Online Content Creator (m./w./d.)

Die Bezeichnung Online Content Creator (m./w./d.) ist ein Überbegriff für zahlreiche Berufe und Tätigkeiten, die in sozialen Medien Inhalte wie z. B. Texte, Bilder oder Videos produzieren und ihren Followern (m./w./d.) zur Verfügung stellen. Sie sind dabei manchmal auf einen bestimmten Social Media Kanal spezialisiert, z. B. als Youtuber (m./w./d.), bedienen aber meist unterschiedliche Kanäle mit unterschiedlichen Informationsformaten (Bilder, Texte, Videos), um ein möglichst breites Publikum zu erreichen.

Online Content Creator (m./w./d.) konzipieren und planen ihre Social Media Beiträge meist länger im Voraus und teilen ein, wann sie welche Posts online stellen. Sie recherchieren Informationen, produzieren Texte, Videos und Fotos, in der für das jeweiligen Medium geeigneten Länge und im passenden Stil, posten Beiträge und reagieren auf Kommentare. Bei aller Planung ist es aber auch wichtig, spontan auf aktuelle Ereignisse zu reagieren und in den eigenen Beiträgen drauf Bezug zu nehmen.

Online Content Creator*innen sind häufig auf bestimmte Themen spezialisiert, wie z. B. Beauty, Sport, Reisen, mitunter kommentieren sie durch ihre Beitrage aber auch generell das allgemeine, politische und gesellschaftliche Tagesgeschehen. Oft vertreten sie auch bestimmte Marken und Produkte, müssen das in ihren Beiträgen aber klar als bezahlte Werbung erkennbar machen.

Online Content Creator*innen arbeiten häufig selbstständig, aber auch angestellt in Social Media- und Marketingabteilungen größerer Unternehmen und Institutionen. Sie arbeiten im Team z. B. mit Marketingfachleuten, Content Manager*innen, Fotograf*innen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen.

Sonstiger Beruf
Spezialisierung

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Selbstständigkeit

Bei einer selbstständigen Berufsausübung im Bereich Social Media muss immer geklärt werden, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit als „neue*r Selbstständige*r“ handelt oder um eine gewerbliche Tätigkeit. Die Abgrenzung ist dabei manchmal nicht ganz eindeutig und im Zweifelsfall sollte eine Beratung z. B. beim Gründerservice der Wirtschaftskammer in Anspruch genommen werden. Handelt es sich beispielsweise um eine künstlerische, journalistische Tätigkeit liegt kein Gewerbe vor, sondern neue Selbstständigkeit. Geht die Tätigkeit eher z. B. in Richtung Marketing/Werbung liegt vermutliche ein Gewerbe vor und es gibt andere Meldepflichten.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) freiberufliche Tätigkeit / neue Selbstständigkeit:

  • als Blogger*in, Journalist*in, Publizist*in oder Schriftsteller*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

b) Freies Gewerbe:
abhängig von der konkreten Tätigkeit z. B.

  • Werbeagentur
  • Ankündigungsunternehmen
  • Handelsunternehmen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

c) Reglementiertes Gewerbe:
Denkbar wäre auch, dass die Tätigkeit unter ein reglementiertes Gewerbe fällt.

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 112/2018,

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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