Pflegeassistenz (Lehrberuf)

Die Ausbildung im Beruf Pflegeassistenz in Form einer Lehre ist seit 1. September 2023 möglich.

Pflegeassistent*innen arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten. Pflegeassistent*innen unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.

Sie beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.

Pflegeassistent*innen begleiten und mobilisieren ihre Patient*innen, führen Gespräche und schulen die Patient*innen und ihre Angehörigen in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diplomierten Pflegekräften, Ärzt*innen und zahlreichen weiteren medizinischen und pflegerischen Fachkräften.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • medizinisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Pflegeassistent ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Die Ausbildung ist seit 1. September 2023 möglich.

Durch eine Verlängerung der Ausbildung auf vier Lehrjahre besteht die Möglichkeit des Lehrabschlusses als Pflegefachassistent*in (siehe °Pflegefachassistenz (Lehrberuf)#.

WICHTIG: Für Lehrlinge, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können medizinisch- pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden. Die Ausbildung muss so gestaltet werden, dass eine medizinisch-pflegerische Tätigkeit an Patient*innen nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgt.

BITTE BEACHTE: Im Lehrberuf Pflegeassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (a.o. LAP).

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Pflegeassistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Pflegeassistentin“ bzw.“Pflegeassistent“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Zugang zur Ausbildung zum*zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in an einer Fachhochschule

Info:

Hinweis: Die Lehre Pflegeassistenz wurde als Ausbildungsversuch eingerichtet.

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Behandlungs- und Untersuchungsräumen, Krankenzimmern usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Patientinnen und Patienten.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Der Beruf Pflegeassistent*in wird grundsätzlich nur in einem Dienstverhältnis ausgeübt.

Eine selbstständige Tätigkeit ist über das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ möglich.

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger*in) ermöglicht außerdem den Zugang zum freien Beruf Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

    Folgende Inhalte löschen:

    Blutplasma

    Das Blutplasma bezeichnet die eiweißreiche Blutflüssigkeit, in der die Blutzellen (Blutkörperchen) verteilt sind. Es ist durch Abzentrifugieren (Abschleudern) der Blutkörperchen leicht zu gewinnen.

    Chemotherapie

    Die Behandlung von Krebserkrankungen und bösartigen Tumorzellen mit chemischen Mitteln (Chemotherapeutika).

    Demenz

    Medizinischer Fachbegriff: dauerhafter Gehirnleistungsdefekt (meist altersbedingt), diagnostizierbare Erkrankung des Gehirns; bedeutet, je nach Verlaufsform, zunehmende Defizite in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten.

    Diabetes mellitus

    Zuckerkrankheit. Sammelbegriff für verschiedene Formen der Zucker-Stoffwechselstörung. Diabetes wird durch den Mangel am Hormon "Insulin" verursacht. Deshalb bekommen Zuckerkranke Insulin künstlich zugeführt.

    EEG-Gerät

    EEG ist die Abkürzung für Elektroenzephalographie. Mit diesem Gerät können die Funktionen des Gehirns aufgezeichnet werden. Es ermöglicht eine Beurteilung des aktuellen Zustandes der Hirnfunktion.

    Hämatologie

    Die Wissenschaft vom Blut und seinen Krankheiten. Ein Teilgebiet der Medizin.

    Hygiene

    Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten.

    Kardiologie

    Ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Funktion und den Erkrankungen des Herzens befasst.

    Patientenanwaltschaft

    Die Patientenanwaltschaft sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen, die durch das Gesetz beauftragt sind, die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten bzw. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu vertreten, wenn es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommt. Die konkrete Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos.

    Pneumonie

    med. für Lungenentzündung. Auslöser einer Pneumonie sind meistens Infektionen mit Bakterien oder Viren, sie kann aber auch im Rahmen von allergischen Reaktionen oder durch chemische/physikalische Reize entstehen. Besonders zu Beginn äußert sich diese Krankheit durch Schüttelfrost, Fieber, beschleunigten Herzschlag, beschleunigte Atmung, starken Husten und Schwitzen.

    Sepsis

    Blutvergiftung. Eine durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) verursachte, den ganzen Körper befallende Infektion.

    Vitalfunktion

    Körperfunktionen, die zur Aufrechterhaltung des Lebens unbedingt notwendig sind. Im engeren Sinne Atmung und Herz-Kreislauf-System.