Badewärter*in und Saunawärter*in

Bade- und Saunawärter*innen arbeiten in Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben und Freizeitanlagen. Dort sind sie für den Ablauf des Bade- und Saunabetriebes verantwortlich. Sie beaufsichtigen die Bade- und Saunagäste und achten darauf, dass diese die Baderegeln einhalten. Außerdem reinigen und warten sie die Einrichtungen (Schwimmbecken und -halle, Saunabereich, Whirlpools etc.). Bade- und Saunawärter*innen stehen in Kontakt mit Bade-, Schwimm- und Saunagästen, mit Mitarbeiter*innen der Bäder- und Saunaverwaltung und Vorgesetzten.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Bade- und Saunabetriebes tragen
  • Bade-, Saunagäste und Inventar beaufsichtigen
  • auf Einhaltung der Haus- und Badeordnung, Sicherheits- und Hygienevorschriften achten, regelmäßig die Wasserqualität kontrollieren
  • Erste Hilfe leisten
  • Saunabereich, Dampfsaunen, Infrarotkabinen, Niedertemperaturkammern, Whirlpools, Tauchbereich, Schwimmbecken und Solarienbereich beaufsichtigen und reinigen
  • Gäste über Wirkungen und Risiken der Sauna informieren
  • Betrieb instand halten, Betriebsmittel bestellen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Schwimmen können
  • Sportlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Freundlichkeit
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein

Die Ausbildung für das qualifizierte Bäderpersonal ist in Österreich mit der ÖNORM S 1150 einheitlich geregelt und erfolgt im Rahmen einer modularen Kurzausbildung. Je nach Einsatzgebiet werden unterschiedliche Module aus den sieben Ausbildungsstufen absolviert:

  1. Badeaufsicht: für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig;
  2. Saunawärter*in (mit oder ohne direktem Kund*innenkontakt): für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  3. Badewärter*in für Kleinanlagen: für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen (= Becken mit Wasseroberfläche von max. 200 qm) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  4. Badewärter*in für Großanlagen: für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen (= Becken mit Wasseroberfläche von min. 200 qm) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  5. Badewärter*in für Kleinbadteiche: für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich (= zum Baden bestimmter, künstlich angelegter Teich mit Wasseroberfläche von max. 1,5 ha) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  6. Bädertechniker*in (ohne direkten Kund*innenkontakt): für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und der sonstigen technischen Einrichtungen zuständig;
  7. Bademeister*in: für die Betriebs- und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;

Zudem sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig) für alle Tätigkeiten außer jener der Bädertechniker*innen;
  • Rettungsschein/Helferschein der Österreichischen Wasserrettung für Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind (Badeaufsicht, Badewärter*in für Großbecken oder für Kleinbadeteiche);
  • Giftsachkundekurs für Chlorgas für Personen, die mit der Beaufsichtigung und Wartung einer Badeanlage sowohl im kommunalen als auch im Hotel-, Wellness- oder anderweitigen Privatbereich betraut sind und dementsprechend mit Chlor hantieren müssen;

Dauer: 3 Tage

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs)
  • Mindestalter 18 Jahre

Abschluss: Teilnahmebestätigung

Weitere Infos: https://www.hollu.com/kurse/badewart-fuer-kleinbadeanlagen/

Adressen:

hollu Express-Shop Wolfern / hollu Akademie Wolfern
Leopold-Werndl-Straße 3
4493 Wolfern

Tel.: +43 (0)50979 10811
email: akademie@hollu.com
Internet: https://www.hollu.com/hollu-akademie/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: abhängig vom jeweiligen Modul

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig, Wiederholungintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung) für alle Ausbildungsstufen außer Bädertechniker*in
  • Rettungsschein/Helferschein der Österreichischen Wasserrettung für Ausbildungsstufen Badeaufsicht, Badewärter*in für Großbecken und Badewärter*in für Kleinbadeteiche
  • für das Ausstellen des Zertifikates: 80% Mindestanwesenheit pro Fach

Abschluss:

Zertifikat

Berechtigungen:

Berufsberechtigungen gemäß ÖNORM S 1150
je nach Ausbildungsumfang: Badeaufsicht, Saunawärter*in, Badewärter*in für Kleinanlagen, Badewärter*in für Großanlagen, Badewärter*in für Kleinbadteiche, Bädertechniker*in, Bademeister*in.

Adressen:

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
email: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
email: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
email: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe – Berufszweig der Bäder
Körblergasse 111 – 113/Wirtschaftskammer Steiermark
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -466
email: baeder@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/tourismus-freizeitwirtschaft/gesundheitsbetriebe/baeder

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
email: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung als Badewärter*in oder Saunawärter*in ist beispielsweise in folgenden freien Gewerben möglich:

  • Betrieb einer Badeanlage
  • Betrieb einer Sauna

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Bade- und Saunawärter*innen sind in privaten und öffentlichen Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben, Thermen-, Freizeitanlagen und Kurbetrieben für den reibungslosen Ablauf des Bade- bzw. Saunabetriebes verantwortlich. Sie beaufsichtigen die Bade-, Sauna- und Solarienbesucher*innen und sorgen dafür, dass die Einrichtungen und Anlagen funktionieren. Bade- bzw. Saunawärter*innen achten darauf, dass die Haus-, Badeordnung, Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Badewärter*innen leisten bei Bedarf Erste Hilfe. Sie kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität, prüfen dabei Inhaltsstoffe, Gütekriterien und Wasserchemie. Weiters sind sie für die Anwendung von Chemikalien wie Chlorgas verantwortlich. Badewärter*innen reinigen Schwimmbecken und -hallen, Whirlpools, Tauchbecken und Solarienbereiche. Sie halten den Badebetrieb instand und bestellen rechtzeitig notwendige Betriebsmittel. In der Wintersaison führen sie Reparaturarbeiten durch und räumen Freibadanlagen bei Schneefall frei. Badewärter*innen führen Inventarlisten und Aufzeichnungen über die Wasserqualität, Chlorgasanwendungen usw.

Saunawärter*innen beraten und informieren Saunabesucher*innen. Beispielsweise klären sie die Besucher*innen über die gesundheitlichen Wirkungen und Risiken des Saunierens auf. Sie stellen den ordnungsgemäßen Zustand der Saunaanlagen sicher und sorgen für einen gesundheitsfördernden Ablauf der Saunagänge. Saunawärter*innen kümmern sich um den Aufguss. Sie gießen auf die erhitzten Steine des Saunaofens ein Gemisch aus Wasser und ätherischen Ölen. Nach Abschluss eines Saunaganges lüften und reinigen sie die Saunakabine. Sie bedienen und überwachen die technischen Anlagen und Temperaturen der Saunaeinrichtungen. Auch Dampfsaunen, Infrarotkabinen und Ruheräume werden von Saunawärter*innen gewartet und gereinigt.

Arbeitsmittel

Bade- und Saunawärter*innen arbeiten mit diversen Reinigungsmitteln und Chemikalien, insbesondere mit Chlorgas. Sie bedienen Saunaöfen, Niedrigtemperaturkammern, Dampfkammern und hantieren dabei auch mit ätherischen Ölen. Für kleinere Reparaturen verwenden sie Handwerkzeuge. Mit Messgeräten kontrollieren sie die technischen Anlagen, das Raumklima und die Wasserqualität. Bade- und Saunawärter*innen führen auch Listen über Inventar und Wasserqualität und bestellen notwendige Materialien. Für die Bestellung bedienen sie den Computer und die entsprechende Software. Bei Verstößen gegen die Badeordnung und Sicherheitsvorschriften setzen sie eine Pfeife ein. Bei Notfällen greifen sie auf Rettungsutensilien wie Schwimmhilfen, Rettungsringe, und Erste Hilfe-Ausrüstungen zurück.

Arbeitsumfeld

Zur Ausführung ihrer Tätigkeiten bewegen sich Bade- und Saunawärter*innen im gesamten Bereich von Schwimm-, Sauna- und Freizeitanlagen. Sie stehen in Kontakt mit Schwimm-, Bade- und Saunagästen, Solarienbesucher*innen, in Kurbetrieben und Sanatorien auch mit Patient*innen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Vorgesetzten, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich.

Im Sommer sind Badewärter*innen, die in Freibädern arbeiten, großer Hitze und teilweise direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Bade- und Saunawärter*innen sind in

  • öffentlichen und privaten Hallen- und Freibädern mit und ohne Saunaanlagen,
  • Betrieben im Gesundheitsvorsorge- und Wellnessbereich, wie Kuranstalten, Thermen- und Freizeitanlagen, Sanatorien etc. oder
  • Hotels mit Thermen und Wellnessbereich beschäftigt.

Bade- und Saunawärter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Die modulare Ausbildung für das Bäderpersonal ermöglicht Bade- und Saunawärter*innen eine Weiterqualifizierung durch das Absolvieren weiterer Ausbildungsmodule – bereits absolvierte Module müssen nicht wiederholt werden.

Außerdem bieten Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Weiterbildung kann für Bade- und Saunawärter*innen auch bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren. Der Besuch von Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgänge ermöglicht den Abschluss einer Höheren Schule.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ätherische Öle

Ätherische Öle werden aus Pflanzen gewonnen. Sie werden für die Herstellung von Medikamenten oder Parfums verwendet. In der Aromatherapie wird der Duft, der beim Verdunsten der Öle entsteht, zur Steigerung des Wohlbefindens eingesetzt. Manche ätherischen Öle dienen außerdem als Gewürze.

Chemikalien

Chemikalien sind – vereinfacht gesagt – chemische Stoffe, die in wissenschaftlichen Labors oder in der chemischen Industrie hergestellt oder eingesetzt werden.

Infrarot

Als "Infrarot" werden Wärmestrahlen bezeichnet, die im Spektrum zwischen dem roten Licht und den kürzesten Radiowellen liegen.

Wellness

Der Begriff "Wellness" bedeutet so viel wie Wohlbefinden und Zufriedenheit – Körper, Geist und Seele befinden sich im Einklang. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden damit Maßnahmen umschrieben, um die Fitness, Energie und Lebensfreude zu steigern.