Werkzeugmaschineur*in

Der Lehrberuf Werkzeugmaschineur*in wurde durch den Lehrberuf Metallbearbeitung ersetzt.

Werkzeugmaschineur*innen bedienen und überwachen alle Arten von mechanischen oder elektronischen Werkzeugmaschinen wie z. B. Dreh-, Fräs-, Schleif- und Bohrmaschinen. In zunehmendem Maße sind Werkzeugmaschineur*innen auch für den Betrieb computergesteuerter Werkzeugmaschinen zuständig. Sie arbeiten in Gewerbe- und Industriebetrieben verschiedener Branchen in Werkstätten oder Werkhallen mit Berufskolleg*innen und mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Die Ausbildung zum/zur Werkzeugmaschineur*in erfolgt im Lehrberuf Metallbearbeitung.
siehe Metallbearbeitung (Lehrberuf)

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Arbeitspläne erstellen, die Arbeitsschritte festlegen
  • Bearbeitungsprogramme für NC- und CNC-Maschinen erstellen und eingeben
  • Metall- und Kunststoffbauteile herstellen (z. B. Lager, Kurbelwellen, Nockenwellen, Zahnräder, Achsen, Scheiben)
  • Metall bearbeitende Verfahren anwenden wie z. B. Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen
  • computergesteuerte Werkzeugmaschinen steuern und überwachen
  • die Maßgenauigkeit kontrollieren
  • Werkstücke nachbearbeiten, durch Schleifen, Reinigen, Polieren
  • die Arbeitsergebnisse dokumentieren, Betriebsbücher und Protokolle führen
  • Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen und warten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Eine Ausbildung im Lehrberuf Werkzeugmaschineur*in kann seit 1. November 2012 nicht mehr begonnen werden. Der Lehrberuf wurde durch den Lehrberuf Metallbearbeitung ersetzt.

Die Ausbildung zum/zur Werkzeugmaschineur*in erfolgt im Lehrberuf Metallbearbeitung.
siehe °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Werkzeugmaschineur*innen sind für die Einstellung, Bedienung und Überwachung aller Arten von mechanisch und elektronisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (z. B. Dreh-, Fräs-, Schleif- und Bohrmaschinen) zuständig. Außerdem führen sie an diesen Maschinen diverse Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Ein wichtiger Aufgabenbereich umfasst die Herstellung von Metall- und Kunststoffbauteilen. Für die Maschinen- und Fahrzeugindustrie fertigen sie z. B. Lager, Kurbelwellen, Nockenwellen, Zahnräder, Achsen und Scheiben. Sie arbeiten nach technischen Plänen und Zeichnungen, wählen Materialien und Hilfsmittel aus und planen die Arbeitsschritte.

Bei der Herstellung der Werkstücke arbeiten die Werkzeugmaschineur*innen an computergesteuerten (CNC-) Werkzeugmaschinen. Die Steuerung dieser Maschinen erfolgt über die Eingabe bzw. Programmierung von zuvor (im Konstruktionsbüro) berechneten Bearbeitungsdaten. Die einzelnen Bearbeitungsschritte wie z. B. Bohren, Drehen, Fräsen, Feilen, Schleifen oder Schneiden laufen dann vollautomatisch ab und die Werkzeugmaschineur*innen steuern und überwachen die Abläufe. Sie sorgen für die regelmäßige Kühl- und Schmiermittelzufuhr, bei Störungen und Defekten suchen sie systematisch nach den Fehlerquellen und beheben diese, z. B. indem sie schadhafte Komponenten oder Verschleißteile austauschen. Abschließend reinigen und polieren sie die Werkstücke und führen Oberflächenbehandlungen wie z. B. Lackieren, Schmieren oder Versiegeln durch.

Arbeitsmittel

Werkzeugmaschineur*innen arbeiten an computergesteuerten (CNC-) Werkzeugmaschinen. Diese programmieren sie über Computertastaturen oder durch Einspielen von Datenträgern. Dabei lesen sie Werkzeichnungen und Programmieranweisungen. Bei der Wartung der Anlagen verwenden sie Ersatzteile, Maschinenöle, Kühl- und Schmiermittel und einfache Handwerkzeuge.

Arbeitsumfeld

Werkzeugmaschineur*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen des Werkzeugbaugewerbes und der Metall verarbeitenden Industrie. Je nach Betrieb und Aufgabenbereich arbeiten sie mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf).

  • Gewerbebetriebe des Metall verarbeitenden Gewerbes
  • Industriebetriebe im Maschinenbau, Fahrzeugbau, Werkzeugbau
  • Verkehrsbetriebe (z. B. ÖBB)

Die Berufsaussichten für Werkzeugmaschineur*innen hängen von einer hoher Weiterbildungsbereitschaft ab.

Weiterbildung im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens bedeutet, sich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

  • Elektronik, Hydraulik und Pneumatik
  • CNC-Technik
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Fachenglisch
  • Qualitätsmanagement

Weiterbildungsveranstaltungen in den genannten Bereichen bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt Schweißtechnik Kurse durch.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

CAM

Abkürzung für "Computer Aided Manufacturing" (Computerunterstützte Produktion).

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

CNC-Maschine

Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control.

Dimensionsstabilität

Bezeichnet die Maßbeständigkeit von Werkstoffen. Materialien und Produkte mit hoher Dimensionsstabilität (DS) sind gegen dimensionale Veränderungen infolge Temperatureinwirkungen wie Hitze, Kälte oder anderer Bedingungen wie Druck etc. widerstandsfähig und verändern ihre Form nicht.

Messschieber

Der Messschieber bezeichnet ein Messgerät zur Messung von Außen- und Innenmaßen. Dazu dienen zwei Messschenkel, von denen in der Regel einer verschiebbar ist und eine Tiefenmessstange, die z. B. zur Messung von Bohrungen dient.

Manchmal werden für den Messschieber auch die Begriffe "Schieblehre" oder Schublehre" verwendet.