Balletttänzer*innen sind darstellende Künstler*innen. Sie tanzen in Ballettinszenierungen, Opern und Operetten. Dabei interpretieren sie die verschiedenen Charaktere von klassischen oder modernen Tanzrollen. Balletttänzer*innen trainieren und proben in Ensembles oder allein auf Bühnen, in Ballettsälen und Proberäumen. Sie arbeiten mit ihren Kolleg*innen, Ballettmeister*innen und Choreograf*innen zusammen und haben überdies Kontakt mit Orchestermusiker*innen und anderen darstellenden Künstler*innen aus den Bereichen Oper, Musical und Schauspiel.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Ballerina | = ital. und Titel für jene Solotänzerin, die an der Spitze eines Ensemble (einer Tanzgruppe) steht, auch Prima-Ballerina genannt. Das männliche Gegenstück ist der Ballerino. |
Corps de ballet | Französische Bezeichnung für jene Gruppentänzer*innen, die zusammen mit den Solist*innen das Ballettensemble bilden. Das Engagement als Gruppentänzer*in bildet den Grundstein für eine Entwicklung zum Solisten / zur Solistin. |
Eleve/Elevin | Eleve/Elevin ist eine Bezeichnung für Schüler*innen von Ballettschulen, teilweise auch an Schauspielschulen. Auch die Auszubildenden an der Spanischen Hofreitschule in Wien werden als Eleven bezeichnet. |
Kammerballett | Wie man in der Musik von Kammermusik spricht, kann man auch im Ballett von Kammerballett sprechen und meint damit Aufführungen auf einer kleineren Bühne mit nur wenigen TänzerInnen. |
Opernballett | Tanzeinlagen in Opern, die sich von kleineren Auftritten (z. B. in Figaros Hochzeit, La Traviata) bis zu großen Einlagen (z.B. das Venusberg Bacchanal in Tannhäuser, die Walpurgisnacht in Faust oder die Polowetzer Tänze in Fürst Igor) erstrecken. Bei stärkerer Integration des Tanzgeschehens in die Gesamtdramaturgie einer Oper spricht man von Ballett-Opern. |
Tutu | Das Tutu (man spricht tütü) ist ein Ballettröckchen, das aus mehreren Schichten von Tüll, Seide oder Nylongewebe besteht. Das romantische Tutu reicht bis über die Knie der Tänzerinnen, während das kurze Tutu die Beine freigibt und größere Bewegungsfreiheit zulässt. |