Stoffdrucker*in

In den Lehrberuf Stoffdrucker*in kann seit 31. Mai 2013 nicht mehr eingetreten werden. Der Lehrberuf wurde durch den Lehrberuf Textilchemie ersetzt.

Sie bringen Farbe in die Modewelt: Stoffdrucker*innen bedrucken in verschiedenen Textildruckverfahren alle Arten von Textilien. Sie mischen die benötigten Druckfarben, stellen Textildruckmaschinen ein und überwachen den Druckvorgang. Stoffdrucker*innen bedrucken Kleider-, Hemden-, Trachtenstoffe, Stoffe für Heimtextilien usw.

In der industriellen Fertigung sind die Stoffdrucker*innen entweder als Farbköch*innen oder als Maschinenführer*innen tätig. Farbköch*innen stellen nach vorgegebenen Rezepturen die Farben zusammen, Maschinenführer*innen programmieren, bedienen und warten die Stoffdruckmaschinen. Stoffdrucker*innen arbeiten mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Produktion zusammen.

Die Ausbildung zum/zur Stoffdrucker*in erfolgt im Lehrberuf Textilchemie.
siehe Textilchemie (Lehrberuf)

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität

In den Lehrberuf Stoffdrucker*in kann seit 31. Mai 2013 nicht mehr eingetreten werden. Die Ausbildung zum/zur Stoffdrucker*in erfolgt im Lehrberuf Textilchemie.
siehe °Textilchemie (Lehrberuf)#

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

Freies Gewerbe:

  • Stoffdruck
  • Textildrucker

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von: