Bühnenbildner*in

Bühnenbildner*innen entwerfen das Bühnenbild für die Szenen einer Inszenierung von Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Tanztheater, aber auch von Film- und Fernsehproduktionen und Konzerten. Bei ihrer Arbeit stimmen sie sich mit den Regisseur*innen und dem technischen und handwerklichen Personal ab. Ist ein Bühnenbild entworfen, arbeiten sie gemeinsam mit Bühnenhandwerker*innen und Bühnenmaler*innen an der Herstellung der Bühnenkulissen. Bei größeren Theatern gibt es hierfür eigene Theaterwerkstätten.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Bei der Tätigkeit als Bühnenbildner*in handelt es sich in der Regel um eine unselbstständige Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.

Möglichkeiten einer selbstständigen Berufsausübung sind beispielsweise gegeben durch:

a) Freie Gewerbe:

  • Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für Veranstaltungen mit Ausnahme der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten
  • Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtungen, sowie Erstellung von Lichtkonzepten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen unter Ausschluss der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Bildhauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Art. 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Fundus

Gesamtheit der Ausstattungsmittel in Theater und Film oder Fernsehen: Bühnenbild, Requisiten, Kostüme, etc.

Performance

a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik.

b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage.

Repertoire

Verzeichnis, eigentlich Fundstätte, Bezeichnung für einstudierte Theaterstücke, Bühnenrollen, Partien, Kompositionen

Requisit

plural: Requisitien - Zubehör wie Kostüme, Möbel etc. für Bühnenaufführungen oder Filmszenen