Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung in Weinbau und Kellerwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Weinbauer/Weinbäuerin.

Weinbauern und -bäuerinnen wirken bei der Pflege und Vermehrung von Weinstöcken (Reben), bei der Ernte der Trauben (Lese) sowie bei deren Verarbeitung zu Traubensaft oder Wein mit. Sie bereiten den Boden für den Weinbau vor, setzen Jungpflanzen und ziehen die Weinstöcke. Sie schneiden und binden die Reben und bringen schließlich die Ernte ein. Die Ernte führen Weinbauern und -bäuerinnen vorwiegend händisch durch, in der Kellerwirtschaft begleiten sie die Prozesse der Traubenverarbeitung, wobei sie auch Maschinen und Anlagen (z. B. zur Flascheneinfüllung und Etikettierung) bedienen und überwachen.
Sie arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Weinkellereien oder großen Weingutsbetrieben. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften tätig und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Reben schneiden (mit Handrebschere oder Schneidegerät), biegen und anbinden
  • Boden lockern, düngen, jäten und begrünen
  • Düngemengen berechnen, Dünger ausbringen, Wildkräuter bekämpfen
  • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführen (z. B. gegen Pilze, Reblausbefall)
  • Trauben lesen
  • Trauben keltern: die Trauben zu Maische pressen und mahlen, die Maische in Tanks und Fässer zum Gären umfüllen
  • den Gärungsprozess beobachten und kontrollieren
  • Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Weine durchführen
  • gekelterte Weine in Flaschen abfüllen, etikettieren, verpacken und lagern
  • die Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und pflegen
  • Weinverkostungen organisieren, Weine ausschenken und die Kund*innen beraten
  • Protokolle und Dokumente führen (z. B. Kellerbuch, Warenein- und -ausgangsbücher), Telefon- und Schriftverkehr mit Kund*innen durchführen (Bestellungen von Großabnehmern, Einzelhandel, Privatpersonen)

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geschmackssinn
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • unternehmerisches Denken

Der Lehrberuf Weinbau und Kellereiwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Edelhof
Edelhof 1
3910 Zwettl

Tel.: +43 (0)2822 / 524 02 -0
Fax: +43 (0)2822 / 524 02 -17
email: office@lfs-edelhof.ac.at
Internet: https://lfs-edelhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft :

  • Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft
  • Ausbildungsschwerpunkt Forst-Holz-Energie
  • Ausbildungsschwerpunkt Jagdwesen

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Tourismus (4-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Soziale Dienste (3-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

Schule für Sozialbetreuungsberufe – Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit (Fachniveau)

Handelsakademie – Pferde-HAK

Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Tischlerei und Zimmerei

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Landwirtschaftliche Berufsschule:

  • Fachrichtung Forstwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Pferdewirtschaft
  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Obstbau und Obstvertwertung
  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
Silberberg 1
8430 Leibnitz

Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
email: lfssilberberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.silberberg.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:

  • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
  • Ausbildung Betriebsleitung Weinbau und Kellerwirtschaft

Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:

  • Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung
  • Ausbildung Betriebsleitung Obstbau und Obstverarbeitung

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura); ist zusätzlich mit der Qualifikation der Facharbeiter*in und Meister*in der ländlichen Hauswirtschaft verbunden

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74
3400 Klosterneuburg

Tel.: +43 (0)2243 / 379 10
Fax: +43 (0)2243 / 267 05
email: direktion@weinobst.at
Internet: https://www.weinobst.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn

Tel.: +43 (0)2952 / 21 33
email: office@diefachschule.at
Internet: https://lfs-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Kleintierhaltung
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Landwirtschaft und Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach
Winzerschulgasse 50
2130 Mistelbach

Tel.: +43 (0)2572 / 24 21 -0
Fax: +43 (0)2572 / 24 21 -610
email: direktion@lfs-mistelbach.ac.at
Internet: https://lfs-mistelbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

AGRO-HAK in Kooperation mit HAK Mistelbach

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre (Modular)

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

verschiedene Zertifikate je abgeschlossenen Modul, insb.

  • Facharbeiter*inn für Weinbau und Kellerwirtschaft bzw. Facharbeiter*in für Obstbau

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • faacheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Bei Absolvierung des Moduls 3 – Zulassung zur Meisterprüfung

Info:

Ziel der Wein- und Obstbauschule Krems ist es, junge Winzer*innen zum Facharbeiter*in und in weiterer Folge zum Weinbau- und Kellermeister*in bzw. zum Obstbaumeister*in heranzubilden. Die Ausbildung umfasst in erster Linie Fachwissen in Wein- und Obstbau, Kellerwirtschaft und Marketing.

