Brandschutzbeauftragter / Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte sind für den betrieblichen Brandschutz zuständig. Sie planen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zur Brandverhütung und führen diese durch. Im Notfall, bei Ausbruch von Feuer, kennen sie die Orte, an denen Feuerlöschgeräte angebracht sind, und geben Anweisungen für das richtige Verhalten. Sie sind Beschäftigte in öffentlichen und privaten Betrieben, die die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Brandschutzbeauftragten zusätzlich zur eigenen beruflichen Tätigkeit übernehmen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Brandschutzbuch führen
  • Fachbetriebe mit der Installation von Brandschutzanlagen und -geräten beauftragen und Arbeiten kontrollieren
  • Mitarbeiter*innen anleiten, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben (Gebäuderäumung)
  • Handhabung von Löschgeräten erklären, Löschübungen durchführen
  • im Notfall Anweisungen geben
  • den Feuerwehrleuten zur Seite stehen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Risikobewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten erfolgt in eigenen Ausbildungskursen. Diese werden etwa vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder der TÜV Akademie angeboten.

Inhalt dieser Kurse ist die Vermittlung jenes Wissens, das Brandschutzbeauftragte unbedingt brauchen, um im jeweiligen Betrieb, in der jeweiligen Dienststelle die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durchführen zu können.

Hinweis: Manche Kursangebote setzen eine Ausbildung zum/zur Brandschutzwart*in voraus, bei anderen ist diese in der Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten inkludiert.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist durch die folgenden reglementierten Gewerbe gegeben:

  • Sicherheitsfachkraft, BGBl. II Nr. 81/2003
  • Sicherheitstechnisches Zentrum, BGBl. II Nr. 81/2003
  • Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Artikel 58 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Brandschutzbeauftragte sind Beschäftigte von Betrieben aller Wirtschaftszweige mit einer zusätzlichen Spezialausbildung für Brandschutz. In ihrer Funktion als Brandschutzbeauftragte sind sie für die Verhütung von Feuergefahren zuständig. Sie führen ein Brandschutzbuch, in dem sie die Brandschutzpläne und Brandschutzvorkehrungen des Betriebes festhalten. Sie beauftragen Fachbetriebe, welche die Steigleitungen, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerungen, Handfeuerlöscher usw. installieren. Brandschutzbeauftragte organisieren und überwachen die durchgeführten Arbeiten.

Brandschutzbeauftragte leiten die Mitarbeiter*innen an, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben, sie halten Brandschutz- und Räumungsübungen ab, erklären die Handhabung von Löschgeräten und zeigen einfache Löschübungen.

Brandschutzbeauftragte stehen im Brandfall den Feuerwehrleuten zur Seite. Im Notfall, bei Ausbruch von Feuer, kennen sie die Orte, an denen Feuerlöschgeräte angebracht sind, und geben den Kolleg*innen Anweisungen für das richtige Verhalten.

Arbeitsmittel

Brandschutzbeauftragte arbeiten mit Brandschutzanlagen und -geräten (Feuerlöschern, Sprinkleranlagen, Rauchmeldern usw.), mit Brandschutz- und Fluchtwegplänen sowie Demonstrationsmaterial (z. B. Folien) für die Unterweisung der Kolleg*innen.

Arbeitsumfeld

Brandschutzbeauftragte arbeiten in Betrieben aller Wirtschaftszweige im öffentlichen und privaten Sektor. Sie haben Kontakte zu den Unternehmen, die Anlagen oder Geräte für den Brandschutz herstellen und installieren, schulen die Kolleg*innen und arbeiten im Brandfall mit den Feuerwehrleuten zusammen.

Brandschutzbeauftragte sind in Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Wirtschaftszweige tätig.

Brandschutzbeauftragte sind immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder andere spezialisierte Weiterbildungseinrichtungen bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Pyromanie

gr.-lat.: zwanghafter Trieb, Feuer zu legen, Brände auszulösen und sich beim Anblick des Feuers sexuell zu erregen.

Pyrometrie

Die Messung der (Oberflächen-)temperatur glühender Stoffe.

Pyropapier

leicht brennbares Papier (für Feuerwerkskörper).