Maschinenmechanik

Der Lehrberuf Maschinenmechanik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenmechaniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik. siehe Metalltechnik (Modullehrberuf)

Maschinenmechaniker*innen fertigen Maschinenbauteile an, montieren Maschinen- und Produktionsanlagen (z. B. mechanisch, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gesteuert) und warten und reparieren diese. Sie lesen Montageskizzen und Schaltpläne und bearbeiten Metalle und Kunststoffe mit verschiedenen Techniken wie z. B. Sägen, Fräsen, Schweißen oder Gewindeschneiden. Außerdem programmieren sie computergesteuerte (CNC-) Fertigungsmaschinen.
Maschinenmechaniker*innen arbeiten in Betrieben der Metall-, Elektro- und Maschinenbauindustrie mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Synonym zu Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Maschinenmechanik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenmechaniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik. >>siehe °Metalltechnik (Modullehrberuf)#


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Handwerk der Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CNC-Maschine

Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control.

Hydraulik

Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben.

Mechatronik

Ein Forschungs- und Anwendungszweig in der Technik, der sich aus Mechanik, Elektronik und Informatik zusammensetzt.

Pneumatik

Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Smart Production

„Smart production“ bezeichnet die digitale und intelligente Vernetzung der Produktionsumgebungen und aller damit verbundenen Bestandteile. Insbesondere wird damit die Vernetzung von Maschinen, Services und Menschen über die gesamte Produktionskette hinweg beschrieben. Unternehmen sollen dadurch intelligenter, rascher und vorausschauender agieren und flexibler (individualisierter) und effizienter (günstiger) produzieren können. Smart production wird teilweise als Synonym für Industrie 4.0 verwendet, ist aber eher ein Bestandteil von Industrie 4.0.