Hebammen beraten und betreuen schwangere Frauen, begleiten Geburten und versorgen Mutter und Neugeborenes in den ersten Tagen nach der Geburt.
Frei praktizierende Hebammen führen auch Hausgeburten und ambulante Geburten durch. Die Arbeitsorte von Hebammen sind Kreißsaal, Wochenstation, Säuglingszimmer oder bei der Gebärenden zu Hause. Hebammen arbeiten mit medizinischem und pflegerischem Personal, z. B. mit Ärzt*innen und Kinderkrankenpfleger*innen zusammen.
Der Beruf Hebamme (m./w./d.) wird nach wie vor praktisch ausschließlich von Frauen ausgeübt.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zur Hebamme erfolgt an Fachhochschulen als Bachelorstudiengang.
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, oder facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Kosten: EUR 363,36 pro Semester + ÖH-Beitrag
Weitere Infos: https://www.fachhochschulen.ac.at
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland – Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld
Tel.: +43 (0)5 7705
Fax: +43 (0)5 7705 -1199
email: office@hochschule-burgenland.at
Internet: https://hochschule-burgenland.at/
FH Kärnten – Gesundheitscampus Klagenfurt
St. Veiter Straße 47
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)5 90 500 -3501
email: gesundheitswissenschaften@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at
IMC – Hochschule für angewandte Wissenschaften Krems
Piaristengasse 1
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 802-0
email: information@imc-krems.ac.at
Internet: https://www.imc.ac.at/
FH Gesundheitsberufe OÖ – Ausbildungszentrum am Med Campus VI
Paula-Scherleitner-Weg 3
4020 Linz
Tel.: +43 (0)50 344 200-00
email: office@fhgooe.ac.at
Internet: https://www.fh-gesundheitsberufe.at/
FH Salzburg – Campus Salzburg (Uniklinikum LKH)
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)5 7255 –0
email: studienberatung@fh-salzburg.ac.at
Internet: https://www.fh-salzburg.ac.at/
FH Salzburg – Campus Urstein
Urstein Süd 1
5412 Puch/Salzburg
Tel.: +43 / 50-2211-0
Fax: +43 / 50-2211-1099
email: studienberatung@fh-salzburg.ac.at
Internet: https://www.fh-salzburg.ac.at/
FH Joanneum – Standort Graz
Alte Poststraße 149/Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
email: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
fh gesundheit / fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 5322
Fax: +43 (0)512 5322 -75200
email: info@fhg-tirol.ac.at
Internet: https://www.fhg-tirol.ac.at/
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW)
Favoritenstraße 232
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -6600
email: office@hcw.ac.at
Internet: https://www.hcw.ac.at/
Schwerpunkte:
Standort Favoritenstraße 222:
Standort Favoritenstraße 232:
Hebammen sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.
Die Aufnahme der Tätigkeit als freiberufliche Hebamme ist dem Österreichischen Hebammengremium unter Vorlage des Qualifikationsnachweises anzuzeigen.
Mehr Informationen: www.hebammen.at
Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Hebammen beraten und betreuen werdende Mütter in der Schwangerschaft, begleiten sie während der Geburt und betreuen sie nach Bedarf im Wochenbett (ab der Geburt 4 bis 6 Wochen). Sie informieren über Schwangerschafts- und Geburtsverlauf und beraten bei allen in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen. Viele Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse, Informationsstunden für werdende Eltern, Schwangerengymnastik, Gruppen für spezielle Yoga- und Atmungstechniken, Stillberatung etc. an.
Sie nehmen die persönlichen Daten der Schwangeren auf, sie kontrollieren Herztöne, Lage und Größe des Kindes mit Hilfe von Ultraschallmessungen und tragen diese Daten in den Mutter-Kind-Pass ein. Sie informieren über Hygiene, Ernährung und gesunde Lebensweise während der Schwangerschaft sowie über soziale Hilfeleistungen für werdende Mütter und Familien. Frei praktizierende Hebammen führen Hausgeburten oder ambulante Geburten in Krankenhäusern ohne Anwesenheit von Ärzt*innen durch. Sie betreuen, begleiten und unterstützen die Gebärende während der Geburt und überwachen den Gesundheitszustand von Mutter und Kind. Bei auftretenden Komplikationen holen sie sofort einen Arzt oder eine Ärztin herbei. Nach der Geburt versorgen Hebammen die Mutter und ihr Neugeborenes. Sie entfernen Nabelschnur und Plazenta, verzeichnen Geschlecht, Größe, Gewicht, Kopfmaße sowie Lidreflexe, Herzschlag und Atmung.
Außerdem assistieren Hebammen bei geburtshilflichen Operationen (z. B. Kaiserschnitten) und besonderen Behandlungen an Neugeborenen. Sie bedienen und überwachen medizinische Apparate wie z. B. Wehen- und Herztonschreiber, Wehentropf, Narkosegeräte, Ultraschall.
Die Bezeichnung Hebamme gilt laut Gesetz Berufsangehörige jeglichen Geschlechts.
Zu den Arbeitsmittel und -geräten von Hebammen zählen Fieberthermometer, Saugwatte, Hörrohr, Nabelschnurschere und -klemmen, Pinzetten, Seife, Schürzen, Leinenhandtücher, Gummihandschuhe, Maßband, Geburtszangen etc. Sie bedienen Ultraschallgeräte, Wehenschreiber, Narkosegeräte und Sauerstoffflaschen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Im Rahmen von Verwaltungs- und Schreibarbeiten verwenden sie Computer, Laptops mit entsprechender Software sowie Dokumente, Listen, Protokolle und Datenbanken.
Hebammen arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern. Frei praktizierende Hebammen führen Geburten zu Hause, in Entbindungsheimen, Gemeinschaftspraxen oder ambulant in Krankenhäusern durch. Die Arbeitsorte der Hebammen sind Kreißsaal, Wochenstationen oder Säuglingszimmer bzw. bei Gebärenden zu Hause. Sie haben ständigen Kontakt mit Schwangeren und deren Angehörigen, mit Neugeborenen und Säuglingen und arbeiten im Team mit medizinischem und pflegerischem Personal, siehe z. B. Arzt / Ärztin, Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in.
Ambulante Geburt | Mütter und Neugeborene verlassen wenige Stunden nach der Geburt das Krankenhaus; im Gegensatz zu stationärer Geburt, bei der die Mütter ca. eine Woche im Krankenhaus bleiben. |
Amnioskop | Ein medizinisches Untersuchungsgerät, das zur Durchführung von Fruchtwasseruntersuchungen (Fruchtwasserspiegelungen) verwendet wird. |
Endoskop – Endoskopie | Das Endoskop ist ein mit einer Lichtquelle versehenes Instrument zur Untersuchung (Spiegelung) von Hohlorganen und Körperhöhlen, z. B. Darm, Magen, Bronchien. Die Endoskopie ist ein Verfahren, das eine direkte optische und farbige Untersuchung vom Körperinneren eines Menschen erlaubt. An der Spitze des schlauchartigen Endoskops sitzt die optische Ausstattung (Spiegelvorrichtung mit Lichtquelle). Das Licht wird über biegsame Glasfasern bis in die Spitze des Endoskops geleitet und beleuchtet das untersuchte Gewebe. Einige Endoskope können weit in das Innere des Körpers vorgeschoben werden. |
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |
Inkubator | Generell Brutkasten/Brutschrank für die Zucht von Zell- und Gewebekulturen (z. B. in der Biotechnologie). |
Plazenta | med. Bezeichnung für Nachgeburt, Mutterkuchen |
Wochenbett | Die Zeitspanne von der Geburt bis zur Rückbildung der schwangerschaftsbedingten Veränderungen (ca. 4-6 Wochen). |