Physiklaborant*in (Lehrberuf – auslaufend)

Der Lehrberuf Physiklaborat*in wurde mit 1. Mai 2022 durch den neuen Lehrberuf Prüftechnik (siehe Prüftechnik (Lehrberuf) ersetzt.

Physiklaborant*innen bereiten in Forschungs- und Entwicklungslabors physikalische Versuche und Messungen vor, führen sie gemeinsam mit den Spezialist*innen – zumeist Physiker*innen – durch und werten die Ergebnisse aus. Sie untersuchen Materialien auf ihre Zusammensetzung, Eigenschaften und Qualitätsmerkmale und dokumentieren die Ergebnisse in Form von Protokollen, Tabellen und Diagrammen. Bei ihrer Arbeit verwenden sie spezielle Messgeräte und Softwareprogramme.

Physiklaborant*innen arbeiten auch bei der Entwicklung neuer Geräte und Produkte mit. Sie sind vor allem in Industriebetrieben mit eigenen Labors, in Kontrolllabors und Prüfanstalten sowie an Universitäten (insbesondere Technischen Universitäten) und Fachhochschulen beschäftigt, wo sie mit Physiker*innen, Ingenieur*innen, Entwicklungsleiter*innen und Berufskolleg*innen zusammenarbeiten.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 1/2 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • physikalische Messgeräte prüfen und justieren
  • Proben für Untersuchungen aufbereiten
  • Messvorrichtungen nach technischen Plänen und Unterlagen zusammenbauen
  • physikalische Vorgänge während eines Versuches beobachten und überwachen
  • Messdaten erheben und dokumentieren wie z. B. Gewicht, Länge, Zeit, Temperatur
  • Daten an den Geräten ablesen und in die Protokollbücher (meist an Computern) eintragen
  • verschiedene Berechnungen für die Auswertung der Messdaten am Computer durchführen
  • Ergebnisse in Form von Tabellen oder Diagrammen darstellen
  • Grafiken und Statistiken erstellen
  • Daten, Ergebnisse und Studien dokumentieren und archivieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Physiklaborat*in wurde mit 1. Mai 2022 durch den neuen Lehrberuf Prüftechnik (siehe °Prüftechnik (Lehrberuf)# ersetzt.

Der neue Lehrberuf ist mit zwei Schwerpunkten eingerichtet:

  • °Prüftechnik – Baustoffe (Lehrberuf)#
  • °Prüftechnik – Physik (Lehrberuf)#

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Physiklaborant*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Physiklaborantin“ bzw.“Physiklaborant“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meister- und Befähigungsprüfungen, zu Werkmeisterschulen und zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Labors, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld

Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
email: lbskf@stmk.gv.at
Internet: https://www.berufsschulen.steiermark.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Ausbildungsinhalte – unter anderem:

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • verbundenes Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • verbundenes Handwerk der
    Metalltechnik für Land- und Baumaschinen,
    Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) und
    Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kunststoffverarbeitung (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) freie Gewerbe:

  • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Physiklaborant*innen untersuchen und prüfen Roh-, Zwischen- und Endprodukte wie z. B. Metalle, Kunststoffe, Gläser, Textilfasern, physikalisch-technische Geräte. Sie untersuchen beispielsweise die Korrosionseigenschaften von Metallen, das elektro-chemische Verhalten von Legierungen oder die physikalischen Eigenschaften von Mikrochips.

Physiklaborant*innen bereiten physikalische Versuche und Experimente vor. Sie prüfen und justieren die Messgeräte wie z. B. Druckmesser, Frequenzzähler, Thermometer, stellen die Linsen bei den Mikroskopen ein, überprüfen die Funktionen der Geräte, bereiten die Materialproben für die Untersuchung vor (z. B. Kristallproben, Faserteile, Metallteile schneiden und herrichten). Sie bauen die Messvorrichtungen nach technischen Zeichnungen und Unterlagen zusammen, bauen sie nach Beendigung der Versuche wieder ab und lagern sie sachgerecht ein.

