Bezirksanwalt / Bezirksanwältin

Bezirksanwält*innen unterstützen die Staatsanwaltschaft bei strafrechtlichen Verfahren. Sie führen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten durch, erstellen Strafanträge und verhandeln vor Gericht.
Bezirksanwält*innen arbeiten in den Büroräumen, Verhandlungssälen und Archiven ihres Bezirksgerichts und stehen dabei in engem Kontakt mit verschiedenen Fachkräften, z. B. mit Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamt*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen und Rechtsanwält*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • schriftliches Ausdrucksvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum Bezirksanwalt / zur Bezirksanwältin erfolgt Großteils im Rahmen der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft. Sie setzt sich aus einer Grundausbildungsphase und einer intensiven, zweijährigen theoretischen und praktischen Berufsausbildung zusammen. Diese beinhaltet die Vorbereitung von Erledigungen und eine Einführung in die Verhandlungstätigkeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Bezirksanwalt / zur Bezirksanwältin sind

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung sowie
  • die persönliche und fachliche Eignung (einschließlich der erforderlichen sozialen Fähigkeiten), welche mittels Leistungstest, Eignungsscreening und Vorstellungsgespräch ermittelt wird.

Außerdem müssen Bewerber*innen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Bezirksanwält*innen

  • die modulare Grundausbildung für den Kanzleidienst sowie
  • den Grundlehrgang für Rechtspfleger*innen (siehe °Diplomrechtspfleger*in#)

erfolgreich absolviert haben.

Die Grundausbildung für Bezirksanwält*innen besteht dann aus zwei Teilen:

  • Der theoretische Ausbildungslehrgang umfasst Seminarmodule zu Themen wie Strafrecht, Datensicherheit und Aktenführung, Verhandlungs- und Vernehmungsführung, Selbstmanagement und soziale Kompetenz. Diese theoretischen Inhalte werden an 46 Ausbildungstagen zu je acht Unterrichtsstunden vermittelt. Dabei werden Teile des Lehrgangs unter der Nutzung interaktiver Lern- und Lehrmethoden sowie Methoden des e-Learnings absolviert.
  • Die praktische Verwendung am Arbeitsplatz erfolgt bei der Staatsanwaltschaft und unter Anleitung eines Bezirksanwalts / einer Bezirksanwältin. Der/Die Auszubildende ist insgesamt mindestens zwölf Monate als Vertreter*in der öffentlichen Anklage beim Bezirksgericht und direkt bei einer Staatsanwaltschaft tätig. In dieser Zeit erstellt der/die Auszubildende unter anderem schriftliche Arbeiten zu strafbaren Handlungen, wie z. B. Protokollaranzeigen oder Strafanträge.

Am Ende werden eine schriftliche und eine mündliche Dienstprüfung abgelegt.

Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Weitere Informationen:

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Bezirksanwalt / Bezirksanwältin ist nicht möglich.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Exekutive

Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat.

Oberster Gerichtshof (OGH)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei.

Österreichisches Justizsystem

Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist.

Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen, insbesondere die Anklageerhebung und Anklagevertretung in Strafprozessen.

Strafgericht

Strafgerichte erster Instanz sind Bezirksgerichte und Landesgerichte. In zweiter Instanz, z. B. bei Berufungsverfahren, entscheidet das Oberlandesgericht und als letzte Instanz der Oberste Gerichtshof.