Aufbau in 3 Modulen:

Modul 1 (9 + 10 Schulstufe): Basiswissen in Wein- und Obstbau regionaler Ausprägung. Das Modul ersetzt den Polytechnischen Lehrgang und erfüllt die Berufsschulpflicht
Zertifikat: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und Erfüllung der Berufsschulpflicht

Modul 2 (11 + 12 Schulstufe): Mehrmonatige Pflichtpraxis im In- und/oder Ausland, anschließender Betriebsleiterlehrgang; diverse Zusatzqualifikationen
Zertifikat: Facharbeiter*in für Weinbau und Kellerwirtschaft bzw. Facharbeiter*in für Obstbau
Zertifikat: Mittlere Reife

Modul 3: Unternehmer- und Meisterlehrgang
Zertifikat: Weinbau- und Kellermeister

Inhalte:

  • Religion
  • Rhetorik
  • Politische Bildung und Rechtskunde
  • Bewegung und Sport
  • Ökologie
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Marketing und Wirtschaftskunde
  • Informationstechnologien
  • Mathematik und Fachrechnen
  • Englisch
  • Pflanzenbau
  • Landtechnik und Baukunde
  • Weinbau
  • Kellerwirtschaft
  • Weinpräsentation
  • Wein und Speise
  • Obstbau
  • Praktischer Unterricht
  • Schwerpunktfach Marketing

Weitere Infos: https://lfs-krems.ac.at/ausbildungen/wein-obstbau/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Krems
Wiener Straße 101
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 875 16 -0
Fax: +43 (0)2732 / 875 16 -22
email: fs.krems@wbs-krems.at
Internet: https://lfs-krems.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Weinbau, Kellerwirtschaft, Obstbau

Lehrgang für Berufstätige für Weinmanagement

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

VINO-HAK


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.


b) Freies Gewerbe (Wortlaut gemäß Liste der freien Gewerbe):

  • Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken nach Maßgabe des § 143 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Novelle BGBl In Nr 111/2002 (Verabreichung von gebratenen, gegrillten oder gesottenen Würsten, gebratenem oder gegrilltem Fleisch (ausgenommen Innereien) von Rindern und Schweinen, gegrilltem Geflügel und Fisch, Pommes frites, Fleisch- und Wurstsalaten, Fleisch- und Wurstmayonnaisesalaten, Brotaufstrichen, belegten Brötchen, üblichen kalten Beigaben, wie Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren, Brot und Gebäck, in einfacher Art, und von vorverpackt angeliefertem Speiseeis sowie der Ausschank von Milchmischgetränken, anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und Flaschenbier), wenn die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken im Zusammenhang mit der Ausübung des Buschenschankes nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften erfolgt (Anmerkung: Heurigenbuffet)

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Weinbauern und -bäuerinnen bearbeiten und düngen den Boden von Weinbergen und Rebgärten, sie setzen Jungpflanzen, schneiden und binden die Weinstöcke und führen den Rebschnitt durch. Mit dem im Winter durchgeführten Rebschnitt (Zuschneiden von während des Sommers gewachsenen Ästen), regulieren sie den Wuchs der Weinreben und damit den Traubenertrag.

Im Frühjahr bereiten Weinbauern und -bäuerinnen vor dem Anpflanzen der Rebstöcke den Boden der Weinberge vor. Sowohl Boden als auch Rebstöcke benötigen bis zur Ernte der Trauben intensive Pflege. Die Weinbauern und -bäuerinnen begrünen den Boden zwischen den Weinstöcken, jäten Unkraut, streuen Dünger aus und untersuchen regelmäßig das Blattwerk der Stöcke auf Krankheiten und Schädlinge (z. B. auf Befall durch die Reblaus oder Pilzerkrankungen) – gegebenenfalls behandeln sie die Reben mit Schädlingsbekämpfungsmittel.

In der Erntezeit lesen Weinbauern und -bäuerinnen die Trauben von Hand. Anschließend keltern sie diese im eigenen Betrieb bzw. liefern sie an eine Winzergenossenschaft. Die Trauben werden zuerst selektiert (aussortiert) und dann zur Maische verarbeitet. Dabei werden die Trauben von Stiel getrennt und zur Maische zerdrückt. Ein Teil des dabei entstehenden Mosts wird manchmal auch als Süßmost (Traubensaft) abgefüllt. Die Maische wird in einem Gärverfahren in Fäsern oder Tanks gelagert. Durch Gärung fermentiert der Zucker im Most zu Alkohol. Die Dauer der Gärung und das konkrete Verfahren hängen vom gewünschten Ergebnis ab.

