Antiquitäten- und Kunstgegenständehändler*innen handeln mit Gegenständen, die einen hohen künstlerischen und/oder historischen Wert besitzen. Zu diesen zählen Kunstwerke wie Gemälde, Grafiken und Plastiken, künstlerisch hochwertige Porzellanwaren (z. B. aus bestimmten Epochen und Manufakturen), Schmuck, Orientteppiche oder hochwertige Designermöbel wie Tische, Schränke, Schreibtische und dergleichen. In der Regel sind Antiquitäten- und Kunstgegenständehändler*innen auf einem bestimmten Fach- oder Produktbereich spezialisiert.
Sie arbeiten häufig als Selbstständige in ihren eigenen Geschäften und haben direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Sie besuchen Fachmessen, Auktionen und Versteigerungen, wo sie ihre Waren bzw. Kunstgegenstände ankaufen. Oftmals werden sie im Auftrag ihrer Kund*innen (Sammler*innen) tätig, für welche sie bestimmte Antiquitäten oder Kunstgegenstände am Markt suchen und erwerben.
Sie haben Kontakt und Austausch mit Berufskolleg*innen sowie mit Mitarbeiter*innen von Auktionshäusern, Messen und Märkten.
Siehe hierzu auch den Beruf Antiquar*in.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
antiquarisch | gebraucht, alt aber kostbar. |
Antiquität | Bezeichnung für alten, antiken oder wertvollen Kunst- oder Gebrauchsgegenstand. |
Ästhetik | Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur. |
Auktion | Versteigerung von wertvollen Kunstobjekten, Juwelen, Einrichtungsgegenständen und anderen Sammelobjekten. Der Wert eines Objektes ist nicht vorgegeben, sondern wird durch den/die Meistbietenden festgelegt, welche das Objekt dadurch erwerben. Auktionen werden in sogenannten Auktionshäusern durchgeführt, in Österreich z. B. im Dorotheum in Wien. |
Bergere | franz.: (alter Begriff) bequemer, gepolsterter Lehnsessel - Stuhl mit Seitenwänden, Sitzfläche schemelartig verlängert und eventuell auch mit Fußlehne. |
Cassapanca | Ein italienisches Möbelstück des Mittelalters und der Renaissance (Verbindung von Truhe und Bank mit Rück- und Seitenlehnen) |
Dorotheum | Das Dorotheum wurde 1707 durch Kaiser Joseph I. in Wien gegründet. Es ist das größte Auktionshaus in Mitteleuropa und im deutschsprachigen Raum. Im Dorotheum finden pro Jahr rund 600 Auktionen statt. Über 400 Mitarbeiter*innen, rund 70 Kunstexpert*innen sind im Palais Dorotheum in Wien und in den Filialen des Dorotheums in den österreichischen Bundesländern und in Prag beschäftigt. |
Kollier | Wertvoller Halsschmuck aus Perlen, Edelsteinen oder Pelz. |
Marketerie | Kunsthandwerkliche Einlegearbeit, bei der figürliche Darstellungen oder Ornamente aus Furnierblättern zusammengesetzt und auf eine Grundfläche aufgeleimt werden. |
Stabelle | bäuerliches Sitzmöbel; Schemel mit rundem oder viereckigem Sitz, mit oder ohne Rückenlehne |
Vertiko | ...angeblich nach dem Berliner Tischler Vertikow benannt - ein kleiner Schrank mit zwei Türen, der oben mit einer Schublade und einem Aufsatz abschließt. |