Autobusfahrer*innen arbeiten im öffentlichen Dienst (Linienbusverkehr) oder bei Reisebusunternehmen und befördern Personen, Gepäck und Poststücke. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Im Linienbusverkehr nehmen sie die Fahrgäste an den Haltestellen auf und heben die Fahrgebühren ein. Sie befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage und führen bestimmte Wartungsarbeiten durch (z. B. Auftanken, Ölwechsel).
Als Reisebusfahrer*innen befördern sie Reisende zu Nah- und Fernzielen im In- und Ausland und sind dabei häufig über mehrere Tage hinweg unterwegs. Autobusfahrer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen ihres Betriebes zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen / Fahrgäste und Reiseveranstalter*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis (entweder mindestens 2 Jahre mit Führerschein C oder 1 Jahr mit Führerschein B und 1 Jahr mit Führerschein C). Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) und andere Weiterbildungseinrichtungen bieten regelmäßig Aus- und Weiterbildungskurse für Autobusfahrer*innen an.
Der Abschluss des Lehrberufs °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)# bildet eine gute Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf.
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe in größeren Städten (z. B. Wien, Salzburg) führen betriebsinterne Schulungen durch.
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat
Berechtigungen:
Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.
Info:
Kosten: abhängig vom Anbieter
Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein
Inhalte:
Fahrschulen im Burgenland
7000 Eisenstadt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/burgenland
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen im Burgenland
Fahrschulen in Kärnten
9020 Klagenfurt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/kaernten
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Niederösterreich
3100 St. Pölten
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/niederoesterreich
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Oberösterreich
4020 Linz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/oberoesterreich
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Salzburg
5020 Salzburg
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/land_salzburg
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in der Steiermark
8020 Graz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/steiermark
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Tirol
6020 Innsbruck
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/tirol
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Vorarlberg
6900 Bregenz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/vorarlberg
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Fahrschulen in Wien
1010 Wien
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/wien
Schwerpunkte:
Suche nach Fahrschulen
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Die Konzession im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
ABS | Das Anti-Blockier-System (ABS) verhindert ein Blockieren der Räder beim Bremsen. Der Vorteil: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil. |
Frontantrieb | Motor mit Vorderradantrieb. |
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |