Diplomat*innen sind leitende Beamt*innen des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium). Sie unterhalten Beziehungen zu den Vertreter*innen anderer Staaten und zu internationalen Organisationen. Dabei vertreten sie stets die Interessen des eigenen Heimatlandes. Sie repräsentieren ihr Heimatland im Ausland (z. B. als Botschafter*in) und beobachten die internationalen Entwicklungen. Sie nehmen an Tagungen und Kongressen Teil und führen Verhandlungen. Im Inland planen sie außerdem außenpolitische Maßnahmen in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- oder Entwicklungspolitik und führen diese durch. Sie haben Kontakt zu Berufskolleg*innen aus allen Ländern, zu Botschaftssekretär*innen, Politiker*innen, Unternehmer*innen, Künstler*innen etc.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung als Diplomat*in ist nicht möglich, da Diplomat*innen die Interessen ihres Heimatlandes im Auftrag ihrer Regierung vertreten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Diplomatie | Der Begriff "Diplomatie" bezeichnet internationale Regeln und Standards für außenpolitische Umgangsformen, vor allem bei Verhandlungen. Als "diplomatisch" wird eine geschickte, umsichtige und rücksichtsvolle Verhandlungstaktik bezeichnet. |
E-Government | Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung). |
Konsulat | Offizielle Vertretungen eines Staates im Ausland; mit der Wahrnehmung bestimmter (wirtschaftlicher) Interessen und der Interessen von Staatsbürger*innen des Heimatstaates im Ausland beauftragt. |
Protokoll | a) Als Protokoll wird die schriftliche Zusammenfassung von Besprechungs- und Sitzungsergebnissen bzw. -verläufen bezeichnet. b) Das Protokoll wird aber auch in der Diplomatie und im innerstaatlichen Umgang mit hochrangigen Persönlichkeiten angewandt. Das Protokoll regelt dann z. B. die Abläufe des Auftritts, der Begrüßung oder die Tischordnung. |