Asphaltierer*innen tragen Asphaltbeläge auf Straßen, Wegen und Plätzen auf und verarbeiten Asphalt für Estriche. Sie führen auch Reparaturarbeiten an Asphaltdecken oder Abdichtungsarbeiten an Straßenbrücken und Überführungen durch. Sie verrichten die Asphaltierarbeiten mit Hilfe von Baumaschinen (z. B. Gussasphaltfertiger, Planierraupen, Bodenwalzen) und speziellen Werkzeugen, wie z. B. Streicherspachteln.
Asphaltierer*innen arbeiten für Bauunternehmen oder Straßenmeistereien. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Tiefbauwesens (Straßenbau, Tunnelbau, Wasserbau usw.).
Asphaltbeläge an Verkehrswegen (Straßen, Radwege, Gehsteige) und öffentlichen Plätzen herstellen:
Estriche verlegen:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Beruf Asphaltierer*in ist ein Anlernberuf. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden durch betriebliche Schulungen direkt am Arbeitsplatz vermittelt.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Asphaltierer*innen decken Verkehrswege wie Stadt- und Landstraßen, Autobahnen, Gehsteige, aber auch Höfe, Terrassen und Plätze mit einem Asphaltbelag ab und stellen Estriche aus Asphalt her. Der dafür verwendete Hartgussasphalt besteht aus einem Heißgemisch von 10 Prozent Bitumen und 90 Prozent Gesteinsmaterial (Schotter). Der Asphalt wird entweder mittels Gussasphaltfertiger oder manuell mit Hilfe von Streicherspachteln aufgetragen. Anschließend wird die Fläche mit Splitt oder Sand bedeckt und mit einer Bodenwalze festgepresst. Im Rahmen von Reparaturarbeiten wird anstelle des Heißgemisches ein Kaltgemisch aus Bitumen, Dieselöl und Splitt verwendet, das mit Hilfe einer motorbetriebenen Rüttelplatte verdichtet wird.
Zur Absicherung der Arbeitsbereiche stellen Asphaltierer*innen Absperrungen und Warnschilder auf und helfen bei Straßenbauten bei der Verkehrsregelung mit. Außerdem reinigen und warten sie ihre Arbeitsmittel nach jedem Gebrauch.
Bei ihrer Arbeit verwenden Asphaltierer*innen Baumaschinen und Bauwerkzeuge wie z. B. Gussasphaltfertiger, Bodenwalzen, Planierraupen, Rüttelplatten, Führungsschienen oder Streicherspachteln. Sie setzen Handwerkzeuge und Hilfsmittel wie Schaufeln, Eimer, Hämmer und dergleichen ein. Zur Sicherung der Baustellen verwenden sie Absperrbänder, Absperrlatten und Warnschilder.
Asphaltierer*innen arbeiten auf Baustellen des Tiefbaus (Straßen, Tunnel, Gehsteige) und Hochbaus (Wegebau für Wohngebäude, Bürokomplexe etc.). Sie arbeiten im Team im Bautrupp gemeinsam mit Straßenbauarbeiter*innen, Baumeister*innen, Tiefbauer*innen (vgl. Tiefbau (Lehrberuf)) und unter Anleitung durch Polier*innen und Vorarbeiter*innen. Asphaltierer*innen sind fast ausschließlich im Freien tätig (Ausnahme Tunnelbau). Aus diesem Grund arbeiten sie häufig saisonbedingt von ca. Frühjahr bis Herbst und insbesondere in den Sommermonaten. In diesen Monaten sind sie oft bei großer Hitze tätig.
Neben Hitze sind Asphaltierer*innen auch Lärm (Baulärm) und Staub ausgesetzt. Im Winter sind Asphaltierer*innen entweder vorübergehend arbeitslos gemeldet (Saisonarbeitslosigkeit) oder gehen einer anderen beruflichen Tätigkeit nach. Zum Teil bestehen auch beim jeweiligen Arbeitgeber Möglichkeiten die Wintermonate mit anderen Tätigkeiten zu überbrücken.
Der Beruf Asphaltierer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Für Asphaltierer*innen ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Die Baubranche unterliegt neben saisonalen mitunter auch starken konjunkturellen Schwankungen. Auch aus diesem Grund ist die Weiterbildungsbereitschaft für Asphaltierer*innen eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Berufsausübung.
Weiterbildung kann für Asphaltierer*innen auch bedeuten, diverse Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgänge zu besuchen, eine berufsbildende Mittlere oder Höhere Schule (Fachschule, HTL für Berufstätige) z. B. im Bereich Bauwesen / Tiefbau abzuschließen oder einen Lehrabschluss nachzuholen, z. B. Tiefbau (Lehrberuf), Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), Gleisbautechnik (Lehrberuf) oderStraßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Beton | Künstliches Gestein aus Zement, Wasser und Zuschlägen (Sand, Kies, Schotter usw.). Es gibt unterschiedliche Betonarten mit unterschiedlichen Dichten, z. B. Leichtbeton, Normal- und Schwerbeton. Enthält der Beton Stahleinlagen, unterscheidet man zwischen bewehrtem und unbewehrtem Beton, Stahlbeton oder Spannbeton etc. |
Bitumen | Ein auch natürlich vorkommendes, aber meist aus Erdöl gewonnenes Stoffgemisch. Bitumen wird hauptsächlich in der Bauwirtschaft (z. B. als einer der Hauptbestandteile von Asphalt) eingesetzt. |
Drainage | Eine Drainage ist eine Entwässerung des Bodens durch Röhren- oder Grabensysteme, die das überschüssige Wasser sammeln und ableiten. Eine Balkon/Terrassen-Drainage fängt das durch Fliesenbeläge eindringende Sickerwasser auf und leitet es ab. |
Estrich | Estrich ist der Träger für den eigentlichen Fußbodenbelag. Er wird entweder nass (Zement-, Asphalt-, Kunstharzestrich) oder als Trockenestrich (Estrichplatten in Tafelform) auf die Rohdecke aufgebracht und ergibt eine glatte Oberfläche, auf die dann PVC, Teppichboden, Parkett, keramische Platten, Naturstein etc. verlegt werden. |
Rüttelplatte | Eine Rüttelplatte (auch Vibrationsplatte) ist eine motorbetriebene Verdichtungsmaschine. Sie wird z. B. bei Baustellen zur Bodenverdichtung benutzt. |