Architektinnen und Architekten entwerfen und planen Bauvorhaben wie z. B. Wohnbauten, Industriegebäude, Bürohäuser und vieles mehr. Zu ihren wichtigsten Tätigkeiten gehören dabei der Entwurf und die Planung der Gebäude, die Kalkulation der Kosten und Verhandlungen mit ausführenden Bauunternehmen. Sie kümmern sich um die Genehmigungen der Baubehörden, führen Detail- und Ausführungsplanungen durch und überwachen und kontrollieren gemeinsam mit Baumeister*innen und Bautechniker*innen die Bauarbeiten vor Ort auf der Baustelle. Sie arbeiten dabei viel an Computern mit spezieller Planungs- und Designsoftware (CAD-Programmen und BIM). Damit sich Kundinnen und Kunden ein besseres Bild machen können, erstellen sie mit ihren Mitarbeiter*innen maßstabsgetreue Modelle der geplanten Bauobjekte aus Holz oder Kunststoff und virtuelle Modelle am Computer.
Architektinnen und Architekten haben engen Kontakt und Austausch mit ihren Auftraggeber*innen; zu diesen gehören Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und öffentliche Institutionen. Sie arbeiten im Team mit Kolleg*innen und Assistent*innen und haben Kontakt mit verschiedenen Fachkräften aus den Bereichen Bauwesen, Vermessungstechnik und Gebäudetechnik.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen des freien Berufes Architekt*in möglich. Dazu ist die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung erforderlich.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung:
Die praktische Betätigung muss hauptberuflich absolviert werden und geeignet sein, die für die Ausübung der Befugnis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Praxis muss eine Zeit von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Studiums umfassen: in einem Dienstverhältnis oder als Gewerbetreibender eines regelementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst.
Ziviltechnikerprüfung: diese ist mündlich abzulegen und kann zweimal wiederholt werden.
Prüfungsgegenstände:
Vorbereitungskurse finden grundsätzlich zweimal jährlich in Form eines 14-tägigen Ganztageskurses statt. Die Teilnahme am Ziviltechnikerkurs wird empfohlen, ist aber für die Ablegung der Prüfung nicht erforderlich.
Weitere Informationen:
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Karlsgasse 9
1040 Wien
T. 01/505 17 81/0, E. kammer@arching.at
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
Schönaugasse 7
8010 Graz
T. 0316/82 63 44/0, E. office@ztkammer.at
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Oberösterreich und Salzburg
Kaarstraße 2/II
4040 Linz
T. 0732/73 83 94/0, E. linz@arching-zt.at bzw. salzburg@arching-zt.at
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg
Rennweg 1
6020 Innsbruck
T. 0512/58 83 35, E. arch.ing.office@kammerwest.at
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Aufriss | Fachbegriff für eine bestimmte zeichnerische Perspektive in der Bautechnik: ein Baukörper wird im Bauplan entlang seines senkrechten Schnitts (Perspektive "von oben") gezeigt, so werden wichtige Konstruktionsteile wie Stockwerke, Dach oder Treppe sichtbar. |
Baustatik | Lehre von der Berechnung der Auflagegrößen, Schnittgrößen und Verschiebungsgrößen für ein vorgegebenes Tragsystem und für vorgegebene, meist ruhende Lasten sowie weitere Einwirkungen (z. B. Temperaturänderungen, Auflagerverschiebungen). Vielfach zählt man auch die Festigkeitslehre zur Baustatik hinzu. |
Bausystem | Konstruktion, Aufbau und Art des Zusammenfügens der tragenden und/oder nichttragenden Bauteile eines Bauwerkes. |
Beton | Künstliches Gestein aus Zement, Wasser und Zuschlägen (Sand, Kies, Schotter usw.). Es gibt unterschiedliche Betonarten mit unterschiedlichen Dichten, z. B. Leichtbeton, Normal- und Schwerbeton. Enthält der Beton Stahleinlagen, unterscheidet man zwischen bewehrtem und unbewehrtem Beton, Stahlbeton oder Spannbeton etc. |
BIM | Mit Hilfe von BIM - Building Information Modeling (Gebäudedaten-Modellierung) wird ein digitales Modell eines Bauprojektes bzw. bestehenden Gebäudes erstellt. Planung, Errichtung sowie Betrieb können digital dargestellt, administriert, koordiniert und dokumentiert werden. Alle Gewerbe, die am Bauvorhaben beteiligt sind (Architekt*innen, Baumeister*innen, Haustechniker*innen, Facility Manager*innen usw.), können gemeinsam an dem digitalen Modell arbeiten. |
CAD | Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf. |
Facility Management | Engl. Fachbegriff für Gebäudeverwaltung. Darunter versteht man die Planung, Bewirtschaftung und das Controlling (die Kostenrechnung) von Gebäuden. Das Facility Management umfasst sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen wie z. B. Sicherheitsdienstleistungen, Reinigungsangebote oder die Grünflächenpflege, aber auch das technische Gebäudemanagement wie Wartung und Sicherung der technischen Anlagen des Hauses (z. B. Licht, Lift, sanitäre Anlagen). Den Hauptteil der Arbeiten nimmt nach wie vor der kaufmännische Teil ein, d. h. Abrechnung der Miet- und Nebenkosten für ein Wohnhaus oder ganze Gebäudekomplexe. |
FEM | Die Finite Elemente Methode (FEM) ist eine physikalisch-mathematische Methode, um ein beliebiges Tragwerk in seiner Struktur in einem Gleichungssystem mit beliebig vielen Unbekannten abzubilden, dessen Lösung die Untersuchung des Tragverhaltens von Gebäuden unter beliebiger Lasteinwirkung ermöglicht. |
Niedrigenergiehäuser | Ein Niedrigenergiehaus ist dadurch definiert, dass der Energieverbrauch unter 70 kWh pro m2 liegt. Im Vergleich dazu beträgt der gesamte Wärmeverlust eines herkömmlichen Wohnhauses (Bauzeit Mitte der 80er Jahre) 135 kWh je m2. Die Niedrigenergiehäuser nach heutigem Stand der Technik, die mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet sind, können den Wärmeverlust bis auf 45 kWh pro m2 senken. |
Solaranlagen | thermische Solaranlagen sind technische Einrichtungen, von denen Sonnenstrahlen absorbiert (aufgenommen) werden und an ein Trägermedium abgegeben werden. Mit Hilfe des Trägermediums wird die Energie zu weiteren technischen Anlagen (Heizung, Warmwasser etc.) transportiert und nutzbar gemacht. |
Statik | Teilgebiet der Mechanik; Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte an ruhenden Körpern. Während die Statik die theoretisch-mathematisch-physikalische Seite behandelt, befasst sich die Baustatik mit der Anwendung der Statik im Bauwesen, z. B. Berechnung des Tragverhaltens von Decken, Balken, Stützen, Wände, Fundamenten usw. |
Thermografie | Thermografie ist eine Untersuchungsmethode, die Bilder liefert, deren Grauwerte oder Farben nicht Helligkeiten, sondern Temperaturen entsprechen. Im Bauwesen können mit diesem Verfahren z. B. Wärmebrücken an Fassaden oder Wasserrohrbrüche effektiv und kostengünstig gefunden werden. |
Urbanistik | Fachbegriff für Städtebau, vor allem Städteplanung. |
Zeitmanagement | Unter Zeitmanagement versteht man die optimale Planung und Einteilung von zeitlichen Ressourcen, vor allem in Projekten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (deadline) fertig gestellt oder abgegeben sein müssen. Entscheidend ist hier eine realistische Kalkulation des Zeitaufwandes. |