Amtsgehilfe / Amtsgehilfin

Amtsgehilf*innen unterstützen in Ämtern, Ministerien oder Gemeindeverwaltungen den Büro- und Verwaltungsbetrieb. Sie erledigen Botengänge, machen Aussendungen fertig, holen Akten aus dem Archiv und dergleichen mehr. Weiters geben sie Daten in Computer ein oder bedienen Kopiergeräte. Sie haben Kontakte zu ihren Kolleg*innen, den Sachbearbeiter*innen ihrer Abteilung sowie zu ihren Vorgesetzten.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Texte, Daten- und Informationsmaterial verfassen, bearbeiten und registrieren
  • Statistiken, Karteien und Dateien anlegen und führen
  • nach Diktat schreiben
  • Standardbriefe schreiben
  • fachspezifische Softwareprogramme der elektronischen Datenverarbeitung anwenden, z. B. Textbausteine und Adressdateien erstellen und warten
  • Termine koordinieren und überwachen
  • Besprechungen vor- und nachbereiten
  • Kund*innen oder Parteien anmelden, informieren und betreuen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • schriftliches Ausdrucksvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit

Die Ausbildung zum Amtsgehilfen / zur Amtsgehilfin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amts- bzw. betriebsintern nach einem vorangegangenen Aufnahmegespräch.

Als Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf gelten die allgemeinen Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes,
  • erfolgreicher Abschluss der Pflichtschule und
  • ein Mindestalter von 18 Jahren.

Bewerber*innen, die über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, werden bei der Einstellung bevorzugt. Zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen in Lehrgängen und Kursen (z. B. bei der Verwaltungsakademie des Bundes).

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Amtsgehilfe / Amtsgehilfin ist nicht möglich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Amtsgehilf*innen – auch Amtshilfe (m./w./d.), Kanzleibedienstete*r oder Amtswart*in genannt – verrichten Botengänge, befördern die Post und machen Aussendungen versandfertig. Sie besorgen Akten aus den Archiven, führen EDV-gestützte Datenbanken und Karteien, verwalten Büroartikel, vervielfältigen Dokumente und führen darüber Listen.

Amtsgehilf*innen erledigen kleinere Wartungsarbeiten. Sie bereiten amtliche Aussendungen für den Versand vor und bringen sie zur Post. Sie holen Akten für die einzelnen Abteilungen aus dem Archiv und führen über die Akten eine nach Alphabet, Geschäftszahl und Geschäftsjahr geordnete Kartei.

Amtsgehilf*innen in kleineren Gemeinden sind je nach Bedarf der Gemeindeverwaltung auch noch mit verschiedenen anderen Aufgaben betraut. Sie geben Auskünfte bei telefonischen Anfragen oder holen bei den jeweiligen Sachbearbeiter*innen die benötigten Informationen über die betreffenden Angelegenheiten ein.

Arbeitsmittel

Amtsgehilf*innen arbeiten mit Akten, digitalen Karteien, Datenbanken und Statistiken, mit Postsendungen, Formularen, Schriftstücken und Bürogegenständen. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, Frankiermaschinen und (Mobil-)Telefone. Sie setzen dabei Kommunikationstechniken wie E-Mails, Videotelefonie und das Internet ein.

Arbeitsumfeld

Amtsgehilf*innen arbeiten in Amtsräumen und Archiven und erledigen Botengänge zur Post und direkt zu Empfänger*innen. Sie haben Kontakte zu ihren Kolleg*innen sowie zu ihren Vorgesetzten und zu Sachbearbeiter*innen der jeweiligen Abteilungen (siehe z. B. Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), Sachbearbeiter*in, Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin) und informieren Kund*innen oder Parteien oder melden diese an.

Amtsgehilf*innen haben meist geregelte Arbeitszeiten während der üblichen Bürozeiten des Amtes, in dem sie tätig sind.

Amtsgehilf*innen arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie sind dabei bei

  • Verwaltungsbehörden wie Bundesministerien und nachgeordnete Dienststellen wie Bundesinstituten und Bundesanstalten,
  • Finanzbehörden wie Finanzlandesdirektionen, Finanzämtern,
  • Gerichten,
  • Magistraten und Gemeindeämtern tätig.

Amtsgehilf*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Lehrgänge und Kurse an Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. bei der Verwaltungsakademie des Bundes oder des Berufsförderungsinstitut (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten eine gute Gelegenheit sich in verschiedenen relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

Weiterbildung kann für Amtsgehilf*innen auch bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren. Eine weitere Option ist der Besuch von Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgängen, die den Abschluss einer Höheren Schule ermöglicht.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Administration

Verwaltung; Verwaltungsbehörde.

E-Government

Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung).

Kanzlei

Die Bezeichnung für Büros von Jurist*innen, Notar*innen oder Behörden.