Berufsschullehrer*innen unterrichten Lehrlinge in allgemeinbildenden, wirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen. Mit ihrem Unterricht ergänzen sie die Ausbildung der Lehrlinge in den Betrieben. Dabei richten sie sich in ihren jeweiligen Fächer nach den Lehrplänen der Berufsschulen. Zu den Aufgaben der Berufsschullehrer*innen zählen auch Erziehungsarbeit und der Kontakt zu den Lehrlingsausbilder*innen in den Betrieben sowie zu den Eltern der Lehrlinge. Berufsschullehrer*innen vermitteln neben ihren fachabhängigen Inhalten auch soziale Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Sie organisieren Exkursionen und andere Aktivitäten und arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen. Abhängig vom jeweiligen Unterrichtsfach arbeiten sie in Klassenräumen, Werkstätten, Computerräumen, Labors usw.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Mit der Lehrer*innenbildung NEU wurde seit dem Studienjahr 2016/2017 auch die Ausbildung von Lehrer*innen an Berufsschulen neu organisiert.
Für das Lehramt an Berufsschulen ist mit der Lehrer*innenbildung NEU ein Studium Lehramt für die Sekundarstufe Berufsbildung – Fachbereich Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe erforderlich, das sowohl die allgemeinbildenden Unterrichtsgegenstände wie auch die Fachtheorie und Fachpraxis abdeckt. Dieses umfasst ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS (8 Semester) und ein Masterstudium im Umfang von 60 ECTS (2 Semester). Das Masterstudium ist für Berufsschullehrer*innen optional.
Voraussetzung für Berufsschullehrer*innen aller Unterrichtsgegenstände mit Ausnahme der Lehrpersonen allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände ist, dass sie vor Eintritt in den Schuldienst eine mehrjährige facheinschlägige Berufspraxis in der Wirtschaft zu absolvieren haben.
Die Studienangebote für das Lehramt Berufsbildung – Duale Berufsbildung sind berufsbegleitend organisiert und erfordern ein aufrechtes Dienstverhältnis .
Details siehe die Informationen zu den jeweiligen Studienangeboten.
Die Lehramtsstudien werden in Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen (PH) und Universitäten angeboten, wobei zumindest für das Masterstudium für die Sekundarstufe eine Kooperation mit einer Universität verpflichtend ist.
Die Ausgestaltung der Kooperationen zwischen PHs und Universitäten ist in den verschiedenen Regionen Österreichs unterschiedlich geregelt.
Zur Organisation der Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten wurden vier Entwicklungsverbünde eingerichtet:
Ausführliche Informationen zur Zulassung zum Lehramtsstudium und eine Anmeldemöglichkeit findest du unter www.zulassunglehramt.at
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Ein allfälliges Studium für das Lehramt an Berufsschulen sowie Technik und Gewerbe kann ausschließlich nach bereits erfolgter Anstellung als Berufsschullehrerin bzw. Berufsschullehrer sowie Lehrerin bzw. Lehrer für Technik und Gewerbe erfolgen
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Befähigung als LehrerIn im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung, Fachbereich duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe in einem der folgenden Fächerbündel:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studiengängen
Info:
Inhalte:
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Pädagogische Hochschule Kärnten
Hubertusstraße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 50 85 08
Fax: +43 (0)463 / 50 85 08 -829
email: office@ph-kaernten.ac.at
Internet: https://www.ph-kaernten.ac.at/
Pädagogische Hochschule Niederösterreich – Campus Baden
Mühlgasse 67
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 885 70 -108
email: office@ph-noe.ac.at
Internet: https://www.ph-noe.ac.at/
Pädagogische Hochschule Oberösterreich
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/74 70 -0
Fax: +43 (0)732/74 70 -3090
email: office@ph-ooe.at
Internet: https://ph-ooe.at/
Pädagogische Hochschule Salzburg
Akademiestraße 23
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 63 88 -1010
Fax: +43 (0)662 / 63 88 -3010
email: office@phsalzburg.at
Internet: https://phsalzburg.at/
Pädagogische Hochschule Steiermark
Hasnerplatz 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 80 67 0
Fax: +43 (0)316 / 80 67 3199
email: office@phst.at
Internet: https://www.phst.at/home/
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 599 23 -70
Fax: +43 (0)512 / 599 23 -75
email: office@ph-tirol.ac.at
Internet: https://ph-tirol.ac.at/
Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Liechtensteinerstraße 33-37
6800 Feldkirch-Tisis
Tel.: +43 (0)5522 / 311 99 -500
Fax: +43 (0)5522 / 311 99 -550
email: office@ph-vorarlberg.ac.at
Internet: https://www.ph-vorarlberg.ac.at/
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Art: Lehrgang
Dauer: 2 bis 5 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen variieren je nach Anbieter.
Abschluss: Zertifikat
Berechtigungen: Erweiterung der Unterrichtsberechtigungen
Info:
Die Erweiterungsstudien der Sekundarstufe Berufsbildung ermöglichen eine Zusatzqualifizierung zu bestehenden Berechtigungen für den Unterricht weiterer berufsbildender Fächer bzw. Fachbereiche oder die Nachqualifizierung für Absolvent*innen einer 6-semestrigen Lehramtsausbildung für ein Masterstudium.
