Fahrlehrer*in

Fahrlehrer*innen bringen ihren Schüler*innen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen, Motorrädern oder Sonderfahrzeugen bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre Schüler*innen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Meist sind sie auf bestimmte Fahrzeugtypen spezialisiert. Fahrlehrer*innen arbeiten in den Büroräumen und auf den Übungsplätzen der Fahrschulen. Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Fahrstunden durchführen; Fahrzeugbedienung erläutern und Fahr- und Einparktechniken vermitteln
  • Handhabung der jeweiligen Fahrzeugtypen, z. B. von Motorrädern: einen Kreis fahren, in der Ebene, in der Steigung, im Gefälle anfahren und wenden, abbremsen, ausweichen
  • Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, auf Autobahnen oder Kraftfahrzeugstraßen (mit erforderlicher Beleuchtung) durchführen
  • Fahrschüler*innen bei der Prüfungsfahrt begleiten
  • Nachschulungskurse für Verkehrsstraftäter bzw. für Personen durchführen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde
  • Fahrsicherheitstrainings und Fahrtechnikschulungen durchführen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • guter Orientierungssinn
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstbeherrschung
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

Über den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrer*innenberechtigung (Lehrbefähigungsprüfung) entscheidet der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Die Lehrbefähigung für die in Betracht kommenden Gruppen von Fahrzeugen ist durch die bestandene Prüfung nachzuweisen.
Die Ausbildung von Fahrlehrer*innen darf nur durch Ausbildungsstätten erfolgen, die hierzu vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau ermächtigt worden sind. (Ausstattung, Lehrpersonal und Lehrplan müssen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen).

Für °Fahrschullehrer*in#nen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. ein Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung sind:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Nachweis der Lenkerberechtigung für die Gruppe von Kraftfahrzeugen, für die die Lenker*innen ausgebildet werden sollen
  • Nachweis, dass innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang solche Fahrzeuge tatsächlich gelenkt wurden
  • und keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften erfolgte

(siehe auch §§ 116-118 Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, BGBl 1967/267 idF BGBl. In Nr. 116/2010).

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 46 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Es werden keine besonderen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Berechtigungen:

Der absolvierte Einführungskurs berechtigt zur Buchung der eigentlichen FahrlehrerInnenausbildung.

Info:

Kosten: EUR 300,00

Inhalte:

  • Berufsrecht
  • Verkehrspsychologie
  • Pädagogik
  • Kommunikation
  • Führerschein-Theoriekurs in einer Wiener Fahrschule
  • praktische Übungen
  • kommentiertes Selbstfahren

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 336 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • seit mindestens drei Jahren Besitz der Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
  • mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften

Abschluss:

Zeugnis

Info:

Kosten: 3.150,00 EUR exkl. Prüfungsgebühr und Betreuungspauschale

Die praktische und theoretische Ausbildung A, C, D und E ist in diesem Kurs nicht enthalten.

Inhalte:

  • Verkehrsverhaltensregeln
  • Informationen als Entscheidungsgrundlage Blicktechnik, 3-A Training, Sekundenmethoden, Lehrplan, Verbote etc.
  • Partnerkunde und defensives Fahren Umgang mit Verkehrspartnern und Verkehrssituationen
  • Fahrzeugtechnik Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Mängel feststellen etc.
  • Fahrphysik Fahrzeugausrüstung, Fahrgeschwindigkeit und Fahrweise
  • Pflichten im Straßenverkehr
  • Psychologie und Pädagogik Impulse setzen und zu Lernzielen hinführen
  • Gefahrenlehre, Entscheidungsschulung
  • Modern Driving
  • Eigen- und Fremdcoaching

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 44 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Teilnahme an „Ausbildung FahrlehrerIn für Kfz-Klasse B“ bzw. absolvierte FahrlehrerInnenausbildung für Kfz-Klasse B seit 2007
  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • seit mindestens 3 Jahren BesitzerIn einer LenkerInnenberechtigung für die Kfz-Klasse A
  • mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften
  • eigenes Kfz für das Modul Praxis I (14 UE)

Abschluss:

Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG

Info:

Hinweis: Zusätzlich für die Zulassung zur FahrlehrerInnen-Prüfung ist bei der MA 65 die „praktische Ausbildung II“ im Ausmaß von 36 UE in einer beliebigen Fahrschule zu absolvieren.
Zur Ausübung des Berufes „FahrlehrerIn der Kfz-Klasse A“ ist die Absolvierung „Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5“ gesetzlich vorgeschrieben.

Kosten: EUR 840,00

Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und sich durch diese Zusatzausbildung ergebenden Karrieremöglichkeiten ergreifen möchten.

Inhalte:
Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um als FahrlehrerIn auch für die Kfz-Klasse A einsetzbar zu sein:

  • Sonderbestimmungen der StVO 1960 und KFG 1967
  • Technik und Arten der Krafträder
  • Antriebssysteme
  • Personenbeförderung, Beladungsprobleme
  • Fahrbedingungen
  • Gefahrenlehre
  • Fahrtechnik
  • Schutzsysteme, Schutzkleidung
  • Fahrbedingungen für ZweiradfahrerInnen
  • praktische Ausbildung I

Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9816/K13837/fahrlehrerin-fuer-kfzklasse-a

Adressen:

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Art: Lehrgang

Dauer: 285 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • seit mindestens drei Jahren BesitzerIn einer LenkerInnenberechtigung für die Kfz-Klasse B
  • mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
  • Absolvierung der „praktischen Ausbildung I“ (30 UE) mit eigenem Kfz
  • Absolvierung der „praktischen Ausbildung II“ (60 UE)

Abschluss:

Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG

Info:

Hinweis: Allen KursteilnehmerInnen steht für die Dauer der Ausbildung das einzigartige Online-Lernsystem von Easy Drivers, das Easy Web Training, gratis zur Verfügung.

