Bestatter*in

Bestatter*innen sind für die Ausgestaltung, Leitung und Durchführung von Bestattungen Verstorbener zuständig. Sie erbringen eine große Bandbreite an Leistungen, vom Abholen der Verstorbenen bis hin zu behördlichen und religiösen Formalitäten. Bestatter*innen haben direkten Kontakt zu den Hinterbliebenen, zu Mitarbeiter*innen von Versicherungsgesellschaften, den zuständigen staatlichen Behörden und Religionsgemeinschaften. Sie arbeiten mit ihren Kolleg*innen und Bestattungsgehilf*innen in privaten oder staatlichen Bestattungsunternehmen zusammen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Gespräche mit den Hinterbliebenen führen, um Einzelheiten der Bestattung wie z. B. die Art des Sarges oder der Urne, Todesanzeigen, Nachrufe und Danksagungen festzulegen
  • Kund*innen über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge informieren, Angebote unterbreiten und Finanzierungsmöglichkeiten erläutern
  • behördliche und religiöse Formalitäten erledigen
  • die Trauerfeier organisieren, insbesondere Trauerzeremonie festlegen und veranlassen, soweit gewünscht bei der Gestaltung, der Text- und der Musikauswahl mitwirken
  • Bestattungsbuchung im Internet auf Website anbieten und verwalten
  • Transport der Verstorbenen, gegebenenfalls Behandlung der Toten für die Aufbahrung

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • kaufmännisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstbeherrschung
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Für den Beruf Bestatter*in gibt es in Österreich keine geregelte Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt in der Regel betriebsintern im jeweiligen Bestattungsunternehmen. Organisatorische und kaufmännische Grundkenntnisse sind von Vorteil. Für den Umgang mit den Trauernden sind Lehrgänge für Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung ratsam.
Die Bestattungsakademie (www.bestatterakademie.at) bietet u. a. in Wien, Linz, Salzburg und Villach Ausbildungskurse für die Befähigungsprüfung für Bestatter*innen an, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des reglementierten Gewerbes Bestattung (BGBl. II Nr. 32/2003, Novelle Art. 55 BGBl. II Nr. 399/2008) möglich.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, ein Befähigungsnachweise zu erbringen. Zu den erforderlichen fachlichen Qualifikationen des Bestattungsgewerbes gehört es, Totenaufbahrungen, -feierlichkeiten und -überführungen sowie Bestattungen und Exhumierungen durchführen zu können. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere das Waschen, Ankleiden und Einbetten der Toten in einen Sarg sowie die Thanatopraxie (alle Tätigkeiten, die nötig sind, um die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung von Verstorbenen zu gewährleisten).

Diese fachliche Qualifikation kann auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:

  • zwei Jahre Berufserfahrung + eine bestandene Befähigungsprüfung
  • drei Jahre Berufserfahrung als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • eine entsprechende Ausbildung + zwei Jahre Berufserfahrung als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • drei Jahre Berufserfahrung als Angestellte*r + zwei Jahre als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • eine entsprechende Ausbildung + drei Jahre Berufserfahrung als Angestellte*r

Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Bestatter*in ist ein Beruf, der von vielen Menschen vor allem mit der Arbeit an Verstorbenen in Verbindung gebracht wird und deshalb häufig Unwohlsein auslöst. Die Tätigkeiten der Bestatter*innen sind jedoch vielseitig und innerhalb der unterschiedlichen Aufgabengebiete ist die Arbeit am Leichnam nur ein kleiner Teil.

