In den Lehrberuf Stoffdrucker*in kann seit 31. Mai 2013 nicht mehr eingetreten werden. Der Lehrberuf wurde durch den Lehrberuf Textilchemie ersetzt.
Sie bringen Farbe in die Modewelt: Stoffdrucker*innen bedrucken in verschiedenen Textildruckverfahren alle Arten von Textilien. Sie mischen die benötigten Druckfarben, stellen Textildruckmaschinen ein und überwachen den Druckvorgang. Stoffdrucker*innen bedrucken Kleider-, Hemden-, Trachtenstoffe, Stoffe für Heimtextilien usw.
In der industriellen Fertigung sind die Stoffdrucker*innen entweder als Farbköch*innen oder als Maschinenführer*innen tätig. Farbköch*innen stellen nach vorgegebenen Rezepturen die Farben zusammen, Maschinenführer*innen programmieren, bedienen und warten die Stoffdruckmaschinen. Stoffdrucker*innen arbeiten mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Produktion zusammen.
Die Ausbildung zum/zur Stoffdrucker*in erfolgt im Lehrberuf Textilchemie.
siehe Textilchemie (Lehrberuf)
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
In den Lehrberuf Stoffdrucker*in kann seit 31. Mai 2013 nicht mehr eingetreten werden. Die Ausbildung zum/zur Stoffdrucker*in erfolgt im Lehrberuf Textilchemie.
siehe °Textilchemie (Lehrberuf)#
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte: