Artistinnen und Artisten sind Zirkuskünstler*innen. Sie treten mit Solo- oder Partnerprogrammen in Vorstellungen und Shows auf. Neben ihren Auftritten und dem laufenden Training erledigen sie auch kaufmännische und organisatorische Aufgaben. Sie arbeiten als Clowns, Akrobat*innen, Zauberer/Zauberinnen, Dompteur*innen oder Dresseurinnen/Dresseure. Neben dem Zirkus treten Artist*innen in Varietés, Nachtclubs, auf Bällen oder sonstigen Veranstaltungen auf. Mitunter wirken sie auch in Film und Fernsehen mit oder arbeiten als Straßenkünstler*in in Fußgängerzonen und auf belebten Plätzen.
Sie verwenden verschiedene Hilfsmittel (wie z. B. Clown-Zubehör, Dressurgeräte, Jonglierbälle, Turngeräte und dergleichen) und tragen bei ihren Auftritten oft Kostüme. Darüber hinaus arbeiten sie auch mit Tieren. Unter der Leitung von Zirkusdirektor*innen arbeiten sie mit Berufskolleg*innen der verschiedenen Bereiche eines Zirkus zusammen, z. B. mit Clowns, Akrobat*innen, Dompteur*innen oder Magier*innen und stehen in Kontakt mit ihrem Publikum.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Artisten/Artistinnen sind in der Regel im Rahmen eines „freien Berufes“ als Künstler*in/Artist*in selbstständig tätig.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Dramaturgie | 1) Lehre vom Aufbau, den Gestaltungsprinzipien und der inneren Struktur der literarischen Gattungsform Drama. 2) Bearbeitung und Gestaltung von Filmen und Fernsehsendungen, Hörspielen, Tanz- oder Performancestücken. |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |
Repertoire | Verzeichnis, eigentlich Fundstätte, Bezeichnung für einstudierte Theaterstücke, Bühnenrollen, Partien, Kompositionen |
Requisit | plural: Requisitien - Zubehör wie Kostüme, Möbel etc. für Bühnenaufführungen oder Filmszenen |