Den wohl größten Bereich ihrer Tätigkeiten stellen organisatorische und kaufmännische Aufgaben dar. Bestatter*innen organisieren die Durchführung von Erd- und Feuerbestattungen. Dabei besprechen sie in der Regel die Bestattungsart mit den Hinterbliebenen, wählen mit den Kund*innen einen Sarg oder eine Urne aus, regeln die Aufbahrung und den Begräbnisablauf und koordinieren die Gestaltung von Trauerfeierlichkeiten. Im kaufmännischen Bereich kümmern sie sich um den Abschluss von Bestattungsverträgen, um das Ausstellen und Bearbeiten von Formularen und Rechnungen sowie um Informations- und Werbematerial. Gegebenenfalls veranlassen sie das Drucken von Parten und Todesanzeigen. Außerdem führen sie den Schriftverkehr mit verschiedenen Behörden durch, wie z. B. mit Pensions- oder Krankenkassen und Standesämtern.

Die Digitalisierung ist im Bestattungsberuf noch nicht ganz angekommen. Webauftritte von Bestattungsunternehmen sind entweder nicht vorhanden oder enthalten wenig Informationen. Bislang bieten nur wenige Unternehmen die Organisation von Bestattungen online an, dieser Trend ist allerdings im Steigen. Dabei können Kund*innen über die Art und Details der Bestattung im Internet entscheiden. Daher sollten Bestatter*innen zunehmend auch über die Online-Abwicklung von Bestattungsbuchungen Bescheid wissen und E-Commerce-Kenntnisse besitzen.

Zu den Arbeiten am Leichnam gehören das Abholen der Verstorbenen vom Sterbeort, die Einbettung in den Sarg und die Überführung zum Friedhof unter Einhaltung der jeweiligen Hygienevorschriften. Bestatter*innen waschen die Toten und kleiden sie an, wobei sie die Leichname gegebenenfalls für die Aufbahrung kosmetisch behandeln. Für längere Transporte behandeln Bestatter*innen die Leichname mit entsprechenden Mitteln, um den Verfallsprozess aufzuhalten. Sie führen auch Exhumierungen durch.

Wichtig ist in diesem Beruf auch der gefühlvolle Umgang mit den Hinterbliebenen. Bestatter*innen führen mit ihnen Gespräche, um organisatorische Fragen zu klären, wie z. B. den Bestattungstermin, die Auswahl des Sarges oder der Urne, die Grabstätte, die Bestattungsart und die Gestaltung der Trauerfeier.

Arbeitsmittel

Bestatter*innen transportieren die Leichname mit speziellen Bestattungsfahrzeugen. Sie hantieren mit Särgen und Urnen und mit unterschiedlichen Chemikalien und Instrumenten zur Vorbereitung des Leichnams für die Aufbahrung und Beerdigung.

Bestatter*innen arbeiten mit Computern, Telefonen und gegebenenfalls mit Kopierern und Scannern. Sie verwenden Betriebsbücher, Formulare und diverse Büromaterialien. Außerdem führen sie eine Auswahl an Texten und Musik für die Trauerfeierlichkeiten. Da Bestattungen zunehmend auch online gebucht werden, sollten Bestatter*innen vermehrt auch über die Buchungen von Bestattungen im Internet Bescheid wissen und dafür E-Commerce-Kenntnisse besitzen.

Arbeitsumfeld

Bestatter*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in den Schau- und Büroräumen der jeweiligen Bestattungsunternehmen, gegebenenfalls auch in angeschlossenen Werkstätten und auf Friedhöfen. Sie werden bei ihrer Arbeit von Bestattungsgehilf*innen unterstützt. Bestatter*innen haben Kontakt zu den Hinterbliebenen, den Mitarbeiter*innen von staatlichen Behörden und Religionsgemeinschaften und auch zu Angestellten von Friedhöfen und Gärtnereien.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Bestatter*innen bieten:

  • private oder öffentliche Bestattungsunternehmen

Der Beruf Bestatter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • spezielle Bestattungsformen
  • Planung, Organisation, Koordination

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Bestatter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen in vielen relevanten Themenbereiche Kurse und Lehrgänge durch, etwa in Büromanagement, Verwaltung und Administration.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, z. B. Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Thanatopraxie

umfasst alle Tätigkeiten, die nötig sind, um die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung von Verstorbenen zu gewährleisten.