Der Lehrberuf Weber*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt (siehe Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)). In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Weber*innen bedienen und überwachen elektronische bzw. computergesteuerte Webmaschinen und -automaten in Webereien. Sie erzeugen gewebte Stoffbahnen aus Natur-, Kunst-, Metall- und Mineralfasern. Weben erfolgt durch Verkreuzen von Längs- und Querfäden. Die Weber*innen programmieren die Maschinen, wechseln wenn nötig die Spulen und kontrollieren die Qualität der Erzeugnisse. Weber*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen mit Textiltechniker*innen, Vorarbeiter*innen und Hilfskräften der Produktion zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Weber*in wurde per 1. Juni 2015 durch den Schwerpunktlehrberuf Textilgestaltung ersetzt. In diesem Beruf können keine Ausbildungen mehr begonnen werden.
Infos zur Ausbildung siehe °Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.