CAD-Techniker*in

CAD-Techniker*innen arbeiten in Architektur- und Ingenieurbüros sowie in Konstruktions- und Fertigungsabteilungen von Gewerbe- und Industriebetrieben aller Branchen (z. B. Zimmerei-, Holz- und Möbelbaubetriebe, Maschinen- und Metallbaubetriebe, Fahrzeugbaubetriebe), aber auch bei Bauunternehmen. CAD-Techniker*innen sind Spezialist*innen für die Bedienung von CAD-Programmen (= Computer Aided Design). Das sind spezielle Zeichen-, Rechen- und Konstruktionsprogramme, mit denen präzisionsgenau technische Pläne, Modelle und Berechnungen erstellt werden.

CAD-Techniker*innen unterstützen mit ihrer Arbeit Fachkräfte und Spezialistinnen und Spezialisten wie z. B. Entwicklungs- und Konstruktionstechniker*innen, Architekt*innen, Bautechniker*innen oder Baustatiker*innen bei der Umsetzung von Entwürfen, Plänen und Konstruktionen. Sie arbeiten an modernst ausgestatteten CAD-Arbeitsplätzen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und anderen technischen und kaufmännischen Fachkräften.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist vor allem gegeben durch:

a) Freies Gewerbe:

  • Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)
    (Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe „Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“.)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),

c) Rechtskraftgewerbe:

  • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.


Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CAE

Abkürzung für "Computer Aided Engineering". Dieser Fachbegriff bezeichnet alle computerunterstützten Konstruktions-, Planungs- und Produktionsverfahren. Dazu gehören:

  • CAP (Computer Aided Planing) für die Arbeitsplanung und -vorbereitung
  • CAD (Computer Aided Design) für Entwurf, Konstruktion und Berechnung
  • CAM (Computer Aided Manufacturing) für Fertigungssteuerung, Produktion
  • CAQ (Computer Aided Quality) für Qualitätssicherung
  • CAT (Computer Aided Testing) für Testverfahren

CAM

Abkürzung für "Computer Aided Manufacturing" (Computerunterstützte Produktion).

CAQ

Abkürzung für "Computer Aided Quality Assurance" = die computerunterstützte Qualitätssicherung und -kontrolle der in einem Unternehmen eingesetzten Rohstoffe, Materialien, Halb- und Fertigprodukte, aber auch von betrieblichen Prozessen.

CIM

Abkürzung für "Computer Integrated Manufacturing". CIM ist die datenmäßige Verknüpfung der industriellen Bereiche Entwicklung, Konstruktion, Planung, Fertigung, Montage und Qualitätssicherung über Datennetze (smart production). Ziele der CIM-Strategie sind u. a. die bessere Auslastung der Produktionsanlagen, die Verkürzung der Durchlaufzeiten, die Verringerung der Lagerhaltung sowie die Erhöhung der Produktionsflexibilität und damit der Anpassungsfähigkeit an die Markterfordernisse.

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

Plotter

ein Ausgabegerät für Computer (ähnlich einem Drucker). Mittels Laser- oder Inkjet-Druckeinheiten werden hauptsächlich Großformate (z. B. Architektur- und Baupläne) gedruckt, bei dem das Papier nicht blattweise, sondern von der Rolle verarbeitet wird.