Amtsvormunde (m./w./d.) arbeiten in sozialen Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden (meistens Jugendämtern) und haben die Aufgabe, unmündige Personen rechtlich zu vertreten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Vormundschaft auszuüben, entmündigte Personen oder minderjährige Asylwerber*innen. Die Amtsvormunde vertreten ihre Klient*innen in rechtlichen und geschäftlichen Belangen, sie kümmern sich z. B. darum, dass Fristen eingehalten werden und Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie haben Kontakt zu ihren Kolleg*innen sowie zu Fachkräften aus den Berufsbereichen Recht, Gesundheit und Soziales (z. B. Jurist*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Psycholog*innen, die Gutachten erstellen).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum Amtsvormund (m./w./d.) ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amts- bzw. betriebsintern.
Grundvoraussetzung für den Beruf ist allerdings eine Reifeprüfung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der internen Ausbildung liegen in der Regel auf dem Familienrecht, dem Kinder- und Jugendrecht, Kenntnisse im Allgemeinen Bürgerlichen Recht und Strafrecht sowie Kommunikation, Konfliktmanagement und Mediation. Die praktischen Kenntnisse werden durch Mitarbeit bei einem erfahrenen Amtsvormund (m./w./d.) erworben. Nach etwa zehn Jahren ist eine eigenständige Arbeit möglich.
Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Amtsvormund (m./w./d.) ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Die Hauptaufgabe der Amtsvormunde (m./w./d.) – auch Rechtsfürsorger*in (Berufsbezeichnung in Wien) oder Jugendreferent*in (Berufsbezeichnung in der Steiermark) genannt – besteht in der Wahrnehmung der Interessen ihrer Klient*innen, das sind Personen, für die ein Vormund bestellt ist (auch Mündel genannt). Dabei handelt es sich in der Regel um Kinder, Jugendliche oder unmündige Erwachsene. Sie vertreten die Interessen ihrer Mündel vor Gericht, vor Ämtern (wie z. B. Sozial- und Jugendämter) und Serviceeinrichtungen (z. B. Arbeitsmarktservice), erledigen für sie Zahlungen und diverse Bankgeschäfte und führen für sie die Vermögensverwaltung.
Weitere Aufgaben der Amtsvormunde (m./w./d.) umfassen die regelmäßige Überprüfung der für die Mündel vorgesehenen Unterhaltsbeiträge, das Setzen von Fristen, das Evidenzhalten und Wahrnehmen von Fristen, Terminen und dergleichen mehr.
Als Sachbearbeiter*innen auf Jugendämtern arbeiten Amtsvormunde (m./w./d.) mit Unterlagen und Akten, lesen und verwenden Fach- und Handbücher, Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen. Sie verwenden die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.
Amtsvormunde (m./w./d.) arbeiten in den Räumlichkeiten von sozialen Einrichtungen, Jugendämtern und Gemeindeämtern sowie im Außendienst bei ihren Klient*innen (Mündel) oder vor Gericht. Die Arbeit als Amtsvormund (m./w./d.) erfordert oft eine enge Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen oder Jurist*innen.
Amtsvormunde (m./w./d.) üben ihre Tätigkeit als Sachbearbeiter*innen des gehobenen Verwaltungsdienstes aus. Sie werden bei
Amtsvormunde (m./w./d.) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Lehrgänge und Kurse an Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. bei der Verwaltungsakademie des Bundes oder des Berufsförderungsinstitut (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten eine gute Gelegenheit sich in verschiedenen relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.
Darüber hinaus besteht für Amtsvormunde (m./w./d.) die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums bzw. (falls man bereits ein abgeschlossenes Studium hat) in Form eines Zweitstudiums sowie durch Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bzw. Weiterbildungstudien.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
E-Government | Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung). |
Kuratel | Kuratel ist ein rechtssprachlicher Begriff für Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft. "Unter Kuratel stehen" bedeutet so viel wie unter juristischer Aufsicht stehen. |
Unterhaltsbemessung | Kinder haben solange einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern, als sie unter Berücksichtigung ihrer Lebensverhältnisse noch nicht selbsterhaltungsfähig sind. Der Anspruch richtet sich grundsätzlich gegen beide Elternteile. Die Höhe der Unterhaltsbemessung hängt von den wirtschaftlichen Gegebenheiten ab. |
Unterhaltspflicht | Eltern sind ihren Kindern gegenüber solange zur Unterhaltsleistung verpflichtet, als diese noch nicht fähig sind, sich selbst zu erhalten. Das gilt für eheliche wie uneheliche Kinder und für beide Elternteile. Die Höhe der Unterhaltspflicht hängt vom Einkommen ab. |
Vertretungsbefugnis | Minderjährige oder Menschen, die nicht voll handlungsberechtigt sind, werden vor Gesetz von ihren Angehörigen vertreten. Sind diese dazu nicht in der Lage, wird die Obsorge an einen vom Pflegschaftsgericht bestellten Vormund übertragen. |