Kosten: EUR 3.590,00 exkl. Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung

Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in diesem Berufsfeld ergreifen möchten.

Inhalte:

  • Einführungsphase
  • Verkehrsraum
  • Partnerkunde
  • Fahrordnung
  • Fahrzeugtechnik
  • fahrdynamische Grundlagen
  • Gefahrenlehre
  • Pädagogik
  • ausgewählte Kapitel aus der StVO und des KFG
  • allgemeine Rechtskunde
  • Berufsrecht
  • praktische Ausbildung

Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9813/K13836/fahrlehrerin-fuer-kfzklasse-b

Adressen:

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Art: Lehrgang

Dauer: 47 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • Absolvierte Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in
  • Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit als Fahrlehrer*in
  • Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften

Berechtigungen: Nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung sind die Absolvent*innen als Fahrschullehrer*in sowohl für Theorie- als auch Praxisunterricht einsetzbar.

Info:

Hinweis: Um in der Fahrschule auch theoretisch zu unterrichten, ist der Lehrgang zum/zur Fahrschullehrer*in und die dazugehörige Lehrbefähigungsprüfung notwendig.

Zielgruppe: Personen, die eine Fahrlehrer*innenausbildung absolviert haben, ihren Einsatzbereich erweitern und die Berufsmöglichkeiten in einer Fahrschule wahrnehmen wollen

Kosten: EUR 740,00

Inhalte:

  • Unterrichtslehre
  • Methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
  • Medienkunde
  • Aufbau eines fahrtheoretischen Curriculums
  • Unterrichtsvorbereitung
  • Unterrichtsübungen

Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9814/K14082/fahrschullehrerin

Adressen:

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Selbstständigkeit

Für den selbstständigen Betrieb einer Fahrschule wird eine Fahrschulbewilligung benötigt. Die Erteilung einer Fahrschulbewilligung ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Siehe dazu die §§ 108-115 Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, BGBl 1967/267 idF BGBl. In Nr. 116/2010).

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Fahrlehrer*innen arbeiten in Fahrschulen. Ihre Aufgabe liegt in der praktischen Vermittlung von Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur sicheren Führung eines Fahrzeugs in allen Verkehrslagen. Die Fahrschüler*innen sollen mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut gemacht werden und den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit einem Kraftfahrzeug erlernen.

Fahrlehrer*innen erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen (z. B. Benzinuhr, Öldruckmesser, ABS usw.) haben und wie die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Sie üben mit den Fahrschüler*innen das sichere Lenken des Fahrzeuges. Fahrlehrer*innen begleiten die Fahrschüler*innen bis zur Prüfung und sind im Regelfall bei der praktischen Prüfung (Fahrprüfung) anwesend.

Arbeitsmittel

Fahrlehrer*innen zeigen an den verschiedenen Fahrzeugen deren Funktionsweise, führen Demonstrationen an Motoren und anderen technischen Einrichtungen durch und lenken die Fahrzeuge selbst oder fungieren als Beifahrer. Ihre Lehrfahrzeuge sind dabei mit entsprechender Zusatzausstattung (z. B. zusätzliches Bremspedal auf der Beifahrerseite) versehen.

Fahrlehrer*innen sind meist auf einige Fahrzeugtypen spezialisiert. Gemäß den Fahrzeugtypen werden Führerscheinklassen unterschieden. Zusätzlich zu den Führerscheinklassen für Motorrad, PKW, LKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge (z. B. Traktoren), unterrichten sie auch die Bedienung von Sonderkraftfahrzeugen, Gefahrengutfahrzeugen oder Fahrzeugkranen.

Arbeitsumfeld

Fahrlehrer*innen arbeiten in Büros von Fahrschulen, auf Übungsplätzen und im Straßenverkehr. Sie sind aber auch in Fahrtechniktrainingszentren tätig. Fahrlehrer*innen begleiten ihre Schüler*innen bis zur Erlangung des Führerscheins. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Büromitarbeiter*innen der Fahrschulen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Behörden, Mitarbeiter*innen bei der Polizei und auch zu Sanitäter*innen und Ärzt*innen (z. B. in Erste-Hilfe-Kurse).

  • Fahrschulen
  • Autofahrerclubs (Abhalten von Verkehrssicherheitskursen)

Der Beruf Fahrlehrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

Fahrlehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu unterschiedlichen technischen und betriebswirtschaftlichen Themen Kurse und Lehrgänge an, die für Fahrlehrer*innen relevant sein können.

Fahrlehrer*innen, die ein in Österreich anerkanntes Reifeprüfungszeugnis besitzen oder über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, können sich zu Fahrschullehrer*innen weiterbilden. Sie sind dann berechtigt, neben dem praktischen auch den theoretischen Unterricht zu erteilen.

Auch für die Berechtigung zur Durchführung von Perfektionsfahrten der Mehrphasenfahrausbildung oder die Beobachtungsfahrten bei Nachschulungen des Probeführerscheins ist ein Weiterbildungskurs zu besuchen.

Darüber hinaus können Lehrberechtigungen für zusätzliche Führerscheinklassen erworben werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: