Der Lehrberuf Weber*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt (siehe Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)). In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Weber*innen bedienen und überwachen elektronische bzw. computergesteuerte Webmaschinen und -automaten in Webereien. Sie erzeugen gewebte Stoffbahnen aus Natur-, Kunst-, Metall- und Mineralfasern. Weben erfolgt durch Verkreuzen von Längs- und Querfäden. Die Weber*innen programmieren die Maschinen, wechseln wenn nötig die Spulen und kontrollieren die Qualität der Erzeugnisse. Weber*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen mit Textiltechniker*innen, Vorarbeiter*innen und Hilfskräften der Produktion zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Weber*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt. In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Infos zur Ausbildung siehe °Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.