Berufsschullehrer*innen unterrichten Lehrlinge in allgemeinbildenden, wirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen. Mit ihrem Unterricht ergänzen sie die Ausbildung der Lehrlinge in den Betrieben. Dabei richten sie sich in ihren jeweiligen Fächer nach den Lehrplänen der Berufsschulen. Zu den Aufgaben der Berufsschullehrer*innen zählen auch Erziehungsarbeit und der Kontakt zu den Lehrlingsausbilder*innen in den Betrieben sowie zu den Eltern der Lehrlinge. Berufsschullehrer*innen vermitteln neben ihren fachabhängigen Inhalten auch soziale Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Sie organisieren Exkursionen und andere Aktivitäten und arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen. Abhängig vom jeweiligen Unterrichtsfach arbeiten sie in Klassenräumen, Werkstätten, Computerräumen, Labors usw.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freiberufliche Tätigkeit als Privatlehrer*in, Nachhilfelehrer*in, VortragendeR
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Vortragende, Nachhilfelehrer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Sekundarstufe | Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:
Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:
|