Dirigent*innen leiten Orchester und Chöre. Mittels einer bestimmten Handzeichentechnik vermitteln sie Rhythmus, Takt, Einsatz und Pausen während der Aufführung von Musikstücken und stellen in diesem Sinne die Einheit eines Orchesters her. Sie stehen oft auf erhöhten Pulten und verwenden zur Verdeutlichung ihrer Anweisungen Taktstöcke.
Dirigent*innen bereiten Proben, Aufführungen und Aufnahmeprojekte vor und führen diese durch. Dabei interpretieren sie die jeweiligen Musikwerke nach ihren persönlichen Vorstellungen und Einschätzungen. Sie sind bei Orchestern und in Veranstaltungshäusern in Proberäumen und -sälen, auf Bühnen, in Kirchen usw. tätig. Sie arbeiten vor allem mit Musiker*innen (Instrumentalmusiker*innen) und Sänger*innen bzw. Chören sowie bei Tonaufnahmen im Studio mit Fachleuten aus der Tontechnik zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Dirigenten und Dirigentinnen können ihre Tätigkeit als Künstler*in im Rahmen eines „freien Berufes“ selbstständig ausüben.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Alt | von Ital. "alto" für hoch: |
Bariton | In der Musik die Bezeichnung für eine mittlere Männersingstimme (tiefer als Tenor, höher als Bass). |
Bass | In der Musik die Bezeichnung für eine tiefe Männersingstimme. |
Partitur | - übersichtliche Zusammenstellung aller zu einer Komposition gehörenden Stimmen (Takt für Takt in Notenschrift). |
Sopran | Fachbegriff der Musik: höchste Stimmlage von Frauen- und Knabensingstimmen. |
Tenor | Fachbegriff der Musik: eine hohe Männersingstimme |