Der Lehrberuf Posamentierer*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt (siehe Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)). In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Posamentierer*innen fertigen Posamente (Dekorationsmaterialien) aus Textil-, Gummi- und Metallfäden an. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind Schnüre, Bänder, Kordeln, Borten, Fransen, Quasten oder Besätze, welche in der Raumausstattung und der Bekleidungsherstellung verwendet werden. Die Posamentierer*innen umspinnen, drehen, flechten und nähen die Garne, wobei sie im industriellen Betrieb meistens auf einzelne Arbeitsschritte, die sie maschinell ausüben, spezialisiert sind. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften in Werkstätten von Gewerbebetrieben und in Fertigungshallen der Textilindustrie.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Posamentierer*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt. In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Ausbildungsinformationen siehe °Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Dublieren | 1) In der Garnerzeugung: Das Zusammendrehen und Doppeln von Garnen. |
Posament | Posamente sind textile Besatzartikel (wie z. B. Borte, Band, Schnur, Quaste, Kordel) und Dekorationsmaterialien. |