Tiefbauer*in


HINWEIS: Die Ausbildung zum/zur Tiefbauer*in erfolgt seit 1. Jänner 2020 im Lehrberuf Tiefbau (siehe Tiefbau (Lehrberuf)).


Der Tiefbau umfasst Bauprojekte wie den Straßenbau, Brückenbau, Tunnelbau, Kanalbau oder den Bau von Eisenbahnstrecken. TiefbauerInnen sind bei Tiefbauunternehmen beschäftigt und mit verschiedenen Aufgaben des Tiefbauwesens befasst. Sie vermessen das Gelände, bereiten den Untergrund vor, richten die Baustellen ein und heben Gruben und Gräben aus. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerkteile her, führen sämtliche Betonierarbeiten aus (z. B. die Herstellung von Schalungen, Beton und Stahlbetonbauteilen) und verlegen Kabel- und Rohrleitungen in der Erde. Dabei verwenden sie u. a. Schaufeln, Hacken, Presslufthämmer und Bohrmaschinen.
Tiefbauer*innen arbeiten auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Bewegungsfreudigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise

HINWEIS: Die Ausbildung zum/zur TiefbauerIn erfolgt ab 1. Jänner 2020 im Lehrberuf Tiefbau (siehe °Tiefbau (Lehrberuf)#).

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

    • Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Betonbohren und -schneiden
    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003, Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) Freie Gewerbe:

  • Erzeugung von Betonwaren

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Bitumen

Ein auch natürlich vorkommendes, aber meist aus Erdöl gewonnenes Stoffgemisch. Bitumen wird hauptsächlich in der Bauwirtschaft (z. B. als einer der Hauptbestandteile von Asphalt) eingesetzt.

Fahrmischer

Bezeichnung für Betonmischfahrzeuge, die Transportbeton zu Baustellen bringen.

Spritzbeton

Spritzbeton ist Beton aus einem Trocken- oder Nassgemisch, der durch geschlossene Rohr- oder Schlauchleitungen bis zur Einbaustelle transportiert wird, dort wird er auf die vorgesehenen Stellen gespritzt und gleichzeitig verdichtet.

Stahlbeton

Stahlbeton ist Beton, der mit Stahleinlagen in Form von Drähten, Stäben oder Matten verstärkt wird. Stahlbeton wird für Konstruktionen eingesetzt, die stärkeren Zugkräften ausgesetzt sind.

Transportbeton

Transportbeton ist frischer Beton, der an eine Baustelle angeliefert wird. Transportbeton wird in einem Transportbetonwerk gemischt und mit einem Betonmischfahrzeug (Fahrmischer) zur Baustelle gebracht und in Schalungen gefüllt.