Balletttänzer*in

Balletttänzer*innen sind darstellende Künstler*innen. Sie tanzen in Ballettinszenierungen, Opern und Operetten. Dabei interpretieren sie die verschiedenen Charaktere von klassischen oder modernen Tanzrollen. Balletttänzer*innen trainieren und proben in Ensembles oder allein auf Bühnen, in Ballettsälen und Proberäumen. Sie arbeiten mit ihren Kolleg*innen, Ballettmeister*innen und Choreograf*innen zusammen und haben überdies Kontakt mit Orchestermusiker*innen und anderen darstellenden Künstler*innen aus den Bereichen Oper, Musical und Schauspiel.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • klassische und moderne Tanzrollen in Opern und Operetten, Ballett- und Musical-Inszenierungen, Tanz-Performances etc. gestalten, interpretieren und aufführen
  • Elastizitäts- und Konditionsübungen (Aufwärmen, Übungen an der Stange) und Ballettfiguren durchführen, ein- und warmtanzen
  • technische Fertigkeiten trainieren, Ausdruck schulen und üben
  • Choreografien, Neuinszenierungen einstudieren
  • bei Aufführungen mitwirken
  • individuelle Ausdrucksformen finden und weiterentwickeln

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • guter Gleichgewichtssinn
  • gutes Hörvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Rhythmikgefühl
  • tänzerische Ausdrucksfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Musikalität
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität

Mit einer klassischen Tanzausbildung bzw. mit klassischem Ballett sollte bereits vor dem 10. Lebensjahr begonnen werden. Eine weiterführende Ausbildung ist in Ballettschulen und an Konservatorien möglich, neben künstlerischen Hochschulen, Universitäten und Konservatorien bieten auch einige Bühnen Ballettausbildungen an, z. B.:

Ballettschule der Wiener Staatsoper
Goethegasse 1
1010 Wien
T. 01/51 444-2641
W. https://www.wiener-staatsoper.at/ballettakademie/

Vereinigte Bühnen Graz Ballettschule
Kaiser-Josef-Platz 10
8010 Graz
T.: 0316/80 08-17 12

Landestheater Innsbruck
Rennweg 2
6020 Innsbruck
T.: 0512/520 74-0

Stadttheater Klagenfurt
Theaterplatz 4
9020 Klagenfurt
T.: 0463/552 66-0

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
  • evt. Aufnahmeprüfung

Abschluss:

Master of Arts (MA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at

Schwerpunkte:

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Arts (MA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Berufsfelder: Forschung, Lehre, Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen (Bibliotheken, Archive, Museen etc.), Medien, Kulturmanagement, Kulturindustrie, -verwaltung und -politik, Dramaturgie.

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Salzburg – Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
email: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/

Universität für Musik und Darstellende Kunst Graz
Leonhardstraße 15
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 389 -0
Fax: +43 (0)316 / 389 -1101
email: info@kug.ac.at
Internet: https://www.kug.ac.at

Art: Bachelorstudium

Dauer: 8 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 17. Lebensjahr (Ausnahme: bei Instrumentalstudien können besonders begabte BewerberInnen bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr zum Studium zugelassen werden)
  • Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at

Schwerpunkte:

Art: Bachelorstudium

Dauer: 8 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 17. Lebensjahr (Ausnahme: bei Instrumentalstudien können besonders begabte BewerberInnen bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr zum Studium zugelassen werden)
  • Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien
Johannesgasse 4a
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 512 77 47 -0
Fax: +43 (0)1 / 512 77 47 -7913
email: office@muk.ac.at
Internet: https://www.muk.ac.at

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

  • Leitung von Tanzkompanien oder Tanzensembles
  • Leitung von Tanzschulen (Tanzlehrer*innenprüfung erforderlich >> siehe Beruf Tanzlehrer*in)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Balletttänzer*innen sind wie Sänger*innen und Schauspieler*innen darstellende Künstler*innen. Sie interpretieren auf der Bühne, in Filmen oder bei sonstigen kulturellen Veranstaltungen verschiedene Charaktere (Rollen). Die Rollengestaltung erarbeiten sie gemeinsam mit künstlerischen Leiter*innen wie Choreograf*innen oder Regisseur*innen. Im Unterschied zu Tänzer*innen sind Balletttänzer*innen vorwiegend reine Bühnentänzer*innen, die klassisches oder modernes Ballett tanzen. Balletttänzer*innen sind als Solist*innen (große Solopartien), Halbsolist*innen (kleinere Solorollen) oder als Gruppentänzer*innen (Ballettgruppe) tätig.

Balletttänzer*innen stellen durch Körperausdruck, Gestik und Mimik verschiedene Situationen, Stimmungen, Vorgänge, Handlungsabläufe dar. Sie bedienen sich dabei eines vorwiegend standardisierten Repertoires an Positionen, Schritten und Sprüngen. Tanzen ist körperliche Schwerarbeit, sei es im Ensemble oder als Solist*in. Neben den Aufführungen und den Proben halten sich Balletttänzer*innen durch tägliches mehrstündiges Training in Form.

