Schiffbauer*in

Die Lehrausbildung im Beruf Schiffbauer*in wurde per 31. Mai 2019 aufgehoben. In diesem Beruf können keine neuen Lehrausbildungen mehr begonnen werden.

Ob Segelschiffe oder Schwimmkräne, ob Baggerschiffe oder schwimmende Brücken: gebaut werden sie in Werften von Schiffbauer*innen anhand von Konstruktionszeichnungen und Montageplänen. Schiffbauer*innen bereiten die Produktion vor, wählen Art und Menge der Materialien aus (z. B. Holz-, Kunststoff-, Metallplatten), schneiden – zumeist mit computergesteuerten Brennschneidemaschinen – Stahlbleche und -profile zu und bringen sie mit Pressen in die erforderliche Form. Im Schiffsbau werden vor allem verschiedene Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitungstechniken eingesetzt.

Die gefertigten Bauteile werden dann zusammengeschweißt oder zusammengenietet. Die fertigen Schiffe bereiten sie zur Auslieferung vor (Transport oder zu Wasser lassen). Weiters übernehmen Schiffbauer*innen diverse Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an bestehenden Schiffen und beraten und betreuen ihre Kund*innen. Schiffbauer*innen arbeiten in Schiffsbauhallen (Werften) sowie am betrieblichen Freigelände im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Handwerk der Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Kunststoffverarbeitung, BGBl. II Nr. /2003 (Novelle mit Art. 29, BGBl. II Nr. 399/2003)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.

Hydrodynamik

= Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen der Flüssigkeiten; Strömungslehre.

Hydrostatik

= Wissenschaft von den Gleichgewichtszuständen von ruhenden Flüssigkeiten.

Katamaran

Katamaran ist ein spezieller Bootstyp mit zwei Rümpfen, die durch ein Tragdeck miteinander verbunden sind. Dadurch sind sie sehr schnelle, leichte Sportgeräte oder Fahrtenyachten; je nach Antriebsart unterscheidet man Motorkatamarane oder Segelkatamarane.

Kiel

= Flosse an der Rumpf-Unterseite von Segelbooten. Kiele bestehen meist aus Blei, Gusseisen und/oder Kunststoffen und sind mittels Kielbolzen mit dem Schiffsrumpf verschraubt. Das Gewicht eines Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewicht des Bootes ausmachen.

Kielboot

Ein Kielboot ist ein Segelboot, das an seiner Rumpfunterseite einen schweren Ballastkiel in Form einer Flosse (Kiel) trägt. Das Gewicht des Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewichts des Bootes ausmachen.

Navigation

Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.