Die Berufsausbildung in Weinbau und Kellerwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Weinbauer/Weinbäuerin.
Weinbauern und -bäuerinnen wirken bei der Pflege und Vermehrung von Weinstöcken (Reben), bei der Ernte der Trauben (Lese) sowie bei deren Verarbeitung zu Traubensaft oder Wein mit. Sie bereiten den Boden für den Weinbau vor, setzen Jungpflanzen und ziehen die Weinstöcke. Sie schneiden und binden die Reben und bringen schließlich die Ernte ein. Die Ernte führen Weinbauern und -bäuerinnen vorwiegend händisch durch, in der Kellerwirtschaft begleiten sie die Prozesse der Traubenverarbeitung, wobei sie auch Maschinen und Anlagen (z. B. zur Flascheneinfüllung und Etikettierung) bedienen und überwachen.
Sie arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Weinkellereien oder großen Weingutsbetrieben. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften tätig und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Weinbau und Kellereiwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Weinbau und Kellerwirtschaft
Berechtigungen:
Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Edelhof
Edelhof 1
3910 Zwettl
Tel.: +43 (0)2822 / 524 02 -0
Fax: +43 (0)2822 / 524 02 -17
email: office@lfs-edelhof.ac.at
Internet: https://lfs-edelhof.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft :
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Tourismus (4-jährig)
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Soziale Dienste (3-jährig)
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit
Schule für Sozialbetreuungsberufe – Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit (Fachniveau)
Handelsakademie – Pferde-HAK
Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Tischlerei und Zimmerei
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Landwirtschaftliche Berufsschule:
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
Silberberg 1
8430 Leibnitz
Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
email: lfssilberberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.silberberg.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura); ist zusätzlich mit der Qualifikation der Facharbeiter*in und Meister*in der ländlichen Hauswirtschaft verbunden
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74
3400 Klosterneuburg
Tel.: +43 (0)2243 / 379 10
Fax: +43 (0)2243 / 267 05
email: direktion@weinobst.at
Internet: https://www.weinobst.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn
Tel.: +43 (0)2952 / 21 33
email: office@diefachschule.at
Internet: https://lfs-hollabrunn.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach
Winzerschulgasse 50
2130 Mistelbach
Tel.: +43 (0)2572 / 24 21 -0
Fax: +43 (0)2572 / 24 21 -610
email: direktion@lfs-mistelbach.ac.at
Internet: https://lfs-mistelbach.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit
AGRO-HAK in Kooperation mit HAK Mistelbach
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre (Modular)
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
verschiedene Zertifikate je abgeschlossenen Modul, insb.
Berechtigungen:
Info:
Ziel der Wein- und Obstbauschule Krems ist es, junge Winzer*innen zum Facharbeiter*in und in weiterer Folge zum Weinbau- und Kellermeister*in bzw. zum Obstbaumeister*in heranzubilden. Die Ausbildung umfasst in erster Linie Fachwissen in Wein- und Obstbau, Kellerwirtschaft und Marketing.
Aufbau in 3 Modulen:
Modul 1 (9 + 10 Schulstufe): Basiswissen in Wein- und Obstbau regionaler Ausprägung. Das Modul ersetzt den Polytechnischen Lehrgang und erfüllt die Berufsschulpflicht
Zertifikat: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und Erfüllung der Berufsschulpflicht
Modul 2 (11 + 12 Schulstufe): Mehrmonatige Pflichtpraxis im In- und/oder Ausland, anschließender Betriebsleiterlehrgang; diverse Zusatzqualifikationen
Zertifikat: Facharbeiter*in für Weinbau und Kellerwirtschaft bzw. Facharbeiter*in für Obstbau
Zertifikat: Mittlere Reife
Modul 3: Unternehmer- und Meisterlehrgang
Zertifikat: Weinbau- und Kellermeister
Inhalte:
Weitere Infos: https://lfs-krems.ac.at/ausbildungen/wein-obstbau/
Landwirtschaftliche Fachschule Krems
Wiener Straße 101
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 875 16 -0
Fax: +43 (0)2732 / 875 16 -22
email: fs.krems@wbs-krems.at
Internet: https://lfs-krems.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Weinbau, Kellerwirtschaft, Obstbau
Lehrgang für Berufstätige für Weinmanagement
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
VINO-HAK
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.
b) Freies Gewerbe (Wortlaut gemäß Liste der freien Gewerbe):
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Weinbauern und -bäuerinnen bearbeiten und düngen den Boden von Weinbergen und Rebgärten, sie setzen Jungpflanzen, schneiden und binden die Weinstöcke und führen den Rebschnitt durch. Mit dem im Winter durchgeführten Rebschnitt (Zuschneiden von während des Sommers gewachsenen Ästen), regulieren sie den Wuchs der Weinreben und damit den Traubenertrag.
