Autobusfahrer*innen arbeiten im öffentlichen Dienst (Linienbusverkehr) oder bei Reisebusunternehmen und befördern Personen, Gepäck und Poststücke. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Im Linienbusverkehr nehmen sie die Fahrgäste an den Haltestellen auf und heben die Fahrgebühren ein. Sie befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage und führen bestimmte Wartungsarbeiten durch (z. B. Auftanken, Ölwechsel).
Als Reisebusfahrer*innen befördern sie Reisende zu Nah- und Fernzielen im In- und Ausland und sind dabei häufig über mehrere Tage hinweg unterwegs. Autobusfahrer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen ihres Betriebes zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen / Fahrgäste und Reiseveranstalter*innen.
Allgemein:
Bereich Öffentlicher Verkehr (Liniendienst):
Bereich Reisebusverkehr:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis (entweder mindestens 2 Jahre mit Führerschein C oder 1 Jahr mit Führerschein B und 1 Jahr mit Führerschein C). Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) und andere Weiterbildungseinrichtungen bieten regelmäßig Aus- und Weiterbildungskurse für Autobusfahrer*innen an.
Der Abschluss des Lehrberufs °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)# bildet eine gute Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf.
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe in größeren Städten (z. B. Wien, Salzburg) führen betriebsinterne Schulungen durch.
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat
Berechtigungen:
Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.
Info:
Kosten: abhängig vom Anbieter
Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein
Inhalte:
Fahrschulen im Burgenland
7000 Eisenstadt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/burgenland
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen im Burgenland
Fahrschulen in Kärnten
9020 Klagenfurt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/kaernten
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Niederösterreich
3100 St. Pölten
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/niederoesterreich
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Oberösterreich
4020 Linz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/oberoesterreich
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Salzburg
5020 Salzburg
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/land_salzburg
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in der Steiermark
8020 Graz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/steiermark
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Tirol
6020 Innsbruck
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/tirol
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Vorarlberg
6900 Bregenz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/vorarlberg
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Wien
1010 Wien
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/wien
Schwerpunkte:
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Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Die Konzession im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Autobusfahrer*innen befördern Personen im Linienverkehr oder im Rahmen von Reisebusveranstaltungen. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Dabei prüfen sie bestimmte Funktionen des Fahrzeuges wie z. B. Bremssysteme, Elektronik, Lichtanlage oder Motor.
Autobusfahrer*innen im öffentlichen und privaten Liniendienst befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. An den Haltestellen nehmen sie die Fahrgäste auf, kontrollieren Fahrscheine bzw. Fahrausweise und heben gegebenenfalls Fahrgebühren ein. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage zurück oder übergeben (z. B. bei internationalen Buslinien) an einen Kollegen/eine Kollegin.
Im Bereich Reisebusverkehr planen sie gemeinsam mit den Reiseveranstalter*innen Fahrtrouten zu verschiedenen Reisezielen sowie Rundfahrten zu Besichtigungen und Sehenswürdigkeiten. Vor Reiseantritt kümmern sie sich um die Gepäckverladung und kontrollieren die Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine der Reisegäste. Während der Fahrt organisieren sie in regelmäßigen Abständen Essens- und Rastpausen.
Moderne Reisebusse sind häufig mit einer kleinen Bordbar ausgestattet. Reisebusfahrer*innen verkaufen dann verschiedene Getränke und sorgen für die Einhaltung der Verhaltensvorschriften im Bus (z. B. Rauchverbot, Abfallbeseitigung). Bei langen Fahrten wechseln sie sich mit Kolleginnen/Kollegen ab.
Autobusfahrer*innen halten ihr Fahrzeug sauber und führen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch (z. B. Funktionsprüfungen, Auftanken, Ölwechsel, Nachfüllen von Kühlwasser). Können sie die Wartungsarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstätte.
Autobusfahrer*innen arbeiten in erster Linie als Lenker*in eines Fahrzeuges. Gegebenenfalls heben sie auch die Fahrgebühren ein und bedienen dabei elektronische Kassen. Im Reisebusverkehr hantieren sie mit dem Gebäck der Fahrgäste und lesen Straßenkarten bzw. bedienen Routenplaner (GPS-Systeme). Bei Wartungsarbeiten in der Garage arbeiten sie mit diversen Werkzeugen (Schraubenschlüssel, Schraubenzieher) und Hilfsstoffen wie z. B. Öl, Treibstoff, Kühlwasser, Ersatzteile, Reinigungsmittel.
Die Ausübung dieses Berufes erfordert vor allem im Reisebusverkehr die Bereitschaft zu hoher Mobilität und Eigenständigkeit. Autobusfahrer*innen in diesem Bereich sind oft tagelang unterwegs, Nachtfahrten gehören ebenfalls zum Berufsalltag. Autobusfahrer*innen arbeiten mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes (Verkehrsbetriebe) oder mit Fachkräften aus dem Bereich Tourismus (z. B. Reiseleiter*in, Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau) zusammen. Sie haben unmittelbaren Kontakt zu ihren Fahrgästen.
Weitere Informationen zu diesem Beruf siehe auch: Berufskraftfahrer*in, Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf).
Der Beruf Autobusfahrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Autobusfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Autobusfahrer*innen müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und andere bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Autobusfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
ABS | Das Anti-Blockier-System (ABS) verhindert ein Blockieren der Räder beim Bremsen. Der Vorteil: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil. |
Frontantrieb | Motor mit Vorderradantrieb. |
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |