Apotheker*in

Apotheker*innen versorgen ihre Kund*innen fachgerecht mit Arzneimitteln und beraten sie über Gesundheit, Medizin und Hygiene. Manche der Medikamente, die sie ihren Kund*innen verkaufen, stellen sie nach Rezepten auch selbst her. In der pharmazeutischen Industrie entwickeln Apotheker*innen Arzneimittel, prüfen sie auf ihre erwünschten und unerwünschten (Neben-)Wirkungen und lagern sie fachgerecht.

Je nach Arbeitsplatz (Apotheke, pharmazeutische Industrie, Krankenhaus), arbeiten Apotheker*innen gemeinsam mit Berufskolleg*innen und anderem medizinischen und pharmakologischen Fachpersonal (z. B. Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA), Ärzt*innen und Pharmareferent*innen).

Akademischer Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

öffentliche Apotheken:

  • Fertigarzneimittel an die Verbraucher*innen abgeben
  • Kund*innen über die Zusammensetzung, Anwendung, Wirkung, Nebenwirkungen und Aufbewahrung von Arzneimitteln informieren
  • Arzneimittel nach Rezept herstellen
  • organisatorische Tätigkeiten durchführen: Arzneimittel in passender Menge und Qualität bereithalten, Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten durchführen, weitere Waren wie Verbandstoffe oder Kosmetika bestellen, lagern und verkaufen
  • Medikamente einkaufen, lagern, kontrollieren und entsorgen

Krankenhausapotheken:

  • Medikamentenvorräte auf den Stationen und an anderen Verbrauchsstellen (Pflegeheime, Heilanstalten etc.) kontrollieren
  • bedarfsgerechte Lagerbedingungen der Präparate überprüfen
  • Infusionen, Salben und Desinfektionsmittel nach speziellen Rezepten herstellen
  • diplomiertes Pflegepersonal fortbilden und in den Fächern Pharmakologie und Toxikologie unterrichten
  • in Ethikkommissionen, Hygieneausschüssen und Medikamentenkommissionen mitarbeiten

pharmazeutische Industrie:

  • Arzneiformen erforschen und entwickeln
  • Arzneimittel unter Berücksichtigung der optimalen Wirkstoffabgabe und Stabilität industriell herstellen
  • klinisch-chemische und toxikologische Analysen durchführen

Verwaltung:

  • bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mitarbeiten, z. B. im Bereich von Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetzen und ihre Einhaltung überwachen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Ernährungskompetenz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gutes Augenmaß
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis
  • Präsentationsfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Studium:
Die Ausübung des Berufs der Apotheker*in erfordert die Absolvierung eines Bachelor- und Masterstudiums der Pharmazie. Das Studium wird in Österreich an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg angeboten. Aufgrund der hohen Bewerber*innenzahl wird in der Regel ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Berufspraxis:
Im Anschluss an das Studium muss für diesen Beruf ein Jahr Berufspraxis – das sogenannte Aspirantenjahr – in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke absolviert werden. Neben der praktischen Ausbildung in der Apotheke werden die apothekenrelevanten theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines Aspiratenkurses bei einer Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer erweitert. Erst nach bestandener Abschlussprüfung kann der Beruf ausgeübt werden.

Art: Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor der Pharmazie (BA. pharm.)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Berufsfelder: Apotheken, Krankenhäuser (Klinische Pharmazie), Pharma-Industrie, Gesundheitsbehörden, Prüf-und Kontrolllabors, Universitäten (Forschung und Lehre), Pharmazeutischer Großhandel.

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
Strubergasse 21
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 2420 80080
Fax: +43 (0)662 / 2420 80009
email: infopoint@pmu.ac.at
Internet: https://www.pmu.ac.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master der Pharmazie (MA.pharm.)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
Strubergasse 21
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 2420 80080
Fax: +43 (0)662 / 2420 80009
email: infopoint@pmu.ac.at
Internet: https://www.pmu.ac.at/

Universität Graz – Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
email: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/

Selbstständigkeit

Dieser Beruf gehört zu den freien Berufen. Apotheker*innen sind nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellte*r Apotheker*in berechtigt, sich selbstständig zu machen. Die Möglichkeit dazu besteht

  • durch die Übernahme der Konzession und Leitung einer bestehenden Apotheke oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen durch die Neuerrichtung einer Apotheke.

Für die Neuerrichtung einer Apotheken gelten folgende Voraussetzungen:

  • ein Arzt / eine Ärztin hat einen ständigen Berufssitz in der entsprechenden Gemeinde
  • Mindestabstand von 500 m zur nächstgelegenen Apotheke
  • Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen (nur wenn ärztliche Hausapotheken betroffen sind)
  • Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen für betroffene Nachbarapotheken

Weitere Informationen zur Selbstständigkeit bietet die Österreichische Apothekenkammer (Spitalgasse 31, Postfach 87, 1091 Wien | T: +43 (0)1 / 404 14 100 | F: +43 (0)1 / 408 84 40).

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

„Ich glaube, es ist ein Beruf der große Genauigkeit erfordert und Verantwortungsbewusstsein, weil wir Arzneimittel selbst herstellen, die auf kleinste Mengen eingewogen werden. Da ist es sehr wichtig – das sind hochwirksame Stoffe – genau zu arbeiten.“
Mag. Andrea Hofbauer, Apothekerin, in einem Interview aus: AMS your job, 2005

Apotheker*innen beraten. Sie klären ihre Kund*innen über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln auf und erteilen ihnen Ratschläge über Gesundheit und Wohlbefinden. Sie geben Auskunft über rezeptfreie Medikamente und andere Produkte, die nicht von Ärzt*innen verschrieben wurden, zum Beispiel Schmerz- und Erkältungsmittel, Vitaminpräparate und Wellness-Produkte.

