Ergotherapeut*innen beraten und behandeln Kranke und Menschen aller Altersstufen mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Sie versuchen ihren Patient*innen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. So trainieren mit ihnen vor allem alltägliche Handlungen, wie z. B. Essen, Waschen, Ankleiden, Einkaufen oder den Umgang mit notwendigen Hilfsmitteln wie z. B. Prothesen anlegen.
Ergotherapeut*innen arbeiten in eigenen Praxen oder als Angestellte in medizinischen und sozialen Einrichtungen, z. B. in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Behindertenwerkstätten. Sie arbeiten eigenständig oder im Team mit verschiedenen Fachkräften des Sozial- und Gesundheitswesens (siehe z. B. Arzt / Ärztin, Psychologe / Psychologin, Logopäde / Logopädin oder Physiotherapeut*in) und haben intensiven, direkten Kontakt mit ihren Patient*innen und deren Angehörigen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Ergotherapeut*in möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß MTD-Gesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Ambient Assisted Living | Ambient Assisted Living (AAL) bedeutet frei übersetzt intelligente Assistenz im Alltag. Damit sind technische, oft elektronische Systeme, aber auch Konzepte und Methoden gemeint, die Menschen (insb. älteren oder behinderten Menschen) dabei unterstützen ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Dazu zählen elektronische Steuerung für automatische Ein- und Ausschaltungen von Licht, elektrischen Geräten, Heizungen, Unterhaltungselektronik ebenso wie Notruf- und Sturzdetektoren, TeleMonitoring-Systeme oder automatische Alarmsysteme, wenn z. B. eine Herd zu lange unbeaufsichtigt eingeschaltet bleibt. |
Arbeitstherapie | Teilbereich der Ergotherapie; dosierte körperliche oder geistige Arbeit z. B. im Rahmen einer planmäßigen beruflichen Rehabilitation (evt. kombiniert mit beruflicher Umschulung) oder in Suchtkliniken mit längerfristiger Behandlungsdauer. |
Ergonomie | Ergonomie bezeichnet die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit der menschlichen Arbeit. Ein anderer Bereich der Ergonomie ist die Gestaltung von leicht und komfortabel handhabbaren Produkten. |
Ergotherapie | Ergotherapie ist eine Bezeichnung für Arbeitstherapie oder Beschäftigungstherapie. Dabei geht es darum, durch konkrete Einzelhandlungen/Einzeltätigkeiten und systematische Beschäftigung mit sinnvoller Arbeit, Personen, die z. B. durch seelische Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen benachteiligt sind, an eine aktive Lebensführung heranzuführen und eine selbstbestimmte Teilnahme am Alltagsleben vorzubereiten (z. B. auch im Rahmen von Rehabilitationen nach Unfällen). |
Geriatrie | Die Geriatrie oder Altersheilkunde ist die Lehre von den Krankheiten des alten Menschen. Als Gerontologie oder Altersforschung wird hingegen die Wissenschaft bezeichnet, die sich mit Alterungsvorgängen in allen ihren Aspekten befasst. |
Motorik | Gesamtheit der aktiven, vom Gehirn aus gesteuerten Bewegungen des menschlichen Körpers. |
Ultraschalltherapie | Die Ultraschalltherapie ist die Anwendung von Schwingungen mit einer Frequenz von 20 kHzbis 10 GHz zu Heilzwecken, z. B. bei chronischen Gelenkserkrankungen. |