Maschinenmechanik

Der Lehrberuf Maschinenmechanik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenmechaniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik. siehe Metalltechnik (Modullehrberuf)

Maschinenmechaniker*innen fertigen Maschinenbauteile an, montieren Maschinen- und Produktionsanlagen (z. B. mechanisch, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gesteuert) und warten und reparieren diese. Sie lesen Montageskizzen und Schaltpläne und bearbeiten Metalle und Kunststoffe mit verschiedenen Techniken wie z. B. Sägen, Fräsen, Schweißen oder Gewindeschneiden. Außerdem programmieren sie computergesteuerte (CNC-) Fertigungsmaschinen.
Maschinenmechaniker*innen arbeiten in Betrieben der Metall-, Elektro- und Maschinenbauindustrie mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Maschinen und Geräten nach der Vorgabe von Konstruktionszeichnungen und technischen Plänen herstellen
  • Metall bearbeitende Verfahren wie Biegen, Bohren, Drehen, Fräsen, Feilen, Löten, Schweißen, Stanzen etc. anwenden
  • rechnergestützte (CNC-)Werkzeugmaschinen programmieren und bedienen
  • Maschinen und Geräte zusammenbauen, montieren und in Betrieb nehmen
  • Steuerungen pneumatischer, hydraulischer und elektronischer Art herstellen und zusammenbauen
  • Funktionen und Komponenten justieren und einstellen, Probeläufe durchführen
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen; Defekte und Störungen mit verschiedenen Mess- und Prüfgeräten suchen
  • schadhafte Teile austauschen, Ersatzteile anfertigen
  • Normvorschriften, Umwelt- und Sicherheitsstandards beachten
  • Qualität der Werkstücke prüfen und dokumentieren
  • organisatorische Aufgaben erledigen: Arbeitspläne erstellen, Materialbedarf kalkulieren etc.
  • technische Dokumentationen, Service- und Wartungsprotokolle führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Maschinenmechanik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenmechaniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik. >>siehe °Metalltechnik (Modullehrberuf)#


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Handwerk der Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Maschinenmechaniker*innen stellen nach Konstruktionszeichnungen und technischen Plänen Maschinenbauteile sowie elektronische, hydraulische und pneumatische Komponenten und Steuerungen her. Dabei kommen verschiedene Metall bearbeitende Verfahren wie Bohren, Biegen, Drehen, Fräsen, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen, Nieten etc. zum Einsatz. Maschinenmechaniker*innen programmieren und bedienen auch computergesteuerte (CNC-) Werkzeugmaschinen. Dabei überwachen sie den Fertigungsablauf, befüllen die Werkzeugmaschinen mit Kühl- und Schmiermittel und kontrollieren die fertigen Werkstücke (z. B. Maschinenbauelemente wie Schrauben, Bolzen, Nieten, Muttern, Scheiben) und nehmen gegebenenfalls Korrekturen und Nachbearbeitungen vor.

Abschließend behandeln sie die fertigen Teile mit Oberflächenschutz- und Korrosionsschutzmittel. Dabei polieren, versiegeln oder lackieren sie die Werkstücke oder fetten sie mit Schmierfett ein. Der Zusammenbau und die Montage von Maschinen und Anlagen erfolgen vor Ort. Die Maschinenmechaniker*innen liefern alle erforderlichen Bauteile und Komponenten zum Einsatzort und bauen die Maschinen auf. Sie bauen elektronische, hydraulische und pneumatische Steuerungen ein und nehmen die Maschine bzw. Anlage in Betrieb. Dazu führen sie Probeläufe durch und stellen alle Funktionen passgenau ein. Sie betreuen und überwachen die Maschinen und Anlagen (z. B. Produktionsmaschinen, Fließbänder, Förderanlangen) während sie in Betrieb sind und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf.

Eine wichtige Aufgabe von Maschinenmechaniker*innen ist die regelmäßige Wartung des Maschinenparks im Betrieb. Sie führen Service- und Reparaturarbeiten durch, überprüfen die Funktionsfähigkeit verschiedener Bau- und Steuerungselemente und tauschen schadhafte Teile aus. Bei Betriebsstörungen suchen sie mit verschiedenen Mess- und Prüfgeräten die Fehlerursachen und beheben diese, indem sie die Maschinen zerlegen und Ersatzteile austauschen.

Arbeitsmittel

Maschinenmechaniker*innen verwenden verschiedene Werkzeuge und Maschinen wie Bohrer, Löt- und Schweißgeräte, Drehbänke und Fräsmaschinen sowie elektronische Mess- und Prüfgeräte. Sie hantieren z. B. mit Schraubenziehern, Schraubenschlüssel, Hämmer und Feilen. Sie befüllen die Maschinen und Anlagen in regelmäßigen Abständen mit Schmier- und Kühlmittel, stellen Funktionen ein und führen Probeläufe durch. Außerdem programmieren und bedienen sie rechnergestützte CNC-Werkzeugmaschinen.

Arbeitsumfeld

Maschinenmechaniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Gewerbe- und Industriebetrieben der Metall-, Elektro- und Maschinenbaubranche. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf), Produktionsleiter*in, Betriebswirt*in, Verfahrenstechniker*in.

  • Betriebe der Metall-, Elektro- und Maschinenbauindustrie
  • Gewerbliche Maschinenbau- und Fertigungsbetriebe

Der Beruf Maschinenmechanik ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Produkt- und Fachbereiche (z. B. Maschinenbauelemente, Schrauben, Nieten, Scheiben
  • CNC-Technik; Werkzeug- und Fertigungsmaschinen programmieren
  • Maschinen- und Anlagenbau: Lieferung, Montage, Einstellung und Inbetriebnahme
  • Maschinen- und Anlagenbau: Service, Wartung, Reparatur
  • Störungsbehebung, Fehlerdiagnose, Sicherheitsprüfung
  • Werkstück-Endkontrolle, Qualitätskontrolle
  • technische Dokumentation

Maschinenmechaniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche relevante Kurse und Lehrgänge z. B. in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Produktions- und Fertigungstechnik, CNC-Technik, Mess- und Prüftechnik etc. sowie in Betriebswirtschaft und Unternehmensführung an.Von der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien werden ebenfalls Schweißkurse durchgeführt.

Viele Betriebe veranstalten für ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig Seminare und Einschulungskurse bezüglich betriebsrelevanter Produkt- und Fachbereiche.

Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen der Metalltechnik kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Maschinenbau, Produktionstechnik, Mechatronik) ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CNC-Maschine

Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control.

Hydraulik

Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben.

Mechatronik

Ein Forschungs- und Anwendungszweig in der Technik, der sich aus Mechanik, Elektronik und Informatik zusammensetzt.

Pneumatik

Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Smart Production

„Smart production“ bezeichnet die digitale und intelligente Vernetzung der Produktionsumgebungen und aller damit verbundenen Bestandteile. Insbesondere wird damit die Vernetzung von Maschinen, Services und Menschen über die gesamte Produktionskette hinweg beschrieben. Unternehmen sollen dadurch intelligenter, rascher und vorausschauender agieren und flexibler (individualisierter) und effizienter (günstiger) produzieren können. Smart production wird teilweise als Synonym für Industrie 4.0 verwendet, ist aber eher ein Bestandteil von Industrie 4.0.