Im Frühjahr bereiten Weinbauern und -bäuerinnen vor dem Anpflanzen der Rebstöcke den Boden der Weinberge vor. Sowohl Boden als auch Rebstöcke benötigen bis zur Ernte der Trauben intensive Pflege. Die Weinbauern und -bäuerinnen begrünen den Boden zwischen den Weinstöcken, jäten Unkraut, streuen Dünger aus und untersuchen regelmäßig das Blattwerk der Stöcke auf Krankheiten und Schädlinge (z. B. auf Befall durch die Reblaus oder Pilzerkrankungen) – gegebenenfalls behandeln sie die Reben mit Schädlingsbekämpfungsmittel.
In der Erntezeit lesen Weinbauern und -bäuerinnen die Trauben von Hand. Anschließend keltern sie diese im eigenen Betrieb bzw. liefern sie an eine Winzergenossenschaft. Die Trauben werden zuerst selektiert (aussortiert) und dann zur Maische verarbeitet. Dabei werden die Trauben von Stiel getrennt und zur Maische zerdrückt. Ein Teil des dabei entstehenden Mosts wird manchmal auch als Süßmost (Traubensaft) abgefüllt. Die Maische wird in einem Gärverfahren in Fäsern oder Tanks gelagert. Durch Gärung fermentiert der Zucker im Most zu Alkohol. Die Dauer der Gärung und das konkrete Verfahren hängen vom gewünschten Ergebnis ab.
Nach der Fermentierung (Gärprozess) wird die Maische mit Hilfe von Pressen in feste und flüssige Bestandteile getrennt, gefiltert und der so gewonnene Presswein in Fässer oder anderen Gärbehältern abgefüllt und über mehrere Wochen, Monate oder Jahre in Kellern ausgebaut. Weinbauern und -bäuerinnen begleiten den gesamten Prozess der Traubenverarbeitung und Weinerzeugng. Sie achten dabei auf die Sauberkeit des Kellers, bereiten die Vermostungsanlagen vor und überwachen die Umwandlungsprozesse vom Traubensaft zum Wein. Sie nehmen Proben und bewerten die Qualität der Weine und machen die fertigen Produkte verkaufsfertig – sie füllen den Wein in Flaschen ab, etikettieren diese und lagern sie bis zum Verkauf fachgerecht in Kellern.
Weinbauern und -bäuerinnen sind auch an der Vermarktung und dem Verkauf der Produkte beteiligt. Sie bieten Weinproben an und beraten Kund*innen.
Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten in den Weingärten – insbesondere bei der Ernte – vorwiegend händisch, zunehmend aber auch mit Lesemaschinen. Sie hantieren mit Rebscheren und verwenden so genannte Puten (Körbe) zum Sammeln der Trauben. Außerdem lenken sie Traktoren mit Anhängern. In Kellereien bedienen sie Weinpressen, Filter- und Abfüllanlagen, hantieren mit Weinfässern und Tanks und bedienen Etikettiermaschinen. Wichtig ist auch der Umgang mit und die Kontrolle von Gärmessgeräten, Kohlendioxydüberwachungsgeräten usw.
Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauches setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein. Um Bestellungen abzuwickeln verwenden sie Telefone, Computer und Büromaterialien.
Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten in den Weingärten häufig im Freien und bei verschiedensten Witterungsverhältnissen. Sie sind aber auch in Büros, Weinkellern und Degustierräumen (bei Weinverkostungen) tätig.
Weinbauern und -bäuerinnen arbeiten mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften (insb. Erntehelfer*innen) zusammen und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Weinbautechniker*innen, Weinhändler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen von Behörden und Kammern (z. B. Landwirtschaftskammer). Häufig haben sie auch Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.
HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)
Der Beruf Weinbauer und -bäuerin ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Weinbauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Zusätzlich führen Absolvent*innenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellerwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.
Die Weinakademie Österreich in Rust bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an. Für Weinbauern und -bäuerinnen können weiters Veranstaltungen, Kurse oder Seminare, z. B. über Pflanzenschutz und ökologische Landwirtschaft interessant sein.
Größere Weinbaubetriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort Produktschulungen durchzuführen.
Auch die Wein- und Obstbauschule Krems und die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg veranstalten Weiterbildungskurse in verschiedenen Bereichen des Weinbaus und der Kellerwirtschaft.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Weinwirtschaft, Onologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Abgang (Finale) | Fachbegriff im Weinbau. Nachgeschmack nach dem Hinunterschlucken des Weins. Ein langer Abgang gilt als besonderes Gütezeichen. |
Bukett (Blume) | Fachbegriff für den Duft des Weines (Bukett), ein wichtiges Kriterium für die Qualitätsbeurteilung. |
Fruchtsäure | Gesamtheit der im Wein enthaltenen Säuren; hauptsächlich Wein- und Apfelsäure. |
pikieren | Fachbegriff im Gartenbau: beim Pikieren werden zu dicht stehende Sämlinge auf größere Abstände verpflanzt. Dies wird gemacht, sobald aus den Keimblättern die ersten Blattpaare der Pflanze entstanden sind. |
Spätlese | Wein aus spät gelesenen, besonders reifen Trauben; es gibt trockene und süße Spätlesen. |
Umpfropfen | Aufsetzen eines Zweiges einer neuen Rebsorte auf den abgesägten Stamm eines alten Rebstocks. |