Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen pflegen und betreuen kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern und Kinderheimen. Sie helfen ihren jungen Patient*innen bei der Grundpflege, wie z. B. beim Waschen, Essen, Anziehen, begleiten sie zu Untersuchungen, verabreichen Medikamente und dokumentieren den Krankheits- und Genesungsverlauf.

Während des Krankenhausaufenthalts der Kinder sind Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen auch wichtige Ansprechpartner*innen für die Eltern und Bezugspersonen. Sie informieren diese über den Gesundheitszustand der Kinder und beraten sie über weitere Pflegemaßnahmen zu Hause.
Diplomierte Kinderkrankenpfleger*in arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen medizinischen Fachkräften und Fachärzten/-ärztinnen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Pflege entsprechend dem psychischen und körperlichen Zustand des Kindes eigenständig durchführen
  • diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten
  • wichtige Lebensfunktionen (Herz, Lunge, Nieren) beobachten und überwachen
  • Kinder und Eltern über weitere Pflegemaßnahmen zu Hause informieren, sie anleiten und beraten
  • Eigenständigkeit des Kindes fördern und wahren
  • Probleme der Kinder und Eltern erkennen und entsprechend helfen
  • Pflegemaßnahmen und Behandlungsergebnisse dokumentieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • medizinisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kontaktfreude
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstmotivation
  • Selbstorganisation
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit

Die Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege erfolgt in der Regel über einjährige Sonderausbildungen (1600 Stunden). Voraussetzung dafür ist die Ausbildung in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Schule oder Fachhochschulstudium).

Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister.

Art: Fachhochschullehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Abschluss:

Akademische*r Expert*in in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Berechtigungen:

Berufsausübung in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Adressen:

FH Gesundheitsberufe OÖ – Ausbildungszentrum am Med Campus V
Krankenhausstraße 26-30
4020 Linz

Tel.: +43 (0)50 344 200-00
Fax: 050 344/20000
email: office@fhgooe.ac.at
Internet: https://www.fh-gesundheitsberufe.at/

FH Salzburg – Campus Urstein
Urstein Süd 1
5412 Puch/Salzburg

Tel.: +43 / 50-2211-0
Fax: +43 / 50-2211-1099
email: studienberatung@fh-salzburg.ac.at
Internet: https://www.fh-salzburg.ac.at/

Joanneum Academy – Weiterbildung an der FH Joanneum
Alte Poststraße 149/Standorte: Graz / Kapfenberg / Bad Gleichenberg
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 54 53 – 0
email: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at/joanneum-academy/

fh gesundheit / fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 5322
Fax: +43 (0)512 5322 -75200
email: info@fhg-tirol.ac.at
Internet: https://www.fhg-tirol.ac.at/

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW)
Favoritenstraße 232
1100 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -6600
email: office@hcw.ac.at
Internet: https://www.hcw.ac.at/

Schwerpunkte:

Standort Favoritenstraße 222:

  • Department Angewandte Pflegewissenschaft
  • Department Applied Life Sciences

Standort Favoritenstraße 232:

  • Department Gesundheitswissenschaften
  • Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gem. den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. (Ausbildung im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege)

Abschluss:

Diplom für Kinder- und Jugendlichenpflege

Berechtigungen:

Berufsausübung als Diplomierter Kinderkrankenpfleger bzw. diplomierte Kinderkrankenpflegerin

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/

Adressen:

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Landesklinikum St. Pölten
Matthias-Corvinus-Straße 26
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 9004 -63661
Fax: +43 (0)2742 / 9004 -63690
email: gukps@stpoelten.lknoe.at
Internet: https://pflegeschulen-noe.at

Schwerpunkte:

Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege:

  • Ausbildung Pflegeassistenz
  • Ausbildung Pflegefachassistenz
  • Sonderausbildung Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Sonderausbildung Intensivpflege
  • Sonderausbildung Pflege im Operationsbereich
  • zweites Ausbildungsjahr Pflegefachassistenz für Pflegeassistenz

  • Weiterbildung mittleres und basales Pflegemanagement
  • Weiterbildung Onkologische Pflege
  • Weiterbildung Pflege bei Demenz
  • Weiterbildung Pflege von beatmeten Menschen
  • Weiterbildung Endoskopische Pflege

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Kinder- und Jugendlichenpflege möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen arbeiten auf der Kinder- und Säuglingsstation von Krankenhäusern oder in speziellen Kinderkrankenhäusern. Sie betreuen ihre jungen Patient*innen aber auch im Rahmen der ambulanten Pflege, machen Hausbesuche oder arbeiten in Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten oder Kurhäusern.