Apotheker*innen wissen über die chemische Zusammensetzung und Wirkungsweise von Arzneimitteln, über ihren sicheren Einsatz und ihre sachgerechte Anwendung Bescheid. Sie verfügen über medizinische Kenntnisse zu Körperfunktionen, Gesundheitsvorsorge, Krankheiten und ihrer Prävention. Sie bereiten Salben, Tinkturen, Pulver und Tees nach Rezepten selbst zu und entwickeln auch eigene Rezepturen, zum Beispiel für homöopathische Mittel oder Tees.

Apotheker*innen bestellen zum Teil mehrmals täglich dringend benötigte Medikamente bei Pharmagroßhändler*innen, übernehmen und prüfen die gelieferten Waren. Außerdem rechnen sie die Rezepte ihrer Kund*innen mit den Sozialversicherungsträgern ab.

Arbeitsmittel

Für ihre Arbeit verwenden Apotheker*innen Apothekerwaagen, Mikroskope, Reagenzien, Indikatoren und verschiedene Laborgeräte, wie etwa Viskosimeter, um den Zähflüssigkeitsgrad zu bestimmen. Sie bedienen Scannerkassen und hantieren mit Formularen, etwa mit Rechnungen und Rezepten. Im Büro arbeiten sie an Computern, führen Lieferant*innen- und Lagerkarteien und bestellen benötigte Medikamente per Telefon oder E-Mail oder speziellen digitalen Bestellsystemen über die sie mit den Großhandelsbetrieben verbunden sind.

Arbeitsumfeld

Apotheker*innen arbeiten vorwiegend in Verkaufs- und Büroräumen von Apotheken. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen und mit Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA). Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren Kund*innen, aber auch zu Lieferant*innen und Pharmareferent*innen sowie zu den Mitarbeiter*innen der Sozialversicherungsanstalten.

In Krankenanstalten arbeiten Apotheker*innen eng mit Ärzt*innen und dem Pflegepersonal zusammen. In der pharmazeutischen Industrie arbeiten sie gemeinsam mit Pharmakolog*innen und Pharmareferent*innen.

Apotheker*innen sind als Selbständige tätig oder in

  • öffentlichen Apotheken,
  • Krankenhausapotheken,
  • Betrieben der pharmazeutischen Industrie oder
  • Pharmagroßhandelsbetrieben
  • der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.

Der Beruf Apotheker*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Pharmazeutische Forschung und Produktion
  • klinische Pharmazie
  • pharmazeutische Technologie
  • klinische Chemie
  • Homäopathie
  • Naturheilkunde
  • Großhandel, Vertrieb

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Apotheker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Durch die laufende Erforschung und Entwicklung von Pharmaprodukten ist ständige Weiterbildung in diesem Beruf unerlässlich. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Apotheker*innen bilden sich durch die Lektüre von Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen oder durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen weiter (z. B. zu den Themen Gesundheitserziehung und -beratung, Ernährungsberatung, Arzneimittelrecht, Homöopathie, Qualitätssicherung). Spezialisierungsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel in den Bereichen klinische Pharmazie, pharmazeutische Technologie oder klinische Chemie.

Darüber hinaus besteht für sie die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Zweitstudiums oder auch eines außerordentlichen Studiums an Fachhochschulen und Universitäten.

Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen findest du auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Allergie – Allergene

Allergene sind meist verschiedene sehr kleine, natürlich vorkommende Eiweißstoffe, die bei dafür anfälligen – allergischen – Menschen Abwehrreaktionen (z. B. Niesen, Husten, Halsschmerz) auslösen, z. B. durch Gräserpollen, Pilzsporen, Wiesenpflanzen, Blüten von Bäumen, aber auch Insektengifte und diverse Nahrungs- und Arzneimittel (Milch, Penicillin usw.).

Defektur

Pharmazeutischer Fachbegriff für Inventur in Apotheken: Durchsicht und Bestandsaufnahme aller Arzneimittel, die vorrätig gehalten werden sollen. Veranlassung der rechtzeitigen Nachbestellung, Aussortieren von abgelaufenen Produkten usw.

dispensieren

Die Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln.

Dosis

Die Menge eines verabreichten Medikaments.

Homöopathie

Die Homöopathie ist ein Heilverfahren, das auf dem Ähnlichkeitsprinzip gegründet ist. Man geht davon aus, dass Heilmittel, die beim gesunden Menschen ein bestimmtes Krankheitsbild erzeugen, beim kranken Menschen ein ähnliches Krankheitsbild heilen können. Der Name Homöopathie setzt sich aus den griechischen Wörtern homoion (ähnlich) und pathos (Leiden) zusammen und stammt von dem Entdecker der wissenschaftlichen Homöopathie, dem Arzt, Apotheker und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann.

Hygiene

Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten.

Psychopharmaka

Oberbegriff für alle Medikamente, die in erster Linie die Psyche des Menschen beeinflussen. Die am häufigsten gebrauchten Psychopharmaka sind Antidepressiva und Neuroleptika (wirken z. B. gegen Beschwerden wie Stimmenhören und Verfolgungsängste).

rezeptpflichtig

Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung (gegen Vorlage eines Rezepts) abgegeben werden dürfen.

Serum

Impfstoff