Nach der Fermentierung (Gärprozess) wird die Maische mit Hilfe von Pressen in feste und flüssige Bestandteile getrennt, gefiltert und der so gewonnene Presswein in Fässer oder anderen Gärbehältern abgefüllt und über mehrere Wochen, Monate oder Jahre in Kellern ausgebaut. Weinbauern und -bäuerinnen begleiten den gesamten Prozess der Traubenverarbeitung und Weinerzeugng. Sie achten dabei auf die Sauberkeit des Kellers, bereiten die Vermostungsanlagen vor und überwachen die Umwandlungsprozesse vom Traubensaft zum Wein. Sie nehmen Proben und bewerten die Qualität der Weine und machen die fertigen Produkte verkaufsfertig – sie füllen den Wein in Flaschen ab, etikettieren diese und lagern sie bis zum Verkauf fachgerecht in Kellern.

Weinbauern und -bäuerinnen sind auch an der Vermarktung und dem Verkauf der Produkte beteiligt. Sie bieten Weinproben an und beraten Kund*innen.

Arbeitsmittel

Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten in den Weingärten – insbesondere bei der Ernte – vorwiegend händisch, zunehmend aber auch mit Lesemaschinen. Sie hantieren mit Rebscheren und verwenden so genannte Puten (Körbe) zum Sammeln der Trauben. Außerdem lenken sie Traktoren mit Anhängern. In Kellereien bedienen sie Weinpressen, Filter- und Abfüllanlagen, hantieren mit Weinfässern und Tanks und bedienen Etikettiermaschinen. Wichtig ist auch der Umgang mit und die Kontrolle von Gärmessgeräten, Kohlendioxydüberwachungsgeräten usw.

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauches setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein. Um Bestellungen abzuwickeln verwenden sie Telefone, Computer und Büromaterialien.

Arbeitsumfeld

Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten in den Weingärten häufig im Freien und bei verschiedensten Witterungsverhältnissen. Sie sind aber auch in Büros, Weinkellern und Degustierräumen (bei Weinverkostungen) tätig.

Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften (insb. Erntehelfer*innen) zusammen und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Weinbautechniker*innen, Weinhändler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen von Behörden und Kammern (z. B. Landwirtschaftskammer). Häufig haben sie auch Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • kleinere Weinbaubetriebe (in der Regel Familienbetriebe)
  • große Weinbaubetriebe (Weingutsbetriebe)
  • Winzergenossenschaften
  • Betriebe des Weinhandels
  • Landwirtschaftliche Schulen mit Schwerpunkt Weinbau (Lehrtätigkeit)

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Der Beruf Weinbauer und -bäuerin ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Rebsorten und Weinsorten (z. B. Zweigelt, Veltliner)
  • biologischer/ökologischer Weinbau, Biotrauben
  • Weinstockarbeit, Rebenschnitt
  • Erntearbeit, Traubenlese
  • Kellerwirtschaft: Traubenverarbeitung, Wein und Traubensaftherstellung
  • Flascheneinfüllung und Etikettierung
  • Weinlagerung, Lagerwirtschaft
  • Betriebsmanagement, Verwaltung
  • Maschinen- und Gerätepark: Bedienung, Wartung, Funktionskontrolle
  • Marketing, Direktmarketing, Vertrieb und Verkauf, Direktvertrieb
  • Heurigen/Buschenschankbetrieb

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Weinbauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Zusätzlich führen Absolvent*innenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellerwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

Die Weinakademie Österreich in Rust bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an. Für Weinbauern und -bäuerinnen können weiters Veranstaltungen, Kurse oder Seminare, z. B. über Pflanzenschutz und ökologische Landwirtschaft interessant sein.

Größere Weinbaubetriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort Produktschulungen durchzuführen.

Auch die Wein- und Obstbauschule Krems und die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg veranstalten Weiterbildungskurse in verschiedenen Bereichen des Weinbaus und der Kellerwirtschaft.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Weinwirtschaft, Onologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Abgang (Finale)

Fachbegriff im Weinbau. Nachgeschmack nach dem Hinunterschlucken des Weins. Ein langer Abgang gilt als besonderes Gütezeichen.

Bukett (Blume)

Fachbegriff für den Duft des Weines (Bukett), ein wichtiges Kriterium für die Qualitätsbeurteilung.

Fruchtsäure

Gesamtheit der im Wein enthaltenen Säuren; hauptsächlich Wein- und Apfelsäure.

pikieren

Fachbegriff im Gartenbau: beim Pikieren werden zu dicht stehende Sämlinge auf größere Abstände verpflanzt. Dies wird gemacht, sobald aus den Keimblättern die ersten Blattpaare der Pflanze entstanden sind.

Spätlese

Wein aus spät gelesenen, besonders reifen Trauben; es gibt trockene und süße Spätlesen.

Umpfropfen

Aufsetzen eines Zweiges einer neuen Rebsorte auf den abgesägten Stamm eines alten Rebstocks.