Neben dem Einstudieren von Neuinszenierungen und Proben für Aufführungen, trainieren Balletttänzer*innen täglich technische Fertigkeiten und schulen und üben ihren Ausdruck. Wesentlich für das eigentliche Training ist das vorhergehende individuelle Aufwärmtraining (Elastizitäts- und Konditionsübungen). Darüber hinaus müssen sie vor jeder Vorstellung oder Fachprobe ein „Warming-up“ (Ein- oder Warmtanzen) durchführen.

Arbeitsmittel

Das wichtigste Arbeitsmittel von Balletttänzer*innen ist ihr eigener Körper. Mit ihrem Körper arbeiten sie an der Trainingsstange, im freien Raum und beim Konditionstraining und Dehnen auch am Boden. Ihre Aufgaben sind durch choreografische Manuskripte, Notizen und Aufzeichnungen und durch mündliche Weisungen geregelt. Zum Einstudieren neuer Choreografien arbeiten sie gelegentlich auch mit Videoaufnahmen. Balletttänzer*innen arbeiten während der Proben und Aufführungen, aber auch mit Bühnenbildern, Requisiten und Kostümen.

Arbeitsumfeld

Balletttänzer*innen sind auf Bühnen, in Ballettsälen und in Proberäumen tätig. Bei Film- und Fernsehaufnahmen arbeiten sie in Studios oder an anderen Drehorten. Sie arbeiten meist in Gruppen, beim individuellen Training auch allein. Sie tanzen gemeinsam mit Tänzer*innen von Kompanien und Ensembles. Weiters arbeiten sie gemeinsam mit künstlerischen Leiter*innen, Choreograf*innen, und Regisseur*innen.

Balletttänzer*innen haben immer wieder auch wechselnde Arbeitsorte und müssen mobil sein, sei es, wenn sie mit ihrem Ensemble auf Tournee sind oder immer wieder neue Engagements an unterschiedlichen Bühnen erhalten.
Vorstellungen finden üblicherweise am Abend und an Wochenende statt, d. h., dass Ballettänzer*innen regelmäßig zu diesen Zeiten arbeiten.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Ballettänzer*innen bieten insbesondere:

  • Theater, Opern-, Operettenhäuser und Musicalbühnen sowie weitere Veranstaltungshäuser
  • Film- und Rundfunkgesellschaften

Der Beruf Balletttänzer*in ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Choreografie
  • Solotanz (Prima Ballerina) -Ausbildung
  • Modern Dance, zeitgenössischer Tanz
  • Tanzlehre, Ballettlehrer*in
  • Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Balletttänzer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Balletttänzer*innen ergänzen und vertiefen im Rahmen von Lehrgängen, Seminaren oder Workshops ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Auch Konservatorien, Kunstakademien und künstlerische Hochschulen bieten immer wieder interessante Lehrgänge und Veranstaltungen, die für Ballettänzer*innen als Weiterbildung interessant sein können.

Außerdem ist für Balletttänzer*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und die Teilnahme an Expert*innen-Netzwerken und der laufende Austausch mit Berufskolleg*innen eine wichtige Möglichkeit, sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Ballerina

= ital. und Titel für jene Solotänzerin, die an der Spitze eines Ensemble (einer Tanzgruppe) steht, auch Prima-Ballerina genannt. Das männliche Gegenstück ist der Ballerino.

Corps de ballet

Französische Bezeichnung für jene Gruppentänzer*innen, die zusammen mit den Solist*innen das Ballettensemble bilden. Das Engagement als Gruppentänzer*in bildet den Grundstein für eine Entwicklung zum Solisten / zur Solistin.

Eleve/Elevin

Eleve/Elevin ist eine Bezeichnung für Schüler*innen von Ballettschulen, teilweise auch an Schauspielschulen. Auch die Auszubildenden an der Spanischen Hofreitschule in Wien werden als Eleven bezeichnet.

Kammerballett

Wie man in der Musik von Kammermusik spricht, kann man auch im Ballett von Kammerballett sprechen und meint damit Aufführungen auf einer kleineren Bühne mit nur wenigen TänzerInnen.

Opernballett

Tanzeinlagen in Opern, die sich von kleineren Auftritten (z. B. in Figaros Hochzeit, La Traviata) bis zu großen Einlagen (z.B. das Venusberg Bacchanal in Tannhäuser, die Walpurgisnacht in Faust oder die Polowetzer Tänze in Fürst Igor) erstrecken. Bei stärkerer Integration des Tanzgeschehens in die Gesamtdramaturgie einer Oper spricht man von Ballett-Opern.

Tutu

Das Tutu (man spricht tütü) ist ein Ballettröckchen, das aus mehreren Schichten von Tüll, Seide oder Nylongewebe besteht. Das romantische Tutu reicht bis über die Knie der Tänzerinnen, während das kurze Tutu die Beine freigibt und größere Bewegungsfreiheit zulässt.