Der Beruf Desinfektionsgehilfe/-gehilfin wurde durch den Beruf Desinfektionsassistent*in ersetzt.
Desinfektionsgehilf*innen reinigen und desinfizieren Räume und Gegenstände in Krankenhäusern, zum Beispiel Operationsräume, Kranken- und Pflegezimmer, Bettengestelle und Matratzen. Treten anzeigepflichtige Krankheiten wie Tuberkulose auf, verhindern sie die weitere Ausbreitung der Krankheit, indem sie infizierte Räume und Gegenstände gezielt reinigen. Beim Desinfizieren töten sie Krankheitserreger wie Bakterien und Pilze ab und setzen dabei verschiedene chemische Stoffe ein.
Desinfektionsgehilf*innen arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen. Sie sind in das Stationsleben eines Krankenhauses eingebunden und haben Kontakt zu den Fachkräften aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich (z. B. Pflegepersonal, Ärzte/Ärztinnen, medizinisch-technisches Personal).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Desinfektionsassistenz hat die bisherige Ausbildung zur/zum Desinfektionsgehilfin/Desinfektionsgehilfen gem. § 44 lit. k MTF-SHDGesetz ersetzt. Siehe zum Nachfolgeberuf °Desinfektionsassistent*in#
Allgemeine Information zu Ausbildungen im Bereich Sanitätshilfsdienst (auslaufend):
Die Ausbildung im Sanitätshilfsdienst erfolgt in Kursen, die jeweils nach Bedarf in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet werden. Die Sanitätshilfsdienste (ausgenommen Heilbademeister*in und Heilmasseur*in) dürfen berufsmäßig bereits vor Absolvierung des Kurses ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung des Kurses ist jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Berufsantritt nachzuweisen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich zunächst direkt mit den in Betracht kommenden Dienstgeber*innen (Krankenanstalt, Arzt/Ärztin, Kuranstalt etc.) in Verbindung zu setzen.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Desinfektionsgehilf*innen reinigen, pflegen und desinfizieren OP-Räume, Dialyse- und Intensivstationen oder Kranken- und Pflegezimmer und sorgen damit in Krankenhäusern für einwandfreie Hygiene. Sie säubern und desinfizieren das Mobiliar sowie die krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen. Außerdem reinigen und desinfizieren sie die Nasszellen und die sanitären Einrichtungen.
Beim Auftreten anzeigepflichtiger Krankheiten wie Tuberkulose entseuchen Desinfektionsgehilf*innen gezielt. Sie desinfizieren alle möglicherweise infizierten Möbel und sonstigen Gegenstände und halten sich dabei an die Vorschriften und Anweisungen der Sanitätsbehörden.
Die Desinfektionsarbeiten führen sie mit Sprühgeräten, Atemschutzmasken und Schutzkleidung aus. Welche Desinfektionsmittel verwendet werden, ergibt sich aus speziellen Vorschriften, die je nach Krankheit variieren. Auch die Konzentration und die Einwirkungsdauer des Desinfektionsmittels sind vorgeschrieben.
Desinfektionsgehilf*innen arbeiten mit unterschiedlichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und setzen je nach Erfordernis Sprühgeräte, Atemschutzmasken und Schutzkleidung ein. Sie hantieren dabei mit verschiedensten medizinischen und nicht-medizinischen Geräten, Apparaten und Materialien sowie mit Operationsbesteck, Reinigungstüchern, Handtüchern und Bettüberzügen.
Desinfektionsgehilf*innen arbeiten in allen Räumlichkeiten von Krankenhäusern (z. B. Operationssaal, Dialysestation, Krankenzimmer). Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen und sind voll in das Stationsleben eines Krankenhauses eingebunden. Dabei haben sie Kontakt zu den Fachkräften aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich (siehe hierzu z. B. Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Arzt / Ärztin, Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA), Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), aber auch zum Reinigungspersonal oder zu Zivildienern.
Bakterien | Bakterien sind einzellige Mikroorganismen ohne Zellkern. Sie eignen sich sehr gut für biotechnologische Produktionsverfahren, da sie in billigen Nährlösungen schnell vermehrt werden können. |
desinfizieren | Ist das Setzen von Maßnahmen, bei der die Zahl der Infektionserreger/Keime so weit reduziert wird, dass eine Übertragung der Keime weitgehend ausgeschlossen werden kann. |
sterilisieren |
|