Autobusfahrer*in

Autobusfahrer*innen arbeiten im öffentlichen Dienst (Linienbusverkehr) oder bei Reisebusunternehmen und befördern Personen, Gepäck und Poststücke. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Im Linienbusverkehr nehmen sie die Fahrgäste an den Haltestellen auf und heben die Fahrgebühren ein. Sie befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage und führen bestimmte Wartungsarbeiten durch (z. B. Auftanken, Ölwechsel).

Als Reisebusfahrer*innen befördern sie Reisende zu Nah- und Fernzielen im In- und Ausland und sind dabei häufig über mehrere Tage hinweg unterwegs. Autobusfahrer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen ihres Betriebes zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen / Fahrgäste und Reiseveranstalter*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

Allgemein:

  • das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüfen: Funktionsproben an Bremssystemen, Elektronik, Lichtanlage, Motor durchführen
  • das Fahrzeug sauber halten
  • Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten durchführen

Bereich Öffentlicher Verkehr (Liniendienst):

  • Fahrstrecken und Linien laut Fahrplänen und Fahrzeiten befahren
  • Fahrgäste aufnehmen, Fahrgebühren einheben
  • nach Dienstende Busfahrzeuge in die Betriebsgarage einstellen

Bereich Reisebusverkehr:

  • Ausflugsziele und Fahrtrouten gemeinsam mit Reiseveranstalter*innen planen
  • Fahrgäste betreuen, Gepäckverladung durchführen, Sitzplätze zuteilen
  • Fahrausweise und Teilnahmescheine kontrollieren
  • Tätigkeiten der Reiseleitung während der Fahrt übernehmen, Essens- und Fahrpausen einteilen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Farbsehen
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • guter Orientierungssinn
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Voraussetzung ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis (entweder mindestens 2 Jahre mit Führerschein C oder 1 Jahr mit Führerschein B und 1 Jahr mit Führerschein C). Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) und andere Weiterbildungseinrichtungen bieten regelmäßig Aus- und Weiterbildungskurse für Autobusfahrer*innen an.

Der Abschluss des Lehrberufs °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)# bildet eine gute Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf.

Die öffentlichen Verkehrsbetriebe in größeren Städten (z. B. Wien, Salzburg) führen betriebsinterne Schulungen durch.

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Führerschein B oder C
  • Mindestalter bei Prüfung: 21 Jahre / Mindestalter für Theorie/Fahren: 20,5 Jahre

Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat

Berechtigungen:

Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.

Info:

Kosten: abhängig vom Anbieter

Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

  • Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG in der Fassung BGBl. Nr In 63/2014); das umfasst folgende Gewerbe:
    – Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe mit Omnibusssen
    – Mietwagengewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Gästewagen-Gewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Taxi-Gewerbe
  • Gewerbe nach dem Kraftfahrliniengesetz (Personenbeförderung im Linienverkehr), BGBl. In Nr. 203/1999 (in der Fassung BGBl. I/2006/12)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

Die Konzession im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Autobusfahrer*innen befördern Personen im Linienverkehr oder im Rahmen von Reisebusveranstaltungen. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Dabei prüfen sie bestimmte Funktionen des Fahrzeuges wie z. B. Bremssysteme, Elektronik, Lichtanlage oder Motor.

Autobusfahrer*innen im öffentlichen und privaten Liniendienst befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. An den Haltestellen nehmen sie die Fahrgäste auf, kontrollieren Fahrscheine bzw. Fahrausweise und heben gegebenenfalls Fahrgebühren ein. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage zurück oder übergeben (z. B. bei internationalen Buslinien) an einen Kollegen/eine Kollegin.

Im Bereich Reisebusverkehr planen sie gemeinsam mit den Reiseveranstalter*innen Fahrtrouten zu verschiedenen Reisezielen sowie Rundfahrten zu Besichtigungen und Sehenswürdigkeiten. Vor Reiseantritt kümmern sie sich um die Gepäckverladung und kontrollieren die Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine der Reisegäste. Während der Fahrt organisieren sie in regelmäßigen Abständen Essens- und Rastpausen.
Moderne Reisebusse sind häufig mit einer kleinen Bordbar ausgestattet. Reisebusfahrer*innen verkaufen dann verschiedene Getränke und sorgen für die Einhaltung der Verhaltensvorschriften im Bus (z. B. Rauchverbot, Abfallbeseitigung). Bei langen Fahrten wechseln sie sich mit Kolleginnen/Kollegen ab.

Autobusfahrer*innen halten ihr Fahrzeug sauber und führen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch (z. B. Funktionsprüfungen, Auftanken, Ölwechsel, Nachfüllen von Kühlwasser). Können sie die Wartungsarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstätte.

Arbeitsmittel

Autobusfahrer*innen arbeiten in erster Linie als Lenker*in eines Fahrzeuges. Gegebenenfalls heben sie auch die Fahrgebühren ein und bedienen dabei elektronische Kassen. Im Reisebusverkehr hantieren sie mit dem Gebäck der Fahrgäste und lesen Straßenkarten bzw. bedienen Routenplaner (GPS-Systeme). Bei Wartungsarbeiten in der Garage arbeiten sie mit diversen Werkzeugen (Schraubenschlüssel, Schraubenzieher) und Hilfsstoffen wie z. B. Öl, Treibstoff, Kühlwasser, Ersatzteile, Reinigungsmittel.

Arbeitsumfeld

Die Ausübung dieses Berufes erfordert vor allem im Reisebusverkehr die Bereitschaft zu hoher Mobilität und Eigenständigkeit. Autobusfahrer*innen in diesem Bereich sind oft tagelang unterwegs, Nachtfahrten gehören ebenfalls zum Berufsalltag. Autobusfahrer*innen arbeiten mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes (Verkehrsbetriebe) oder mit Fachkräften aus dem Bereich Tourismus (z. B. Reiseleiter*in, Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau) zusammen. Sie haben unmittelbaren Kontakt zu ihren Fahrgästen.

Weitere Informationen zu diesem Beruf siehe auch: Berufskraftfahrer*in, Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf).

  • Österreichische Post und Bundesbahn
  • Verkehrsbetriebe von Gemeinden und Städten
  • private Linien- und Reisebusunternehmen

Der Beruf Autobusfahrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Fachbereiche: z. B. Linienbusse, Reisebusse, Betriebs- und Shuttlebusse, Flughafenbusse
  • regionale Gebiete, Strecken, Routen
  • Kraftfahrzeugtechnik, -elektronik, -mechanik
  • Betriebssicherheit, Unfallverhütung: Fahrzeugkontrolle, Funktionskontrolle, Fehlerdiagnose
  • Routenplanung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Autobusfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Autobusfahrer*innen müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und andere bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Autobusfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ABS

Das Anti-Blockier-System (ABS) verhindert ein Blockieren der Räder beim Bremsen. Der Vorteil: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil.

Frontantrieb

Motor mit Vorderradantrieb.

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.