Zur Wahl stehen folgende Fachbereiche (abhängig vom Anbieter):
Pädagogische Hochschule Kärnten
Hubertusstraße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 50 85 08
Fax: +43 (0)463 / 50 85 08 -829
email: office@ph-kaernten.ac.at
Internet: https://www.ph-kaernten.ac.at/
Pädagogische Hochschule Niederösterreich – Campus Baden
Mühlgasse 67
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 885 70 -108
email: office@ph-noe.ac.at
Internet: https://www.ph-noe.ac.at/
Pädagogische Hochschule Oberösterreich
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/74 70 -0
Fax: +43 (0)732/74 70 -3090
email: office@ph-ooe.at
Internet: https://ph-ooe.at/
Pädagogische Hochschule Steiermark
Hasnerplatz 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 80 67 0
Fax: +43 (0)316 / 80 67 3199
email: office@phst.at
Internet: https://www.phst.at/home/
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 599 23 -70
Fax: +43 (0)512 / 599 23 -75
email: office@ph-tirol.ac.at
Internet: https://ph-tirol.ac.at/
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freiberufliche Tätigkeit als Privatlehrer*in, Nachhilfelehrer*in, VortragendeR
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Vortragende, Nachhilfelehrer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Der Unterricht an den Berufsschulen wird in drei Fachgruppen gegliedert:
In der Fachgruppe I liegt der Schwerpunkt des Unterrichts auf Allgemeinbildung und Betriebswirtschaft. Dazu gehören die Fächer Deutsch und Kommunikation, berufsbezogene Fremdsprache Englisch, Angewandte Wirtschaftslehre und Politische Bildung.
Die Unterrichtsgegenstände der Fachgruppe II sind fachtheoretische und fachzeichnerische Gegenstände. Die Berufsschullehrer*innen stellen je nach auszubildendem Lehrberuf die Fertigungsweisen und Aufgabengebiete der jeweiligen Branche vor und vermitteln den Schüler*innen das zur Berufsausübung notwendige Grundlagenwissen einschließlich relevanter Informationstechnologien.
Die Fachgruppe III betrifft die praktischen Fertigkeiten des jeweiligen Berufs (= Praxisteil). Hierbei lehren die Berufsschullehrer*innen die Arbeit mit den verschiedenen Materialien, Produkten, Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen als Ergänzung zur Ausbildung im Betrieb. Dabei berücksichtigen sie den neuesten Stand der Technik und geben den Lehrlingen die Möglichkeit an Maschinen zu arbeiten, an denen sie im Betrieb nicht ausgebildet werden können.
Berufsschullehrer*innen in den theoretischen Fächern planen den Unterricht und bereiten ihn vor, indem sie Unterrichtsmethoden, Materialien und inhaltliche Schwerpunkte auswählen. Sie führen Schularbeiten, Tests und Wiederholungen durch und korrigieren und beurteilen die Schüler*innenarbeiten. Auch die Lehrer*innen der Praxisfächer leisten Vorbereitungsarbeit, sie organisieren die Werkstoffe und halten die Werkzeuge und Maschinen instand. Sie erklären die Arbeitsschritte, korrigieren, besprechen und beurteilen die Arbeiten der Schüler*innen. Außerdem übernehmen Berufsschullehrer*innen Erziehungsmitverantwortung und unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schüler*innen. Auch digitale Kompetenzen, kritischer Umgang mit Medien, ökologische Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle und sind integrativer Bestandteil des Unterrichts.
Berufsschullehrer*innen nehmen an Konferenzen, Besprechungen und Elternsprechtagen teil. Sie organisieren auch Lehrausgänge, Exkursionen oder pädagogische Vorträge für ihre Schüler*innen (z. B. über Suchtprävention).
Berufsschullehrer*innen arbeiten eng mit Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Handlungen und Aussagen sind sehr überlegt einzusetzen. Ein gepflegtes Äußeres und eine gepflegte Ausdrucksweise sind Bedingung.
Je nach Fach verwenden sie sehr unterschiedliche Unterrichtsmaterialien, wie z. B. Schulbücher, Lehrfilme, Werkstoffe und andere Materialien, Werkzeuge, Maschinen, Lernsoftware, Büromaterialien, Handelswaren und zunehmend über das Internet zugängliche digitale Tools, etwa Apps und Social Media-Plattformen.
Berufsschullehrer*innen lehren in Klassenzimmern, Werkstätten, Labors oder in anderen speziell eingerichteten Räumen von fachspezifischen Berufsschulen. Die Schüler*innen sind meist zwischen 15- bis 19 Jahren, können aber auch älter sein. Berufsschullehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen und mit Berufskolleginnen und Kollegen an den Schulen zusammen und stehen in Kontakt zu den Ausbilder*innen und Ausbildungsleiter*innen der Betriebe sowie zu den Eltern der Schüler*innen. Bei Bedarf nehmen sie auch Kontakt mit sozialen Einrichtungen auf.
Berufsschullehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann auch psychisch beanspruchend sein, da man als Lehrer*in mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert wird.
Berufsschullehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Umfassende Weiterbildungsangebote für Lehrer*innen aller Fachrichtungen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen. Eine Liste der Adressen und Links aller Pädagogischen Hochschulen findest du auf der Website der Pädagogischen Hochschulen in Österreich.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden. Zudem haben Berufsschullehrer*innen die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines außerordentlichen Weiterbildungsstudiums oder eines ordentlichen Zweitstudiums sowie eines weiterführenden PhD-Studiums.
Außerdem ist für Berufsschullehrer*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Sekundarstufe | Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:
Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:
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