird dabei von Rollerpumpen der Maschine übernommen, in der Maschine wird das Blut mit Sauerstoff angereichert und anschließend dem Körper wieder zugeführt. |
Human Resources Management (HRM) | Unter Human Resources Management (HRM) werden alle Prozesse und Bereiche des Personal-Managements verstanden, wie z. B. Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalführung (Arbeitseinteilung, Teambildung, Teamsteuerung). |
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |
Prävention | medizinisch für Krankheitsvorbeugung. Eine Präventivbehandlung (Prophylaxe) setzt Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs einer Krankheit (z. B. Impfung). |
Telemedizin | Die Verbindung von Telekommunikation und Medizin zur Ferndiagnose bzw. Fernbehandlung. Die PatientInnen sind mit einem Laptop ausgestattet, in denen sie z. B. selbst durchgeführte Messungen, wie Blutdruck, Puls- oder Zuckermessungen eingeben und an den Arzt/die Ärztin weiterleiten. Wird insbesondere dort eingesetzt, wo ärztliche Routinebesuche sehr kostspielig und zeitaufwendig sind (z. B. abgelegene Bergbauernhöfe). |