DJs (Disc-Jockey) (m./w./d.) sind, seit der Entstehung des Hip Hop, Techno und der House Musik, wichtige Figuren in der Musikszene. Sie verfügen über ein umfangreiches Wissen über die Musik und Sounds bestimmter Genres und eine ausufernde Musiksammlung (Schallplatten, CD oder digitale Musik). Sie legen hauptsächlich in Clubs und Bars, aber auch bei Privatpartys, Hochzeiten, Betriebsfeiern etc. auf. Sie müssen ein sehr gutes Gehör, Rhythmusgefühl, gute Feinmotorik und ein Gespür für die Stimmung auf der Tanzfläche sowie viel Ausdauer mitbringen.
Durch die Verbesserung der digitalen Musiktechnik können viele DJs (Disc-Jockey) (m./w./d.) heute nicht nur Musik auflegen, sondern auch selbst produzieren, die sie live, im Rahmen eines Sets (Musikprogramm), oder im Studio mischen. Diese DJs (Disc-Jockey) (m./w./d.) können somit als selbstständige Musiker*innen verstanden werden. Je nach stilistischer Ausrichtung (z. B. Techno, House, HipHop, Italo, Rare Grooves) gestalten sie ihren eigenen „Style“ und treten mit ihren DJ-Sets auf.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Beat | Als Beat (engl. Taktschlag) wird der Rhythmus eines Musikstücks oder Songs bezeichnet. Neben Schlagzeuger*innen und Percussionst*innen können auch DJs (m./w./d.) oder Musikprodukzent*innen Beats aus Samples oder digital erzeugen. |
Break | Der Break (engl. für Pause, Bruch, Lücke, Wechsel) bezeichnet ein Element in der Musik (v. a. im Hip Hop, dem Jazz, der elektronischen Musik und der Popmusik) das einen Bruch oder Wechsel in der Melodie, der Harmonie oder dem Rhythmus herbeiführt. Ein Break kann auch ein Zwischensolo sein, wird aber ganz unterschiedlich umgesetzt, wichtig ist das Element des Wechsels, der Pause bzw. der kurzen Lücke im Song oder im Takt. Meistens ist mit Break im Hip Hop, im Jazz und der elektronischen Musik ein Rhythmus gemeint der innerhalb eines oder mehrere Takte wechselt, durch einen abweichenden Anschlag hervorsticht, etc. Dort werden Breaks auch aneinandergereiht und dann als Beats bzw. Breakbeats bezeichnet. |
DJ Controller | Ein DJ Controller ist ein Steuerelement zur leichteren Interaktion mit Musikprogrammen, die zum mixen, samplen und zusammenstellen von Musik verwendet werden. |
Gage | Als Gage bezeichnet man das Honorar das Künstler*innen, Musiker*innen, Fotomodels, Schauspieler*innen, DJs, etc. für ihre künstlerische Leistung erhalten. Eine Gage wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und nach dem Auftritt, Konzert, Schauspiel, etc. ausbezahlt. |
Sample | (engl. für Stichprobe, Ausschnitt, Muster, Warenprobe) bezeichnet:
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