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen pflegebedürftige Säuglinge und Kinder. Sie betreuen ihre kleinen Patient*innen rund um die Uhr und beobachten dabei ihr körperliches, seelisches und geistiges Befinden. Sie führen verschiedene Pflegemaßnahmen durch (z. B. Waschen, Ankleiden, Nahrung verabreichen), bedienen medizinische Geräte und assistieren den Ärzt*innen bei Visiten und medizinischen Behandlungen. Auch die psycho-soziale Betreuung der Kinder ist ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit. Sie trösten und beruhigen die Kinder bei Angst und Schmerzen oder lenken sie durch Spiele, Malen und Vorlesen von Geschichten ab. Weiters halten sie Kontakt zu den Eltern und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Protokolle, Listen, Datenbanken und Journale führen, Medikamente verwalten und bestellen.

Arbeitsmittel

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege (Waschschüssel, Puder, Windeln und Fläschchen, Waschlappen etc.). Sie hantieren mit medizinischen Geräten und Instrumenten, wie z. B. Röntgengeräte, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte. Sie legen Wickel und Verbände an und geben Medikamente aus. Bei der Erledigung von Büro- und Verwaltungsaufgaben benutzen sie Computer, Laptops und diverses Büromaterial. Sie tragen Dienstkleidung und benutzen Einweghandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Sie halten sich strikt an die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienebestimmungen.

Arbeitsumfeld

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen arbeiten auf Säuglings- und Pflegestationen, in Krankenzimmern, Operationssälen, Ambulanzen, Behandlungsräumen und Büros. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit weiteren Fach- und Hilfskräften aus verschiedenen medizinischen Bereichen, vor allem mit Ärzten/Ärztinnen (siehe Arzt / Ärztin) Hebammen (siehe Hebamme (m./w./d.)) und Stationsgehilf*innen. sie haben engen Kontakt zu ihren Patient*innen und zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder, zu anderen Angehörigen und Besucher*innen.

  • Krankenhäuser, Kliniken
  • Arztpraxen
  • Kinderheime, Pflegeeinrichtungen für Kinder
  • Hauskrankenpflege
  • Gesundheitsberatungsstellen

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind verpflichtet, sich über den jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu informieren und danach zu handeln. Daher sind 40 Fortbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die Krankenhäuser und Pflegeheime bieten vorwiegend betriebliche aber auch berufliche Fortbildungen an.

Die Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen führt Sonderausbildungen, Weiterbildungen und Fortbildungen gemäß den Richtlinien des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sowie Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen durch.

Weiterbildungsmöglichkeiten im Überblick:

  • Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen
  • Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich, in der Intensivpflege, in der pädiatrischen Intensivpflege, in der Anästhesiepflege, in der Pflege bei Nierenersatztherapie, Krankenhaushygiene
  • Weiterbildungen für leitende Pflegepersonen, onkologische Pflege, kardiologische Pflege, Pflege psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher, geriatrische Pflege, Praxisanleitung

Weitere Informationen und Kontakt:

Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen (FBA) für den Bereich Pflege
Spitalgasse 23
1090 Wien
Tel: ++43-(0)1-404 00-7320, -7321
Fax ++43-(0)1-404 00-7300

Berufsverband Kinderkrankenpflege Österreich (BKKÖ)
Altmannsdorferstraße 104
1120 Wien
Tel.: ++43-(0)1/470 22 33
Fax: ++49-(0)1/479 64 00
Email: office@kinderkrankenpflege
Homepage: http://www.kinderkrankenpflege.at

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Hygiene

Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten.

Pädiatrie

= Kinderheilkunde; Teilgebiet der Medizin, in dem man sich mit den Krankheiten von Säuglingen und Kindern befasst.

Patientenanwaltschaft

Die Patientenanwaltschaft sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen, die durch das Gesetz beauftragt sind, die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten bzw. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu vertreten, wenn es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommt. Die konkrete Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos.

Pneumonie

med. für Lungenentzündung. Auslöser einer Pneumonie sind meistens Infektionen mit Bakterien oder Viren, sie kann aber auch im Rahmen von allergischen Reaktionen oder durch chemische/physikalische Reize entstehen. Besonders zu Beginn äußert sich diese Krankheit durch Schüttelfrost, Fieber, beschleunigten Herzschlag, beschleunigte Atmung, starken Husten und Schwitzen.

Prävention

medizinisch für Krankheitsvorbeugung. Eine Präventivbehandlung (Prophylaxe) setzt Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs einer Krankheit (z. B. Impfung).

Spreizhose

Bandage zum Spreizen der Beine (besonders bei Kleinkindern), um die Entwicklung der Hüftgelenke zu fördern.