Gemeinsam mit den Spezialist*innen (z. B. Physiker*innen, Elektroniker*innen) beobachten und überwachen die Physiklaborant*innen sämtliche Vorgänge während eines Versuches. Sie messen Gewicht, Länge, Zeit, Temperatur sowie elektrische Vorgänge und halten diese Daten in Protokollbüchern fest. Gelegentlich finden auch Messungen im Freien statt (z. B. Erdbeben- oder Lawinenmessungen im Bereich der Geophysik). Die Physiklaborant*innen lesen an den Geräten sämtliche Daten einer Mess-Serie ab, tragen sie in die über die Versuche geführten Protokollbücher und Datenbanken ein und bereiten die Daten in Grafiken und Statistiken auf.
Zu den weiteren Tätigkeiten von Physiklaborant*innen zählen die Pflege, Reinigung und Wartung der verschiedenen Geräte und Apparaturen, gegebenenfalls führen sie auch kleinere Reparaturarbeiten durch oder veranlassen diese.

Arbeitsmittel

Physiklaborant*innen hantieren bei ihrer Arbeit mit verschiedenen physikalischen Einrichtungen und Messgeräten, wie z. B. Amperemeter, Elektronenmikroskop, Voltmeter, Thermometer oder Mikrowaage. Sie bauen Versuchsverläufe auf und bereiten alle nötigen Gerätschaften für physikalische Experimente vor. Außerdem verwenden sie Computer/Laptops mit spezieller Software und lesen technische und physikalische Unterlagen, Pläne, Handbücher, Skripten etc. Sie führen Datenbanken, Protokolle und diverse technische Unterlagen und archivieren diese.

Arbeitsumfeld

Physiklaborant*innen arbeiten in Teams mit verschiedenen Expert*innen und weiteren Fachkräften. Meist sind sie als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen von Physiker*innen bzw. Physikingenieur*innen, Elektroniker*innen oder auch Werkstofftechniker*innen tätig. Sie haben Kontakt mit Fachkräften aus den Bereichen Biologie, Chemie oder Medizin und arbeiten auch mit Fachleuten aus anderen Abteilungen wie z. B. Konstruktion, Produktion und Kalkulation zusammen.

Physiklaborant*innen sind

  • an Universitäten (insbesondere Technischen Universitäten) und Fachhochschulen,
  • in Industriebetrieben und Konzernen (z. B. chemische Industrie, Elektroindustrie, Herstellung optischer und medizinischer Geräte),
  • in Kontrolllabors von Großbetrieben verschiedener Branchen (Kunststoff-, Motoren-, Glasindustrie) oder
  • in Krankenhäusern, Ambulatorien und technischen Mess- und Prüfanstalten beschäftigt.

Der Beruf Physiklaborant*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Laborbereiche wie z. B. z. B. Biophysik, Festkörperphysik, Atomphysik
  • Labororganisation, Labormanagement
  • Labortechnik, Laborautomation
  • computergesteuerte Laborgeräte und Mikroskope
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Hygiene und Sauberkeit
  • Dokumentation, elektronisches Datenmanagement (EDM)

Physiklaborant*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Z. B. Technische Physik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Aerodynamik

Aerodynamik ist die Lehre von den Kräften, die auf bewegte Körper in der Luft einwirken. Dieser Begriff gewann in den letzten Jahren auch in der Automobiltechnik an Bedeutung, als man entdeckte, dass der Luftwiderstand ein entscheidender Faktor beim Treibstoffverbrauch eines Autos ist. Heute werden alle Autos nach aerodynamischen Kriterien gebaut. Je "aerodynamischer" eine Karosserie, desto weniger Energie benötigt das Fahrzeug, um eine bestimmte Geschwindigkeit zu erzielen.

Korrosion

Die chemische Veränderung in Oberflächenmaterialien fester Körper, z. B. bei Metallen und Gesteinen.

Legierung

Legierung nennt man das Zusammenschmelzen verschiedener Metalle zu einem Mischmetall.

Mikrochip

Ein sehr kleines (mikroskopisches) Halbleiterplättchen, das einen integrierten Schaltkreis oder eine Gruppe solcher Schaltungen trägt und auf dem Informationen gespeichert werden können, siehe auch: Mikroelektronik.

pH-Wert

Der pH-Wert ist ein Maß für den Gehalt an Säure-Wasserstoff in einer sauren, neutralen oder alkalischen Lösung.