Medienfachkräfte mit Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung arbeiten an der Planung, Organisation und Gestaltung von Videoaufnahmen und Audioaufzeichnungen im Auftrag ihrer Kund*innen mit. Sie beraten ihre Kund*innen, ermitteln deren Wünsche, Vorstellungen und Ziele und legen gemeinsam die Zielgruppe(n) für die zu erstellenden Aufzeichnungen fest. Grundlage dafür bildet ein bereits vorhandenes oder durch die Medienfachkräfte gemeinsam mit Vorgesetzten noch zu entwickelndes Konzept (z. B. Drehbuch, Storyboard).
Auf Grundlage des Konzeptes wählen sie die Aufnahme- und Drehorte aus, filmen mit einer Kamera und/oder zeichnet die Audioaufnahmen auf. Sie übertragen Film- und Audioaufnahmen von einem Speichermedium auf die dafür vorgesehenen Dateiablagen und bearbeiten die Rohdaten mit Bild-/Filmbearbeitungssoftware und Schnittprogrammen zu Erstfassungen. Diese besprechen sie mit den Auftraggeber*innen und finalisieren auf Basis der Rückmeldungen die Videos und Audiodateien und präsentieren die Endfassung den Kund*innen.
Medienfachkräfte mit Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung arbeiten in Film- und Aufnahmestudios, Büros, im Freien und direkt bei ihren Kund*innen. Dabei arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und je nach Auftrag unterschiedlichen Spezialist*innen aus dem Medienbereich und aus Marketing und Werbung.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Banner | Banner sind als Werbezweck von Unternehmen eingesetzte Grafiken, Schriftzüge, Bilder und Fotos (oft auch animiert), die in Internet-Seiten eingebaut sind, und die als Pop-Ups auftauchen, wenn man bestimmte Seiten öffnet. |
Bildbearbeitung | Bildbearbeitung bezeichnet die Veränderung und Nachbearbeitung von Fotos, Negativen, Dias oder digitalen Bildern. Heute wird Bildbearbeitung vor allem digital mittels spezieller Softwareprogramme gemacht, die es sowohl im professionellen Umfang mit zahlreichen Funktionen, als auch mit einfachen Funktionen für Laien z. B. mittels Apps gibt. Funktionen der Bildbearbeitung sind neben dem Vergrößern, Verkleinern, Ausschneiden, Zoomen zahlreich z. B. Nachbelichten, Retuschieren, Farbmodus verändern, Freistellen, Invertieren, Kippen, Montieren, etc. |
Content | engl. für = Inhalt, Fassungsvermögen, Umfang. Inhalte von Datenbanken, Webseiten und dergleichen. |
Content Management System (CMS) | Im EDV-Gebrauch umfasst der Begriff Content (zu deutsch Inhalt) gleichermaßen Texte, Audio und Video - eigentlich alles, was in digitaler Form vorliegt und irgendwie ausgegeben oder weiterverarbeitet werden kann. Management (zu deutsch Verwaltung) bedeutet in diesem Kontext die reine Informationsverwaltung unabhängig von ihrer Präsentation und dem gewählten Ausgabemedium. Das CMS ist dafür verantwortlich, welcher Inhalt von wem, wann, wohin und wie veröffentlicht werden soll. |
Corporate Design | Das Corporate Design (CD) bezeichnet den Außenauftritt und die öffentliche Erscheinungsform eines Unternehmens z. B. in Form von wiedererkennbaren Logos und Labels oder einer einheitlichen Farbgebung. |
Corporate Identity | Die Corporate Identity (CI) beschreibt die Identität eines Unternehmens, also die Art, wie ein Unternehmen sich selbst nach innen und außen darstellt. Wichtig ist, dass diese Darstellung einer einheitlichen Linie folgt. Das betrifft das einheitliche Verhalten (Corporate Culture), die einheitliche Kommunikation (Corporate Communications) und das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, CD). |
Desktop Publishing | Die wörtliche Übersetzung lautet: Publizieren vom Schreibtisch aus. Vorbereitete Texte und Grafiken können eingelesen und mit DTP-Software nachbearbeitet werden. Ein wichtiger Bestandteil von DTP sind Zeichenprogramme. Bekannte Programme sind: Adobe InDesign, QuarkXPress, Affinity Publisher und Scribus oder die webbasierte Anwendung Canva. |
Freeware | Software, die kostenlos über das Netz erhältlich ist. |
Influencer-Marketing | Influencer-Marketing nutzt das Prinzip der "Mundpropaganda", um bestimmte Marken oder Produkte gut zu positionieren, die Kundenbindung zu erhöhen, neue Produkte auf dem Markt einzuführen oder den Produktabsatz zu steigern. Die Werbestrategien werden nicht direkt, sondern indirekt über sogenannte "Einflussnehmer" (Influencer (m./w./d.)) und über ihre Informationskanäle (Blogs, Social Media) umgesetzt. Sie präsentieren und empfehlen Produkte, die für ihr Zielpublikum interessant sein könnten (z. B. ein neues Smartphone auf einem Technik-Blog) und beeinflussen so die Kaufentscheidungen ihrer Zielgruppe. |
Information Design | Information Design ist das Planen, Aufbereiten, Gestalten und Visualisieren von Informationen und Inhalten sowie des Umfeldes, in dem diese dargestellt werden (z. B. im Internet als Web-Seiten) |
Multimedia | Multimedia bezeichnet den Einsatz und die Integration von Text, Tabellen, Graphiken, Bildern, Animationen, Sprache, Ton- und/oder Videosequenzen in elektronischen Medien wie z. B. Internet oder DVDs. |
Plug-in | Als Plug-in (engl: anschließen, anstecken) wird eine optionale Software-Komponente bezeichnet, die die bestehende Software (z. B. Browser) um eine Funktion erweitert. |
Urheberrecht | Das Urheberrecht legt fest, wie künstlerische bzw. kreative Werke z. B. Texte, Videos/Filme, Fotos, Musik verwendet werden dürfen. Urheber*innen dieser Werke können anderen Personen ein sogenanntes Verwertungsrecht geben, d. h. die Zustimmung, dass das Werk für eigene Zwecke (z. B. als Hintergrundmusik für einen Film) verwendet werden darf. Bevor kreative Produkte für eigene Zwecke verwendet werden z. B. für ein Video, einen Zeitungsartikel, ein Werbeprospekt oder einen Blogbeitrag, sollte unbedingt geklärt werden, ob der/die Urheber*in damit einverstanden ist bzw. unter welcher Lizenz (freie Verwendung, Verwendung unter bestimmten Bedingungen, Verwendung nur mit Bezahlung) das künstlerische bzw. kreative Werk steht. Urheber*innen können ansonsten Schadenersatz verlangen. Der/Die Urheber*in muss bei Verwendung immer angegeben werden. Das Urheberrecht gilt übrigens auch für Software und Computerprogramme. |
Usability | Als Usability bezeichnet man die einfache Handhabe bei der Interaktion mit einem System (z. B. Website, Softwareanwendung). Je einfacher und intuitiver die „Bedienbarkeit“ oder „Benutzbarkeit“ eines Produkts, desto besser ist die Usability. |