Apotheker*innen versorgen ihre Kund*innen fachgerecht mit Arzneimitteln und beraten sie über Gesundheit, Medizin und Hygiene. Manche der Medikamente, die sie ihren Kund*innen verkaufen, stellen sie nach Rezepten auch selbst her. In der pharmazeutischen Industrie entwickeln Apotheker*innen Arzneimittel, prüfen sie auf ihre erwünschten und unerwünschten (Neben-)Wirkungen und lagern sie fachgerecht.
Je nach Arbeitsplatz (Apotheke, pharmazeutische Industrie, Krankenhaus), arbeiten Apotheker*innen gemeinsam mit Berufskolleg*innen und anderem medizinischen und pharmakologischen Fachpersonal (z. B. Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA), Ärzt*innen und Pharmareferent*innen).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Dieser Beruf gehört zu den freien Berufen. Apotheker*innen sind nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellte*r Apotheker*in berechtigt, sich selbstständig zu machen. Die Möglichkeit dazu besteht
Für die Neuerrichtung einer Apotheken gelten folgende Voraussetzungen:
Weitere Informationen zur Selbstständigkeit bietet die Österreichische Apothekenkammer (Spitalgasse 31, Postfach 87, 1091 Wien | T: +43 (0)1 / 404 14 100 | F: +43 (0)1 / 408 84 40).
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Allergie – Allergene | Allergene sind meist verschiedene sehr kleine, natürlich vorkommende Eiweißstoffe, die bei dafür anfälligen – allergischen – Menschen Abwehrreaktionen (z. B. Niesen, Husten, Halsschmerz) auslösen, z. B. durch Gräserpollen, Pilzsporen, Wiesenpflanzen, Blüten von Bäumen, aber auch Insektengifte und diverse Nahrungs- und Arzneimittel (Milch, Penicillin usw.). |
Defektur | Pharmazeutischer Fachbegriff für Inventur in Apotheken: Durchsicht und Bestandsaufnahme aller Arzneimittel, die vorrätig gehalten werden sollen. Veranlassung der rechtzeitigen Nachbestellung, Aussortieren von abgelaufenen Produkten usw. |
dispensieren | Die Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln. |
Dosis | Die Menge eines verabreichten Medikaments. |
Homöopathie | Die Homöopathie ist ein Heilverfahren, das auf dem Ähnlichkeitsprinzip gegründet ist. Man geht davon aus, dass Heilmittel, die beim gesunden Menschen ein bestimmtes Krankheitsbild erzeugen, beim kranken Menschen ein ähnliches Krankheitsbild heilen können. Der Name Homöopathie setzt sich aus den griechischen Wörtern homoion (ähnlich) und pathos (Leiden) zusammen und stammt von dem Entdecker der wissenschaftlichen Homöopathie, dem Arzt, Apotheker und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann. |
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |
Psychopharmaka | Oberbegriff für alle Medikamente, die in erster Linie die Psyche des Menschen beeinflussen. Die am häufigsten gebrauchten Psychopharmaka sind Antidepressiva und Neuroleptika (wirken z. B. gegen Beschwerden wie Stimmenhören und Verfolgungsängste). |
rezeptpflichtig | Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung (gegen Vorlage eines Rezepts) abgegeben werden dürfen. |
Serum | Impfstoff |