Choreograf*innen gestalten die Auftritte (Performances) von Tanzensembles, von Solotänzer*innen, von Balletts und Balletttänzer*innen. Choreograf*innen arbeiten sowohl im klassischen wie auch im modernen Tanz. Gemeinsam mit den Tänzer*innen erarbeiten sie das Aufführungs-Konzept sowie Bewegungsabläufe und studieren diese in intensiver Probenarbeit ein. In der Regel sind Choreograf*innen für das gesamte Tanzstück, von der Inszenierung bis zur Aufführung verantwortlich.
Neben dem klassischen Ballett stehen heute moderne Tanzstile, die einen großen schöpferischen Freiraum zur Gestaltung der Aufführung bieten, im Vordergrund. Choreograf*innen arbeiten an Opern-, Theater-, Musical- und Konzerthäuser im Team mit Tänzer*innen, Regisseur*innen und künstlerischen Leiter*innen, weiters mit Dirigent*innen und Komponist*innen, Bühnen- und Maskenbildner*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Choreograf*innen sind in der Regel bei Kulturbetrieben angestellt. Zum Teil arbeiten sie aber auch selbstständig als Künstler*innen und lassen sich für bestimmte Projekte engagieren.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Ballerina | = ital. und Titel für jene Solotänzerin, die an der Spitze eines Ensemble (einer Tanzgruppe) steht, auch Prima-Ballerina genannt. Das männliche Gegenstück ist der Ballerino. |
Choreografie | Choreografie ist das Einstudieren von Bewegungen, meistens im Zusammenhang mit Tanz. Choregrafien gibt es z. B. für Ballet, Musical, Konzertauftritte etc. |
Corps de ballet | Französische Bezeichnung für jene Gruppentänzer*innen, die zusammen mit den Solist*innen das Ballettensemble bilden. Das Engagement als Gruppentänzer*in bildet den Grundstein für eine Entwicklung zum Solisten / zur Solistin. |
Dramaturgie | 1) Lehre vom Aufbau, den Gestaltungsprinzipien und der inneren Struktur der literarischen Gattungsform Drama. 2) Bearbeitung und Gestaltung von Filmen und Fernsehsendungen, Hörspielen, Tanz- oder Performancestücken. |
Eleve/Elevin | Eleve/Elevin ist eine Bezeichnung für Schüler*innen von Ballettschulen, teilweise auch an Schauspielschulen. Auch die Auszubildenden an der Spanischen Hofreitschule in Wien werden als Eleven bezeichnet. |
Ensemble | Ensemble bezeichnet eine Gruppe von Einheiten. Im künstlerischen Bereich wird diese Begriff für eine Gruppe von Künstler*innen z. B. Musiker*innen, Schauspieler*innen, Puppenspieler*innen, Sänger*innen oder Tänzer*innen gebraucht, wenn diese regelmäßig als Einheit (Ensemble) unter einem eigenen Namen auftreten. |
Happening | Engl.: Ereignis; (öffentliche) Veranstaltung eines*r Künstler*in, die - meist unter Einbeziehung des Publikums - ein künstlerisches Ereignis vermitteln soll. |
Inszenierung | Inszenierung = das fertige Stück, die Aufführung 1. ein Stück beim Theater, Fernsehen, einen Film vorbereiten, bearbeiten, einstudieren, künstlerisch gestalten; 2. bei einem Bühnenstück, Fernsehspiel, Film Regie führen |
Kammerballett | Wie man in der Musik von Kammermusik spricht, kann man auch im Ballett von Kammerballett sprechen und meint damit Aufführungen auf einer kleineren Bühne mit nur wenigen TänzerInnen. |
Opernballett | Tanzeinlagen in Opern, die sich von kleineren Auftritten (z. B. in Figaros Hochzeit, La Traviata) bis zu großen Einlagen (z.B. das Venusberg Bacchanal in Tannhäuser, die Walpurgisnacht in Faust oder die Polowetzer Tänze in Fürst Igor) erstrecken. Bei stärkerer Integration des Tanzgeschehens in die Gesamtdramaturgie einer Oper spricht man von Ballett-Opern. |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |